Bei mir öffnete sich der Link, Lauren, und vorinformiert war ich auch. Obwohl ich nun schon fast 30 Jahre Bundesbürger bin, habe ich immer noch meine Probleme mit der Philosophie der Rechtsprechung. Ich war es Jahrzehnte lang gewohnt, dass eine Straftat im Suff härter bestraft wurde. (Drogeneinfluss hatte zu DDR- Zeiten keine Bedeutung) Der Straftäter wurde zusätzlich bestraft, weil er sich in einen solch aggressiven Zustand gesoffen hatte. Ich musste erst lernen, dass Saufen und Kiffen jetzt strafmildernd gewertet werden.
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wurden besonders hart bestraft und es wurde rigoros gegen Sexualdelikte sowie pädophile Vergehen geurteilt.
Verbrechen, die die Ordnung und Sicherheit der Gesellschaft und breiter Bevölkerungskreise beeinträchtigen, und das trifft auf die so oft beklagten illegalen Rennen zu, fanden garantiert keine milden Richter.
Ich fand damals die Konsequenz der Richter zu ihrem Mordurteil ehrenwert und empfinde die Revision durch den Bundesgerichtshof bedauerlich und kontraproduktiv.
Jetzt ereifere ich mich schon wieder in Sachen Strafverfolgung und Rechtsprechung, und ich gelobe Besserung.:grins:
("vorerst")