Abgestelltes Auto

  • Ersteller Ersteller mikaa
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Eigentlich wollte ich an meinen freien Tagen nicht arbeiten, aber:

Zur Bayerischen Regelung:


Das Parken ist bundesrechtlich erschöpfend geregelt (BVerfG VRS 68, 1).
Es gibt also keinen Raum für landes- oder kommunalrechtliche Regelungen.

Siehe dazu Bouska/Leue, Kommentar zur StVO, Erläuterungen zu §12 StVO

Die "Parkverbote" sind darüber hinaus genauestens in §12 (2) StVO beschrieben.

Ich bin Urherber- und Medienrechtler. Einen StVO- oder StVG-Kommentar wirst du bei mir nicht finden. Meine Aussagen zu dem Thema sind, wie gesagt, Reste meiner Erinnerung aus dem Studium. Aber mit allem Respekt, deine Argumentation ist abenteuerlich. Es geht nicht um den Begriff des Parkens sondern um eine (Sonder-)Nutzung von Gemeinflächen abseits des Verkehrs. Die Straße ist ja der Gemeinde gewidmet und nicht dem Bund. Das ist nichts, was der Bund einheitlich regeln muss und unterliegt somit nicht der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Übrigens auch das widerrechtliche Abstellen eines PKW auf einem Privatgrundstück ist "parken". ;)


geparkte Grüße
Tono
 
  • Aber mit allem Respekt, deine Argumentation ist abenteuerlich. Es geht nicht um den Begriff des Parkens sondern um eine (Sonder-)Nutzung von Gemeinflächen abseits des Verkehrs.
    Nein, Tono.

    Es geht um diese Frage:

    folgende Situation:
    Andere sagen man kann so lange mal will überall parken wo es nicht verboten ist solange das Fahrzeug (PKW) angemeldet und zugelassen ist.

    Und das ist erlaubt, weil es sich nicht um eine Sondernutzung handelt.

    Als Münchner kennst Du sicherlich dieses bekannte Beispiel einer (unzulässigen) Sondernutzung:

    Wiesn - Italienisches Wochende - Wohnmobile - KVR
     
    Naja, das ist ja genau der Punkt. Es gibt Sachverhalte, da ist es eindeutig: z.B. Fahrzeug ist abgemeldet oder erkennbar fahruntüchtig oder es wird nur zum Verkauf dort abgestellt oder es ist selber das Geschäft, wie etwa ein Imbisswagen. Und es gibt Fälle, da fehlt es schlicht an einer Teilnahme am Straßenverkehr, weil das Fahrzeug tatsächlich gar nicht benutzt, sprich bewegt, wird. Dann stellt das - für mich einleuchtend - irgendwann eine unzulässig Sondernutzung im Sinne des Art. 18a BayStrWG dar. Die StVO wird dir diese Frage nicht beantworten. Es ist dann nämlich nur noch die Frage, wann tritt dieser Zeitpunkt ein? Nach einem Jahr? Oder schon sehr viel früher? Nach meiner Kenntnis ist es eben Letzters.

    Wie siehst du das?

    bewegliche Grüße
    Tono
     
  • Handhabung

    Es wundert mich trotzdem immer wieder, dass bei uns in NRW trotz angeblichen Verbotes komplette Parkstreifen, meist in besonders exponierter Lage, z.B. auf Brücken über andere Straßen oder am Ortseingang etc. nahezu komplett von Werbeanhängern, teilweise extra dafür umgebaut, vollgeparkt sind. Es scheint auch Firmen zu geben, die am Wochenende ihren gesamten Fuhrpark mit entsprechender Werbebeschriftung an besonders exponierten Stellen der Stadt parken.

    Es nervt natürlich, wenn man selber dort mal etwas per Auto zu erledigen hat und deswegen keinen Parkplatz mehr findet. Ich glaube schon fast, dass die Gemeinde, zumindest was die dauerparkenden Werbeanhänger betrifft, sich bereits eine Zusatzeinnahme verschafft hat, indem sie diese Fahrzeuge dort gegen Bezahlung duldet.
     
  • Wie siehst du das?
    In erster Linie geht es bei der Eingangsfrage, die ich als Grundsatzfrage sehe, nur um die nüchterne Tatsache, dass jemand seinen PKW, der verkehrssicher und zugelassen ist, ordnungsgemäß geparkt hat.
    Das ist erlaubt und zeitlich nicht begrenzt.
    Wenn man jetzt hergeht und zig Szenarien einspielt oder Vermutungen anstellt, kann man das Ganze natürlich bis ins Unendliche fortsetzen.

    Beispiele:

    Hat das Fahrzeug evtl. keinen Motor mehr unter der Haube und ist somit nicht fahrbereit?
    Ist das Auto gar nicht geparkt, sondern abgestellt (Parken ist zulässiger "Gemeingebrauch", Abstellen ist unzulässige "Sondernutzung" von öffentlichem Verkehrsraum)?
    Wohnt der Fahrer vielleicht sogar in seinem Auto?
    Dient das Fahrzeug lediglich als Werbeträger?
    Ist das Fahrzeug liegengeblieben?
    etc. etc.

    Interessantes zum Thema:

    Ein Abstellen eines Wohnmobils nur zu Wohnzwecken ist Sondernutzung und daher unzulässig, vgl. OLG Braunschweig VRS 61 226.

    Das Ruhen oder Übernachten in Wohnwagen/Campinganhängern im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist Gemeingebrauch (Parken), darüber hinaus aber genehmigungspflichtige Sondernutzung (Abstellen), Bouska VD 78 211.

    Ein Abstellen eines Kfz oder Anhängers zu bloßen Werbezwecken ist im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig, BVG DAR 66 193.

    Abgestellt sind Fahrzeuge, die aus dem Verkehr gezogen sind und daher aus der Geltung des Straßenverkehrsrechts herausfallen, entweder weil sie nicht zugelassen oder nicht fahrbereit sind oder praktisch nicht als Verkehrsmittel benutzt werden, BayOLG VM 77 17, BVG Monatsschrift für Deutsches Recht 60 533, Verkehrsblatt 70 351.

    usw. usw.
     
    originaltext der polizei in berlin: "solange alles bezahlt ist, die HU gültig ist, an dem auto sonst nix auszusetzen und es ordnungsgemäß geparkt und verschlossen ist können wir nix machen".

    wir haben dieses "problem" schon 3 mal vor unserer firma durchgespielt. alle mit dem selben ergebnis.
     
  • Guten Tag!

    Vor Jahren schaute ich abends aus dem Fenster; Da sah ich schräg gegenüber einen Kleinwagen, der war bis zum Dach total vollgepackt. Nanu dachte ich was ist das denn?

    Da hier in meiner Wohngegend schon viel eingebrochen wurde ( Die BAB ist nur 1 Km entfernt) dachte ich die waren auf Beutezug.

    Also rief ich sofort die Polizei und die kam auch schnell. Die Nummer des PKW funkten sie zur Dienststelle. Also ich wohne in der Musterstr. Nr. 7.

    Der Besitzer des abgestellten PKW wohnte in der Musterstr. 9. Aha sagte die Polizei da drüben ist ja schon die Nr. 9 Auffallend war auch, daß die hinteren Räder platt waren.

    Die Polizei besuchte dann den Besitzer und ich ging ins Haus zurück.

    Ich würde den oben abgestellten PKW der Polizei melden. Lieber einmal mehr die Polizei rufen als einfach wegsehen.

    Wegsehen könnte auch verantwortungslos sein. Oder: Wegsehen ist zu einfach.

    Viele Grüße aus dem Brexbachtal.
    Herbert
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Ich, weiblich, 47 Jahre, würde eine Krise kriegen, wenn ein jemand versucht, mein Auto zu demulieren oder zu stehlen :d der müsste sich mit mir anlegen,
    kampferfahren und muskestark :-P
     
    Zwischen "Wegsehen ist verantwortungslos!" und "Jeder Bürger ein potentieller Spitzel und Denunziant!" wandelt man bisweilen auf einem schmalen Grat.

    Ich transportiere in meinem Auto bisweilen auch viele Dinge, z.B. wenn ich kurz zuvor beim Baustoffhändler war oder am nächsten Morgen für einen Kunden eine Multimedia-Installation auf einer Messe einrichte und deshalb schon am Vorabend die Plasmabildschirme und die Computer zur Steuerung des Ganzen zusammen mit Dekomaterial eingepackt habe, vielleicht will ich ja auch einfach nur früh am nächsten Morgen in den Urlaub aufbrechen.

    Auf jeden Fall gäbe es eine saftige Gegenanzeige für den "anständigen" Nachbarn, der mir deshalb die Polizei ins Haus hetzt.

    Anderseits: Wir hatten bis vor kurzem Nachbarn, deren kleine Kinder fast ständig am Schreien und Kreischen waren; kein normales Weinen, wie es bei Kindern ja mal vorkommt, sondern es klang schon fast verzweifelt und vor allem langanhaltend zu jeder Tages- und Nachtzeit, es ist ja nicht so, dass wir keine Erfahrungen in Sachen Kinderlärm hätten, abgesehen davon gibt es im Haus ja auch andere Nachbarn, deren Kinder nicht so auffallen.

    Oft hatten wir den Gedanken, ob wir uns an Jugendamt oder Polizei wenden sollten, weil der Verdacht einer Misshandlung oder eines Missbrauchs bestand. Hätten wir die Eltern ansprechen sollen "Ihre Kinder schreien so oft und so laut, werden die von Ihnen misshandelt?" lachhaft…
    Was wäre, wenn Polizei und Jugendamt nichts festgestellt hätten? Wir wären die pöhsen, pöhsen Kinderhasser in der ganzen Nachbarschaft gewesen, Menschen, welche gegen die Zukunftsmusik sind, also Leute, vor denen man heutzutage in Deutschland nur noch öffentlich ausspuckt, hätten womöglich noch eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede kassiert.
    Wenn jedoch eine Misshandlung vorgelegen hätte, tönte es wieder "Warum hat in der Nachbarschaft niemand reagiert?"

    Grundsätzlich herrscht bei uns zum Glück noch so etwas wie allgemeine Freizügigkeit. Man darf sich aufhalten und versammeln, wo man will, man darf alles unternehmen, was man will usw. Ausnahmen sind ausdrückliche Verbote oder Verordnungen z.B. die StVO oder berechtigte Interessen der Mitbürger, die nicht belästigt werden wollen. Somit würde ich bei einem geparkten Auto mit dem sonst alles okay ist, niemals die Ordnungsmacht rufen. Falls ein Auto aufgebrochen und ausgeraubt wird, hat man doch eh keine Chance, ähnlich wie bei geklauten Fahrrädern. Ich erwäge das aber inzwischen bei Autofahrern, die mit laufendem Motor eine halbe Stunde direkt bei uns vor der Haustür stehen (weil sie im Nachbarhaus jemanden abholen wollen, der offensichtlich noch nicht startklar ist) und auf Anfrage, den Motor abzustellen, auch noch patzig reagieren.
    :mad:

    Abgesehen davon würde ich es auch begrüßen, wenn die Ordnungsmacht von einer Anzeigenflut überschwemmt wird, die sich gegen Hundehalter richten, die jede Grünanlange, egal ob Stadtpark, Kinderspielplatz oder Friedhof binnen kürzester Zeit in ein reines Hundeklo verwandeln (und womöglich noch diejenigen Hundehalter auslachen, welche die stinkenden und bakterienverseuchten Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner in Tüten aufsammeln und ordentlich entsorgen).
     
    meinst du, man kann etwas dagegen tun, wenn kraftfahrer ewig lange den motor laufen lassen?
    ich wohne gegenüber einer gut besuchten arztpraxis, da ist es gang und gäbe, am straßenrand, gegenüber meiner terrasse oder der geöffneten fenster zu parken und ewig lange den motor laufen zu lassen, krasse musik dazu auch noch zu hören, daß einem das fensterputzwasser aus dem einmer schwappt.
     
  • Das ist doch alles im §30 StVO (Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot) und nicht zuletzt im §1 StVO (Grundregeln) festgelegt, Tina.
     
  • bei manchen frage ich mich, ob die überhaupt einen führerschein gemacht haben.
    ich habe z.bsp. mal einen gefragt, warum er sich genau vor unsere einfahrt stellt. (schließlich ist der bodstein abgesetzt, ein oder zwei pkw stehen fast immer in der einfahrt und einen unbewohnten eindruck macht unser grundstück auch nicht.)
    da hat er gemeint, ich müsse ein schild an den zaun machen, wo drauf steht, daß man dort nicht parken soll/darf/möchte-weiß nicht mehr genau, wie er sich ausgedrückt hat.
     
    So lange jeder sein eigenes Vorwärtskommen in den Vordergrund stellt und nicht begreift oder begreifen will, dass der Straßenverkehr eine soziale Veranstaltung ist, so lange wird sich auch nicht viel ändern.
     
    bei manchen frage ich mich, ob die überhaupt einen führerschein gemacht haben.
    ich habe z.bsp. mal einen gefragt, warum er sich genau vor unsere einfahrt stellt. (schließlich ist der bodstein abgesetzt, ein oder zwei pkw stehen fast immer in der einfahrt und einen unbewohnten eindruck macht unser grundstück auch nicht.)
    da hat er gemeint, ich müsse ein schild an den zaun machen, wo drauf steht, daß man dort nicht parken soll/darf/möchte-weiß nicht mehr genau, wie er sich ausgedrückt hat.
    teufels großmutter hätte auch keine bessere ausrede gehabt:d lg. aloevera
     
    ich habe z.bsp. mal einen gefragt, warum er sich genau vor unsere einfahrt stellt. (schließlich ist der bodstein abgesetzt...

    Setzt dich in dein Auto, fahr aus der Einfahrt, und wenn´s nimmer weitergeht,
    drück so lang auf die Hupe, bis sie abhauen.
    Danach fährst Du einfach wieder rein.:grins:
     
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