Feli871
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Hier ging es ja heute schon um ein abgestelltes Auto, da kam
bei mir die Frage auf;
Was ist mit abgestellten Mannsbildern?
Gibt es da auch einen §, vielleicht sogar in den StVO?
Darf man sie einfach abschleppen, oder abschleppen lassen?
Kann man sie mitnehmen falls Bedarf besteht?
Sollte man die Halterin ausfindig machen und informieren?
Wer weiß Rat?
LG Feli
bei mir die Frage auf;
Was ist mit abgestellten Mannsbildern?
Gibt es da auch einen §, vielleicht sogar in den StVO?
Darf man sie einfach abschleppen, oder abschleppen lassen?
Kann man sie mitnehmen falls Bedarf besteht?
Sollte man die Halterin ausfindig machen und informieren?
Wer weiß Rat?
LG Feli
