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irubis
Guest
Zweiter Versuch.
Ach? Nicht dass ich für dieses Gesetz bin. Aber wo verstößt es bitte gegen den Föderalismus?
In der StPO sehe ich das Gesetz nicht. Schon mal davon gehört, dass die Polizei sowohl repressiv als auch präventiv tätig werden kann?
Der Vergleich mit einem "deutschen FBI" hinkt. Man stelle sich einen deutschen James Bond vor, der vor jedem Einsatz erst noch auf den richterlichen Durchsuchungsbeschluss warten muss.
Tono... Privatdetektiv
Die Polizei ist Ländersache, steht so im GG, von daher auch die Eingriffsrechte. Und wenn dem BKA derartige Maßnahmen - als Präventivmaßnahmen - zugestanden werden, dann geht das meines Erachtens nach zu weit und ist nicht mehr mit dem Föderalismus vereinbar.
Die StPO ist ein repressives Gesetz, es muss also schon etwas vorliegen (Ausnahme Datensammlung zur Vorbeugung, wie z.B. § 81 b 2. Alt.). Das BKA-Gesetz ist aber nicht repressiv, sondern hat präventiven Charakter (so wie alle Polizeigesetze der Länder und auch des Bundes). Also wird vorbeugend in fremden Computern "rumgeschnüffelt".
Der Vergleich mit James Bond hinkt. Eine deutscher Geheimdienstmitarbeiter hat keine eigenständigen Eingriffsbefugnisse (das sind Lehren aus der deutschen Vergangenheit, als die Gestapo Polizei und Geheimdienst in einer Person darstellte), dazu muss er die Polizei holen.
Aber auch die Polizei ist bei schweren Eingriffen in die Rechte anderer verpflichtet, einen richterlichen Beschluss herbei zu führen. Die Ausnahme macht dabei nur die "Gefahr im Verzuge". Also ist die Festnahme nicht unbedingt an einen Haftbefehl oder die Durchsuchung nichtunbedingt an einen "Durchsuchungsbefehl" (richtig wäre: Durchsuchungsbeschluss) gebunden. Wesentlich ist die unverzügliche Vorführung des Festgenommenen vor den Richter.
Gruss
Iru