Sehe ich jetzt nicht so.Und genau das ist das Problem! bei den erlaubten Mengen ist das ein Widerspruch in sich.
Wenn man 25g mitführen und 50g zuhause haben darf, heißt das ja nicht automatisch das man das dann auch direkt wegraucht und schwere Maschienen bedient.
Ich kann sagen, dass gerade die Kleinstmengen einen enormen Arbeitsaufwand und Kostenfaktor verursachen, der dann aber nicht weiter strafverfolgt wird, weil man eine bestimmte Menge von Reinsubstanz braucht, damit es zur Anklage kommt!