und was heißt das jetzt? Das ich nur noch Tubis Streifenzipfel fotografieren darf? Wenn überhaupt?
Nein, Du kannst machen was immer Du für richtig hältst, aber gerade bei neueren Züchtungen kann es sinnvoll sein auf eventuellen Sorten- und/oder Patentschutz zu achten, je nach Züchter kann es schon mal Ärger geben.
Deine Streifenzipfel sind übrigens gut geeignet für ein fiktives, aber durchaus mögliches Beispiel...
Angenommen irgendein Züchter der für einen Saatgutbetrieb arbeitet kauft sich ne Tüte Streifenzipfelsamen und verwendet sie für eine Kreuzungslinie, erhält ein interessantes Ergebnis und bringt die neue Zipfelsorte auf den Markt, nicht ohne sich vorher Sorte und Patent sichern zu lassen. Wenn Du keinen Sortenschutz auf Deine Streifenzipfel hast könnte man von da an Lizenzgebühren von Dir verlangen wenn Du sie anbauen möchtest oder Dir den Anbau untersagen.
Baust du so viele Pflanzen aus Supermarktfrüchten an..? Bei Saatgut, das regulär verkauft wird oder bei alten Sorten ist ja in Hinsicht Patentschutz nichts zu befürchten...
Das ist nicht ganz richtig, werden alte Sorten für neue Züchtungen verwendet die dann unter Patentschutz laufen bezieht sich der Ärger von da an auch auf die verwendeten alten Sorten weil sie Zuchtmaterial sind
Teilweise tatsächlich über Foren wobei solche Abmahnanwälte über die Forenbetreiber erst Aussagen über IP-Adressen o.ä. bekommen wenn dafür ein Gerichtsbeschluss zur Herausgabe vorliegt.
Den Beschluss bekommen sie aber ohne groß betteln zu müssen...
Kennst du denn persönlich Fälle, die abgemahnt wurden? Wie hatten die Firmen vom Anbau in den Privatgärten erfahren? Über Foren, wie hier..? Das wäre natürlich schon sehr heftig...
Mir sind 4 Fälle bekannt...
Hobbygärtner mit Pflanzentausch über Social Media...
Hobbygärtner mit Saatgut- und Pflanzentausch über Social Media bei einer Art Tauschbörse...
Landwirt (Erhalterbetrieb), Vermarktung seiner Produkte ab Hof oder lokalen Markt...
privater Erhalter, Archivbetreiber, keinerlei Vermarktung, "aufgeflogen" eventuell durch Social Media Berichte von Touristen...
Es folgte das übliche Prozedere, Abmahnung, Anerkenntnis, Unterlassungserklärung, Geldforderung (Summen zwischen 5000.- und 58000.-), aber auch die Herausgabe, bzw. Vernichtung sämtlichen Saat- und Pflanzenmaterials und Theater wegen Verstoß gegen das Saatgutverkehrsgesetz usw.
Dennoch gehe ich davon aus, dass zumindest vorerst, Shopbetreiber, Landwirte, Gärtner, aber auch Archivbetreiber/Erhaltungsarbeit ein deutlich höheres Risiko eingehen als Hausgärtner die nur für sich ein paar Pflanzen ziehen und eventuellen Ernteüberschuss an Verwandte oder Freunde weitergeben.
LG Conya