Ameisen schädlich?

S

Sylvia

Guest
Hallo zusammen,
hab gestern in einer Gärtnerei ein Schneeball-Bäumchen gekauft und heute beim Einpflanzen festgestellt, dass die Erde durchzogen ist von Ameisengängen. Es waren recht große schwarze Ameisen, viele Eier und auch ein paar Larven drin.

Ist das schädlich für mein Bäumchen? Es wäre sehr umständlich, das zurückzugeben, weil wir es mit einem Leihwagen geholt hatten, aber wenn es mir sonst eingehen würde,...... dann muss ich wohl einen Weg finden. Was meint ihr? Soll ich es zurückbringen oder so lassen und die Ameisen mit nem Hausmittel bekämpfen? Wenn ja, was hilft?

Schonmal danke für die Antworten
 
  • Hallo

    Ich würde die Ameisen bekämpfen,weil diese Läuse halten um diese zu melken.
    Läuse produzieren einen süssen Saft wovon die Ameisen leben.

    Mittel zur Ameisenbekämpfung gibt es im Gartenmarkt wie Raiffeisen,oder Gartencenter.

    Gruss
    Willi
     
  • Hey wieder was gelernt, das mit den Läusen. Ich hab Ameisen im Garten, leider und die Biester fressen die Wurzeln an. Mittel dagegen wurden ja schon gesagt, auch wenn bei mir im Gemüsegarten selbst die Chemische Keule versagt hat :(.

    Lg KaJo
     
  • Ameisen sind definitiv nützlich und von Gesetz wegen darf man sie im Garten gar nicht bekämpfen.
    Am besten finde ich noch den obigen Tipp, dem Bäumchen kochendes Wasser über die Wurzeln zu kippen. Kopfschüttel
     
    Zimt mögen sie einfach nicht. Der könnte sie vertreiben. Dann musst du den Tieren nix tun - und das Bäumchen wird es schon auch überstehen.
    Wenn sie ca. 1 cm groß sind, die Ameisen, dann sind es Waldameisen. Dann kannst du vielleicht eh damit rechnen, dass sie sich in den nächsten Wald verkrümeln, wo sie hingehören, weil ihnen dein Garten nicht behagt.
     
  • Lieber Apisticus!
    Sollte sich eigentlich von selbst verstehen, das das Wasser nicht über des Bäumchens Wurzeln gehört! Dies war eher als allgemeiner Tipp gedacht.......
     
    Hi,
    indirekt sind sie aber doch schädlich, da sie auf den Honigtau der Läuse scharf sind, und
    diese - sollten zu viele auf einer Pflanze sitzen- auch auf andere Pflanzen "rübertragen".
    Ich zitiere mal Wikipedia an dieser Stelle:

    Für manche Blattlausarten ist es sogar lebensnotwendig, dass sie von den Ameisen "gemolken" werden, da sie sonst in dem Honigtau ertrinken würden. Daher kann man beobachten, dass sich Ameisenvölker regelrecht auf die Suche nach Blatt-, Rinden- oder Schildläusen begeben. Diese Herden werden dann auf bestimmte von den Pflanzensaugern bevorzugte Pflanzen getrieben, wo die Ameisen sie weiden und auch bewachen. Im Gegenzug bekommen sie den begehrten Honigtau. Wenn sich ein Tier, etwa ein Marienkäfer, der Herde nähert, um die Läuse zu fressen, sieht es sich alsbald von einer Schar Ameisen umgeben. Dabei gehen sie nicht gerade zaghaft mit dem Feind um. Die Formica rufa beispielsweise beißt dem Marienkäfer sofort die Beine ab. Es wurden auch Kriege zwischen verschiedenen Ameisenstaaten beobachtet, wo um die Vorherrschaft über diverse Läuseherden gekämpft wurde. Manche Ameisenarten lassen die Blattläuse in ihrem Nest überwintern, oder tragen deren Eier ins wärmere Nest um sie vor Kälte zu schützen.

    Ich glaub' ich darf das hier reinsetzen ja?

    Grüße

    Wolfo
     
    John Robie schrieb:
    Hi Apisticus!



    Welches Gesetz?

    Bye
    -John


    § 41 BNatSchG

    Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen


    (1) Die Länder erlassen Vorschriften über den Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen. Dabei ist insbesondere zu regeln,

    1. Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,

    2. Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,

    3. Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören,

    soweit sich aus § 42 Abs. 1 kein strengerer Schutz ergibt.

    § 42 BNatSchG


    Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

    (1) Es ist verboten,

    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

    2. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten,

    3. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören,

    ........


    Unter § 42 fallen die Arten die auf der Roten Liste stehen, also z. B. Kleine Rote Waldameise oder Hornisse...

    § 42 hat im vorliegenden Fall keine Bedeutung, wollte das nur der Vollständigkeit halber noch aufführen.
     
  • Nein Kathi,
    so einfach kommst du nicht davon

    Nix ist mit Gefängnis, du wirst zu 700 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Ameisenschutzwarte verurteilt, musst im Wald neben einem Ameisenhaufen schlafen und ihn bewachen.

    Apisticus, der sich an allerlei Getier freut und gestern einem Pärchen der Zauneidechse in seinen Erdbeeren begegnet ist.
     
    Hi Apisticus!

    § 42 hat im vorliegenden Fall keine Bedeutung,

    Der § 41 auch nicht, Kathi nannte ja den Grund.

    Ameisen bekämpfe ich im Garten trotzdem nicht. Ich halte sie für ausgesprochen faszinierende Lebewesen.

    Hab' im Garten Formica pratensis (rotbraune Wiesenameise), die lebt nahe meines kleinen Teiches. Nicht weit davon lebt die Myrmica rubra (rote Gartenameise), die einen aggressiveren Eindruck macht und die rotbraunen manchmal dezimiert. Ha ja, und dann noch die stinknomalen, kleinen schwarzen (wie heißen die eigentlich?).

    Und glücklicherweise kommt keine ins Haus, denn da würde ich sie schon bekämpfen.

    Bye
    -John
     
    Hi John,

    also du willst nicht allen Ernstes behaupten, der Grund sei, dass Ameisen Gemüse fressen.
    Ansonsten Hut ab vor deinen Ameisenkenntnissen!
    Ich habe die Vorschrift auch gepostet, weil sie einfach nicht so bekannt ist.
    Betrifft ja alles was so kreucht und fleucht.
    Man braucht halt einen Grund den Igel zu töten, der die Schnecke nicht gefressen hat, die den Salat gefressen hat. Strafe muss sein.

    Apisticus, der jede Weinbergschnecke aufsammelt und rettet.
     
    Liebe Kathi,

    mir scheint dein Gartenleben spielt sich unterirdisch ab. Da sitzen die Hummeln und spielen mit den Ameisen Karten, während du oben den Lollo Rosso anguckst und denkst die Ameisen haben verloren.
    Vielleicht sind Wurzelläuse am Salat, jedenfalls greifen die Ameisen den Salat nicht an. Dem Hummelnest verpasst du ein Fähnchen und vermeidest so da draufzutreten. Zur Beruhigung: Hummelnester sind eine einjährige Angelegenheit, im Spätherbst sterben alle Hummeln im Nest.
    Apisticus, der die Ameisen retten will
     
    Hi Apisticus!

    also du willst nicht allen Ernstes behaupten, der Grund sei, dass Ameisen Gemüse fressen.

    NEIN. Ging darum, dass Ameisen im Garten keine "wild lebenden Tiere" i. S. d. BNatSchG sind.

    Ansonsten Hut ab vor deinen Ameisenkenntnissen!

    Hmm, ich weiß nicht mal, wie die kleinen schwarzen normalen heißen.


    Ich habe die Vorschrift auch gepostet, weil sie einfach nicht so bekannt ist.

    Kann nicht schaden. Wenn ich sehe, was Leute im Wald so alles rausgraben und bei sich in den Garten setzen ...

    Bye
    -John
     
    Hi Kathi!

    Die Ameisen haben die Erde stark gelockert, so dass die Wurzeln sozusagen in der Luft hingen. Macht die Sache nicht besser, ich weiß.

    Ein Hummelnest hätte ich auch gern.

    Bye
    -John
     
    John Robie schrieb:
    NEIN. Ging darum, dass Ameisen im Garten keine "wild lebenden Tiere" i. S. d. BNatSchG sind.

    John da irrst du aber, auch die Meise, die in der von dir aufgehängten Nisthöhle in deinem Garten brütet ist und bleibt ein "wild lebendes Tier".
    Nicht anders bei den Ameisen. Die sind auch im Garten "wilde Tiere". "wild" bezieht sich nicht auf Wildnis, sondern darauf, ob es sich um ein domestiziertes Tier handelt. Das ist weder die Ameise, die Hummel, noch die Meise oder der Igel.
     
    Hi Apisticus!

    Ich habe allerhand Kommentare zur Verfügung, gestehe jedoch, keinen zum BNatSchG.

    Die Vernichtung der Ameisen dürfte aber auf jeden Fall über die wachsweiche Regelung des "vernünftigen Grundes" problemlos möglich sein. Wie sollte sich sonst das breite Spektrum an "Vernichtungsmitteln" erklären lassen?

    Bye
    -John
     
    @ John Robie / Apiscus: Ist für die Frage der Wildheit nicht vielleicht die Rspr. zu § 960 Abs. 1 BGB heranzuziehen? Nur so eine Idee...
     
    hollerfee schrieb:
    @ John Robie / Apiscus: Ist für die Frage der Wildheit nicht vielleicht die Rspr. zu § 960 Abs. 1 BGB heranzuziehen? Nur so eine Idee...

    Dass § 960 BGB herangezogen wird ist klar, aber im Einzelfall geht das BNatschG eigene Wege. So gehören zwar gehören nach § 1 i.V.m. Anlage 1 der Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchVO) alle heimischen Arten der Bienen und Hummeln zu den besonders geschützten Arten. Gerade die Honigbiene (apis mellifera bzw. mellifica) wird aber als domestizierte Form nach der Erläuterung 5 zu den Anlagen 1 bis 3 BArtSchVO vom Schutzbereich ausgenommen und durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) überhaupt nicht geschützt.
    Damit ist klar, dass es auf die Domestizierung des Tieres nach BNatschG ankommt und nicht auf den Begriff des wilden Tieres im Sinne von § 960 BGB, der die Honigbiene nicht als Haustier betrachtet.
     
    John Robie schrieb:
    Hi Apisticus!

    Ich habe allerhand Kommentare zur Verfügung, gestehe jedoch, keinen zum BNatSchG.

    Die Vernichtung der Ameisen dürfte aber auf jeden Fall über die wachsweiche Regelung des "vernünftigen Grundes" problemlos möglich sein. Wie sollte sich sonst das breite Spektrum an "Vernichtungsmitteln" erklären lassen?

    Bye
    -John

    § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz befasst sich damit, wonach niemand ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, „Leiden“ oder Schäden zufügen darf.
    Die Auslegung ist auf den § 41 BNatschG analog anwendbar.

    Der Begriff vernünftiger Grund ist nicht wachsweich, sondern es sind bestimmte Kriterien anzulegen, die voll gerichtlich überprüfbar sind.

    folgendes habe ich im Internet dazu gefunden:


    Der Begriff „vernünftiger Grund“
    Der Begriff „vernünftiger Grund“ wurde vom Gesetzgeber nach LORZ (1992)
    und SCHIWY (1999) nicht nur als unbestimmter Rechtsbegriff, sondern auch
    als sogenannter offener Tatbestand geschaffen. Nach SIDHOM (1995) ist ein
    Grund nur dann vernünftig, sobald er einem vernünftigen und sinnvollen Zweck
    dient und nicht unnötig ist. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass ein Tier getö-
    tet oder ihm Schmerzen und Leiden zugeführt werden können, wenn ein ver-
    nünftiger Grund vorliegt.
    Übergeordnete Ansprüche der Menschen gegenüber den Einschränkungen der
    Lebensansprüche von Tieren werden nach GMEINER (1999) durch den Begriff
    „vernünftiger Grund“ gerechtfertigt. Dabei muss man sich aber bewusst sein,
    dass dieser Rechtfertigungsgrund zum Einen von dem Stand des gesellschaftli-
    chen Tierschutzbewusstsein und zum Anderen von der öffentlichen Tierschutz-
    diskussion abhängig ist.
    „Als vernünftiger Grund kann wohl nur ein solcher angesehen werden, der die
    aktuellen Wertvorstellungen der Bevölkerung zum Umgang mit Tieren in sich
    aufnimmt. Damit handelt es sich um ein bewegliches Tatbestandsmerkmal, das
    sich dem jeweiligen Zeitgeist öffnet“ (KLUGE, 2001).
    Vernünftig im Sinne der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes ist nach
    SCHIWY (1999) jeder verständige und damit beachtliche und triftige Grund un-
    ter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der einer
    Güter- und Pflichtenabwägung standhält. So liegt nach SCHIWY (1999) unter
    anderem kein „vernünftiger Grund“ vor, wenn ein verletztes Tier ohne Nach-
    schau und ohne Vorstellung bei einem Tierarzt getötet wird.
    Es liegen „vernünftige Gründe“ auch für die Schädlingsbekämpfung vor, be-
    denkt man die Anzahl jener Menschen, die an Erregern erkranken und sogar
    sterben, die durch diese Schädlinge übertragen werden. Ebenso trifft das für die
    materiellen Verluste zu, die durch die Zerstörung oder den frühzeitigen Verderb
    von Lebensmitteln entstehen.
    Die ethische Aufgabe des Menschen gegenüber jeglichen Lebewesen (Mitge-
    schöpfen) nach SCHIWY (1999) „...gleich ob sie nützlich, schädlich, gefährlich
    oder unansehnlich sind, Freude oder Abneigung hervorrufen...“ wird in keinem
    anderen Bereich als in der Schädlingsbekämpfung von der Menschheit nicht
    nur nicht erfüllt, sondern die Tötung von Tieren, die Auslöschung ganzer Popu-
    lationen, auf welche Art auch immer, wurde und wird toleriert.
    Nach LORZ (1992, S.93 - 94) werden die Richter durch das Tatbestandsmerk-
    mal „ohne vernünftigen Grund“ darauf hingewiesen, in jedem Fall nachzuprüfen,
    ob die tatbestandsmäßige Handlung im direkten Lebenszusammenhang
    gerechtfertigt erscheint.

    Zusammenfassend wird in einer Broschüre des Niedersächsischen Ministeri-
    ums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ANONYM (1999) auf den Tat-
    bestand des „vernünftigen Grundes“ umfassend eingegangen:
    • Der Tatbestand der Tötung kann vernünftig - mithin rechtmäßig - oder
    rechtswidrig sein.
    • Als vernünftig wird der verständige, darum beachtliche und deswegen triftige
    Grund genannt.
    • Eine Güter- und Pflichtenabwägung ist zur Feststellung des „vernünftigen
    Grundes“ durchzuführen. Die dabei durchzuführende objektive Wertung, ob
    möglicherweise schutzwürdige Interessen des Täters höher zu bewerten sind
    als die Schutzinteressen von Tieren, hat die jeweiligen Tatumstände zu be-
    rücksichtigen.
    Folgende in alphabetischer Reihenfolge genannten Interessen gelten nicht als
    schutzwürdig:
    • Abneigung gegen ein Tier,
    • Absicht der Zufügung eines Schadens,
    • Abreagieren einer seelischen Spannung /Affekts,
    • Bequemlichkeit,
    • Gewinnsucht,
    • Langeweile,
    • böse Lust,
    • Mutwille,
    • Rache,
    • Schießübung,
    • Sensationshascherei,
    • Überdruss an einem Tier,
    • Un- und Übermut,
    • Überforderung,
    • Verärgerung,
    • Verlangen nach sexueller Befriedigung mit Tieren,
    • Verfolgungstrieb,
    • Vorbereitung / Verdeckung einer Straftat,
    • Widerwille gegen Tiere,
    • Wut und
    • Zuchtziele
     
    Stop!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!

    :eek::cool::eek:
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Och Kathi,

    Humor ist wenn man trotzdem lacht.
    Hauptsache ich versteh was ich da gepostet habe. Und zugegeben, es ist nicht allgemeinverständlich, aber das war auch nicht meine Absicht, es war für John.

    "Ein jeder Stier hat oben vorn
    auf jeder Seite je ein Horn;
    doch ist es ihm nicht zuzumuten,
    auf so'nem Horn auch noch zu tuten.
    Nicht drum, weil er nicht tuten kann,
    nein, er kommt mit dem Maul nicht dran"
    (Heinz Erhardt)

    Apisticus, der grad Humor zeigt
     
    @apisticus: Danke für die Mühe und interessante Lektüre!! Eindeutige Antwort kannst du mithin auch nicht geben. (Wo endet der Schutz von Lebensmitteln, wo beginnen Zuchtziele? Selbst wenn die Schädlingsbekämpfung vernünftig und sinnvoll ist, ist sie auch nötig, wo doch hierzulande alles auch im Laden zu kaufen wäre? - Die Auslöschung ganzer Populationen im Rahmen der Schädlingsbekämpfung wird in der Wertvorstellung von der Mehrheit der Bevölkerung einerseits nicht hinterfragt, andererseits aber gemeinhin als sozialkonformes Verhalten toleriert - ist damit ein vernünftiger Grund gegeben? ....) Man könnt die Diskussion allenfalls auf einem höheren bzw. detaillierteren Niveau fortführen.

    Aber ohne mich.

    Viele Grüße,

    hollerfee (die unbestimmte Rechtsbegriffe hasst und eine Million Ameisen in ihrem Garten aus Bequemlichkeit schützt)
     
    Ameisen sind schädlich!

    Habe heute wieder entdeckt, das sich einen Ameisenvolk in einem meiner Gräser eingenistet hat(te). Nun isses tot!

    Ameisen sind schädlich!


    niwashi, der mächtig sauer ist, weil das Gras ziemlich zerstört ist
     
    Hi Apisticus!

    Vielen Dank für die umfassende Recherche.

    Meinen Satz, "Die Vernichtung der Ameisen dürfte aber auf jeden Fall über die wachsweiche Regelung des "vernünftigen Grundes" problemlos möglich sein" vermindert um das Wort "wachsweiche" halte ich weiterhin für zutreffend.

    Was mich mal interessieren würde: Eine Nachbarin meiner Eltern tötet jede Spinne im Garten, derer sie habhaft werden kann. Begründung: "Die sind eklig". Das ist kein vernünftiger Grund, der unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einer Güter- und Pflichtenabwägung standhält. Wenn ich die Frau anzeige, was würde passieren?

    Bye
    -John
     
    @ John Robei: Der Sta würde auf den Weg der Privatklage verweisen
    lach.gif
     
    Apisticus schrieb:
    @Niwashi
    kann man das Gras wenigstens rauchen?

    können schon, aber ob´s die Ameisen vergessen macht, wage ich zu bezweifeln

    niwashi, der über diese Möglichkeit mal nachdenkt ...
     
    manche ameisen mögen backpulver nicht und díe anderen nicht das pulver aus dem raiffeisenmarkt ;-)
     
    Hi Kathi,

    wenn du die Ameisen aus dem Salat vertreiben willst, dann musst du nur regelmäßig ordentlich gießen, Wasser reicht.
    Ansonsten gibt es noch den Trick mit dem umgedrehten Blumentopf, den man über dem Nest aufstellt. Da ziehen die Ameisen gerne ein, haben sie das getan, kann man das Nest im Topf umsiedeln.

    Apisticus wünscht viel Erfolg
     
    Liebe Kathi,
    du hast ja so Recht. Du bräuchtest da ja einen Blumentopf mit
    7fcc3757a61c04b74f0e25fe1e0bf3db.png
     
    Kathi, mit geistreich hat das nichts zu tun. Selbstverständlich brauchen die Ameisen in dem Topf Dunkelheit, daher musst du da eine Dunkelbirne einbauen.


    "sobald sie angedreht
    selbst den hellsten Tag
    in Nacht verwandelt".

    lachen.gif
     
    Ameisen fressen gerade genüßlich ein tiefes Loch in einen meiner Kohlrabi
    Ameisen sind nicht schädlich, neeeeeiiiiiin, wie nur ...

    niwashi, der Ameisen tööööööötet ... und wie
     
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