Das ärgert mich heute... Fred

  • @reval, vorschriften, vertretungsärzte dürfen nur die kleinste packungsgrösse aufschreiben.

    Thema gewalt in praxen: es haben diverse notfallambulanzen eben aus dem grund mittlerweile security. Wir haben eine unfassbare gewaltbereitschaft in der gesellschaft, respekt gibt es kaum noch, alles brüllt 'ich, ich, ich'.

    Was mich ärgert: mein jahrealter roggensauerteig ist kaputt gegangen wegen mangelnder aufmerksamkeit meinerseits. 😪
     
  • normalerweise sind 5 streifen mit je 20 tabletten in der packung.
    in der jetzigen, von der vertretung rezeptierten, nur ein streifen mit 20 tabletten.
     
    @Pyromella, das habe ich verstanden, es las sich nur erst so, als sei nur der teil einer grosspackung ausgegeben worden. Meine äusserung zu der zuzahlung wurde vom moderator entfernt, da es politisch war. So what.

    Vllt bin ich einfach pingelig, mit 4 dauermedikamenten achte ich auf meine bestände und benötige die urlaubsvertretung nicht für rezepte.
     
  • es las sich nur erst so, als sei nur der teil einer grosspackung ausgegeben worden.
    Das waren Zeiten, als das noch möglich war. Da waren noch nicht alle Packungen versiegelt wie heute.

    ich bin ja nicht jeden tag beim arzt, so dass ich mitbekommen würde, wann und wielange sie zu hat.
    Genau, deshalb passiert mir das mit der Verschreibung der Minigröße zu meinem Ärger auch immer mal wieder.
     
    Ich lass mir vom Vertretungsarzt die kleine Packung verschreiben, mach mit der Apotheke den Deal, dass die mir aus einer großen Packung einen Streifen geben und das Vertretungsrezept erstmal einbehalten und wenn mein Arzt wieder da ist hol ich von dem ein normales Rezept, trag das in die Apotheke und bekomme den Rest der großen Packung und die vernichten das Minipackungsrezept. Dafür brauch ich dann insgesamt auch nur 1x Zuzahlung erledigen.
     
    So kannte ich das auch lange Zeit, bis meine Apotheke einen neuen Besitzer/Betreiber bekam, der das nicht macht.
    ist auch absolut nicht rechtens, wenn es auch die serviceidee ist, die dahinter steckt.

    früher bekamen ärzte ärger, wenn patienten ihnen eine angebrochene packung zurückbrachten, weil sie das medikament nicht vertrugen und dachten, jemand anders könne es gebrauchen. nein, darf der arzt nicht rausgeben, muss vernichtet werden.
     
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