Abgestelltes Auto

M

mikaa

Guest
folgende Situation:
Am Stadtrand, Wohnsiedlung, Anliegerstrasse. Seit Anfang November ein abgestelltes unberührtes Fahrzeug. Nummerschilder weisen auf eine Nachbarstadt hin. Eingetragenes Kennzeichen auf der Feinstaubplakette ca 150km entfernt. HU bis 2014.
Einige sagen : Behörden einschalten evtl ist ja das Auto und /oder die Kennzeichen gestolen. Ausserdem ist Parkplatz eh sehr knapp.
Andere sagen man kann so lange mal will überall parken wo es nicht verboten ist solange das Fahrzeug angemeldet und zugelassen ist.
Wieder andere sagen : abwarten bis es aus dem Kofferraum tropft und stinkt..


bin mal auf eure Meinungen gespannt ;)
 
  • L

    Leobibi

    Guest
    Sollte das Fahrzeug oder das Nummernschild gestohlen sein, hat die Polizei ganz sicher eine Antwort. Schon mal an Langzeiturlauber in südlichen Gefilden gedacht?

    Grüßle
     

    HundundKatze

    Mitglied
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    Huhu...

    Auf jeden Fall muss der "Halter" des Fahrzeuges alle regelmäßig nach dem Fahrzeug gucken kommen um sicher zu stellen dass sich, an den örtlichen Gegebenheiten nichts geändert hat... (Parkverbot, Straßensperrung wegen Karnevalsumzug etc.).

    Im Prinzip soll das Fahrzeug auf "öffentlichem Raum" nur mit dem Hintergedanken abgestellt werden, dass man es auch zeitnah wieder benutzen kann.
    Öffentliche Straßen ersetzen keine Garage o.ä.

    Die Meinungen zu diesem Thema (auch wohl behördenintern) scheinen sich aber zu unterscheiden, ab "wann" das "Parken" nicht mehr zum Zwecke der zeitnahen Fortbewegung dient, sondern ein "dauerhaftes Abstellen" ist.

    Du kannst das Ordnungsamt ja einfach mal anmailen... Zu verlieren hast du ja nichts, allerdings solltest du dir auch die Frage stellen, warum dir dieses Auto tatsächlich ein Dorn im Auge ist. Machst du dir tatsächlich Sorgen, dass irgendwas nicht "mit rechten Dingen" zu geht, kann ich dein Denken und Handeln verstehen und würde vermutlich ähnlich reagieren.
    Ist es aber der "Frust" der aus dir spricht, weil beispielsweise die Parkplätze bei euch eher knapp sind, dann solltest du ein bisschen an die "Menschlichkeit" denken. Wer weiß, was mit dem Fahrzeughalter ist- vielleicht hat er sich ein Beim gebrochen und kann deshalb das Fahrzeug nicht bewegen...

    (Ohje- nun fahren meine Gedanken auf Hochtouren... vllt. ist er auch verstorben und es hat keiner bemerkt? ... Liest und Hört man ja öfter von... in diesem Falle wäre es natürlich sinnvoll wenn Jemand darauf aufmerksam macht.)

    Vielleicht kannst du es ja auf eine ganz geschickte Weise lösen... Laminier doch einfach mal ein Zettelchen ein und klemme es an die Windschutzscheibe.
    Ganz nach dem Motto:
    "Lieber Fahrzeughalter
    Mir ist aufgefallen, dass dieses Fahrzeug nun schon seit November an Ort und Stelle steht, ohne Bewegt zu werden.
    Ich mache mir Gedanken, ob mit Ihnen alles in Ordnung ist und würde mich daher über ein Lebenszeichen von Ihnen freuen!" Und darunter eine Handynummer oder du schreibst mit rein, dass er das Auto doch mal ein paar Meter versetzen soll... Dann wartest du noch Mal 2 oder 3 Wochen und kommt gar keine Reaktion würde ich es melden...

    Vielleicht konnte ich dir etwas helfen?

    Liebe Grüße
     
  • M

    mikaa

    Guest
    @ Leo
    klar, könnte das sein mit dem Langzeiturlaub, aber wer stellt denn sein Fahrzeug dann in einer anderen Stadt in einer Anliegerstrasse ab. Die Gefahr das sich dort dann in Abwesenheit z.B. eine Baustelle auftun könnte und das Fahrzeug abgeschleppt wird wäre mir zu groß ...
     
  • Thaliomee

    Mitglied
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    Hallo,
    für ein "fremdes" Kennzeichen kann es viele Gründe geben, unser Auto ist ca. 200km entfernt (Firmenwagen). Es gibt ja auch Zweitwohnsitze usw.

    Aaaaaber: Meine Erfahrung ist, dass die Polizei (oder das Ordnungsamt) sehr gerne selbst darüber entscheidet, was zu tun ist. Ich würde es melden, ohne viel Aufregung, so wie du es hier geschildert hast. Für sie ist es eine Sache von Sekunden, die Kennzeichen zu überprüfen.

    Es hat auch nichts mit "dürfen" zu tun finde ich. Klar, wenn es nicht erlaubt wäre könntest du Anzeige erstatten, aber darüber redet ja niemand. Ich würde die Entscheidung einfach aus der Hand geben und mich an die Polizei wenden. Wenn nichts ist, umso besser.
     
    M

    mikaa

    Guest
    hey , also mich pers. stört die Kiste nicht im Geringsten..;) Das war nur ein Gesprächsthema in der Nachbarschaft beim letzten Schneefegen
     
  • M

    marlis

    Guest
    Hallo,

    ja, einfach melden, bei uns ging das damals recht flott (lebe allerdings im Ausland)
    Unsere Schrottmühle ging auf dem Heimweg kaputt, konnten es nur noch auf einen nähenliegenden Parkplatz schieben (öffentl. Anliegerparkplatz).
    Tja, und da wir keine Kohle hatten um es zu reparieren, stand es dort eine ganze Weile. Allerdings wurde nach ca. 2 Monaten eingebrochen, Scheibe eingeschlagen, und da ja dort so viele Wertgegenstände drin waren;) um genau zu sein, gar nix, hat man den alten Kindersitz geklaut:confused: (hatten wir damals geschenkt bekommen) Und ich denke dann, wegen der eingeschlagenen Scheibe ging es dann um so flotter, nach nur 3 Monaten wurde es abgeschleppt, zum Schrott und Männe musste ordentlich "Lehrgeld" bezahlen, hat mir ja nicht geglaubt, dass man da sein Auto ewig so unberührt stehen lassen kann.

    Also bei uns wurde das mit Sicherheit recht schnell von einem Anwohner gemeldet und die Polizei hat dann auch recht prompt reagiert.

    LG, Marlis
     

    muecke1401

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    Ich hab schon ein angemeldetes Auto 3 Jahre vor sich hin rosten sehen.
    2 jahre war noch Tüv etc drauf und dann hats 1 jahr gedauert, bis der abgeschleppt wurde. Orange Zettel dran noch und nöcher- falls man den besitzer nicht gefunden hat, wars teuer für den Steuerzahler.

    Nach meinem Empfinden, darf der ein angemeldetes ,intaktes Auto da solange parken, wie er möchte.
    Ist denn noch genug Luft in den reifen ???
    die plättet es doch auch nach einer gewissen Zeit ....mhhhhh

    Liebe Grüße :cool:
     
    K

    käferli

    Guest
    Ich würde es melden.

    Schaden kannst Du damit niemand, aber nützen sehr wohl.

    Erst kürzlich gab es in meinem Bekanntenkreis folgende Situationen:

    1. der Neffe ist überraschend verstorben, und seine (nicht sehr betuchten) Erben rätseln heute noch, wo die beiden auf ihn angemeldeten Fahrzeuge stehen mögen.

    2. Jemand konnte sich partout nicht mehr erinnern, wo er sein Fahrzeug abgestellt hatte. Erst eine längere Rundfahrt mit dem "Freund und Helfer" verschaffte ihm sein Auto zurück.

    Darüber hinaus könnte das Fahrzeug theoretisch auch für eine Spritztour entwendet worden sein.
     
  • feiveline

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    Einige sagen : Behörden einschalten evtl ist ja das Auto und /oder die Kennzeichen gestolen.
    Andere sagen man kann so lange mal will überall parken wo es nicht verboten ist solange das Fahrzeug angemeldet und zugelassen ist.
    Ersteres kann man machen (hat dann sogar Anspruch auf Finderlohn wenn es gestohlen ist), zweiteres ist rechtlich gesehen richtig.

    Wenn dort tatsächlich mal eine Baustelle eingerichtet und das Fahrzeug abgeschleppt wird hat der Halter halt Pech gehabt.

    "Mangelnder Parkraum" ist jedenfalls für die Behörden kein Grund bei einem zugelassenen Fahrzeug mit TÜV tätig zu werden.
     
  • Billabong

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    Ich glaube mich zu erinnern, dass man bis zu 14 Tage auf ein und demselben Parkplatz parken darf, danach muss man sein Auto wegbewegen, und wenn's nur auf den Parkplatz direkt dahinter ist.

    Ist das immer noch so? Mein Führerschein ist schon 'ne Weile her.

    Grüßle
    Billa

    Edith sagt: Ich war mal eben selber googeln, das wird wohl eher großzügig gehandhabt: http://www.kfz-auskunft.de/news/15590.html
    Von einer gültigen Regel sagt der zuständige Herr hier jedoch nichts.
     
    M

    mikaa

    Guest
    klar, es gibt 1000 Gründe für und wider ...wie man es macht ist es eh falsch


    wenn die ersten Hund anfangen am Kofferraum zu kratzen ..................


    XY Grüße
     

    Okolyt

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    Moin Mikaa,

    ein einfaches Nachfragen bei der Polizei kostet ja nichts..... ;)
    Und solange du nicht vehement forderst, dass das Fahrzeug weg muss, erscheinst du auch nicht als "Auftraggeber" in den Unterlagen des beauftragten Abschleppdienstes. :D
     
    M

    mikaa

    Guest
    jap Oko, wie gesagt , das Auto stellt für mich keine Gefahr oder Behinderung dar, mich pers. stört es auch nicht. Ist halt in der Nachbarschaft grad ein Thema, drum habe ich hier einfach mal in den Raum gerufen..

    Was mich pers. da schon eher tierisch anzipft, ist die Tatsache das es sich um ein wirklich gut erhaltenes ( schon etwas älteres ) Audi Coupe handelt und sowas stellt man nicht einfach irgendwo hin :mad:
     
    T

    Tono

    Guest
    Ich glaube mich zu erinnern, dass man bis zu 14 Tage auf ein und demselben Parkplatz parken darf, danach muss man sein Auto wegbewegen, und wenn's nur auf den Parkplatz direkt dahinter ist.

    Ist das immer noch so? Mein Führerschein ist schon 'ne Weile her.

    Das habe ich aus dem Studium auch noch so in Erinnerung, nennt sich "Sondernutzung" und besagt, wenn einer sein Fahrzeug dauerhaft abstellt, dann benötigt er dafür eine Genehmigung der Gemeindeverwaltung (gegen Bares natürlich). Die zeitliche Grenze liegt (oder lag damals jedemfalls) bei 14 Tagen. Ich schätze, daran hat sich nicht viel geändert. Kann ich so aber jedenfalls nur für Bayern bestätigen. In anderen Bundesländern kann die zeitliche Grenze anders sein.

    Jedenfalls führt der richtige Weg also zur Gemeinde. Dort das Fahrzeug melden.


    behördliche Grüße
    Tono
     
    K

    käferli

    Guest
    Ob dann wirklich gleich abgeschleppt wird? Fällt mir schwer zu glauben.

    Unser Wohnviertel würde in diesem Fall von der Hälfte seiner Autos "befreit" (unser eigenes eingeschlossen).

    Man hat ja nicht einmal Anspruch darauf, eine Wagen vor der eigenen Einfahrt abschleppen zu lassen, der die Durchfahrt unmöglich macht.
     
    A

    aloevera

    Guest
    Ob dann wirklich gleich abgeschleppt wird? Fällt mir schwer zu glauben.

    Unser Wohnviertel würde in diesem Fall von der Hälfte seiner Autos "befreit" (unser eigenes eingeschlossen).

    Man hat ja nicht einmal Anspruch darauf, eine Wagen vor der eigenen Einfahrt abschleppen zu lassen, der die Durchfahrt unmöglich macht.
    guten morgen käferli, da muß ich dir widersprechen, aufgrund der unmittelbaren seenähe, wird an schönen sommertagen hier alles zugeparkt, sofern die ausfahrt zum eigenen grundstück blockiert ist, wird hier gnadenlos auf kosten des fahrzeughalters abgeschleppt.
    lg. aloevera
     

    feiveline

    Foren-Urgestein
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    Ich glaube mich zu erinnern, dass man bis zu 14 Tage auf ein und demselben Parkplatz parken darf, danach muss man sein Auto wegbewegen, und wenn's nur auf den Parkplatz direkt dahinter ist.

    Ist das immer noch so? Mein Führerschein ist schon 'ne Weile her.
    Das betrifft Anhänger, Wohnwagen etc..

    Tono schrieb:
    nennt sich "Sondernutzung" und besagt, wenn einer sein Fahrzeug dauerhaft abstellt, dann benötigt er dafür eine Genehmigung der Gemeindeverwaltung (gegen Bares natürlich).
    Dabei geht es um Fahrzeuge die zum Beispiel zum Zwecke der Werbung dauerhaft geparkt werden.
    Einen "normalen" privaten PKW kannst Du (zugelassen, versichert und HU nicht abgelaufen) auf uneingeschränktem öffentlichen Grund so lange parken wie TÜV und Versicherung es zulassen.
     
    K

    käferli

    Guest
    guten morgen käferli, da muß ich dir widersprechen, aufgrund der unmittelbaren seenähe, wird an schönen sommertagen hier alles zugeparkt, sofern die ausfahrt zum eigenen grundstück blockiert ist, wird hier gnadenlos auf kosten des fahrzeughalters abgeschleppt.
    lg. aloevera
    Das glaube ich Dir unbesehen, aloevera. Bei euch hat die Polente eben ein Einsehen.
    Anspruch
    hast Du aber trotzdem keinen darauf.
     
    T

    Tono

    Guest
    Das betrifft Anhänger, Wohnwagen etc..

    Dabei geht es um Fahrzeuge die zum Beispiel zum Zwecke der Werbung dauerhaft geparkt werden.
    Einen "normalen" privaten PKW kannst Du (zugelassen, versichert und HU nicht abgelaufen) auf uneingeschränktem öffentlichen Grund so lange parken wie TÜV und Versicherung es zulassen.

    Nein, bei denen greift die Sondernutzung bereits am ersten Tag!

    Inwieweit sofort oder erst später abgeschleppt wird, hängt im Übrigen davon ab, inwieweit von dem dauerhaft abgestellten Fahrzeug eine Gefahr ausgeht. Wenn es sich nicht um eine Parkverbotszone handelt, wird sicherlich nicht sofort abgeschleppt.


    gesonderte Grüße
    Tono
     

    tina1

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    sorry, feiveline, da möchte ich gern widersprechen.
    ich weiß nun nicht, ob die fristen in den einzelnen bundesländern unterschiedlich sind oder nicht, aber im tv kam vor nicht allzulanger zeit ein ähnlicher bericht.
    da stand auch ein pkw, noch zugelassen und mit allen nötigen plaketten beklebt, im öffentlichen parkraum, genauer gesagt in einer parkbucht in einem wohngebiet.
    allerdings meldete den vorfall ein verärgerter anwohner der polizei, der sich um den parkraum in der nähe seines hauses gebracht fühlte. die polizei ermittelte den halter und es wurde erklärt, daß man eben nicht so unbedarft und so lange wie man möchte, dort parken darf. dafür gäbe es festgesetzte zeiten. genausowenig darf man z.bsp.ein wohnmobil, wenn man es nicht braucht, öffentlich parken.
    das hat mich auch aus einem persönlichen grund interessiert.
    wir haben hier im september gebaut und sind dann auch recht zeitnah eingezogen.
    da war auf dem grundstück nichts befestigt und es gab auch noch keine befestigte einfahrt. wir, und meine beiden nachbarn, bekamen eine art "rundschreiben" der gemeinde in den briefkasten gesteckt, in diesem forderte man uns auf, die fahrzeuge von der straße zu entfernen, die gemeinde wünsche nicht, daß dort von den anwohnern geparkt werde, und man solle dafür sorgen, daß die eigenen fahrzeuge von der straße "verschwinden".
    das hat jetzt damit zwar nicht unmittelbar zu tun, ist aber der grund, weshalb ich den beitrag so interessiert verfolgt habe.
     
    R

    Rentner

    Guest
    "Wenn die jederzeitige Inbetriebnahme des Kfz nicht gegeben ist oder das Fahrzeug zu einem anderen Zweck als den der späteren Inbetriebnahme aufgestellt ist, kann eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße vorliegen."

    siehe OVG Münster, 4.12.00

    Ansonsten kann ich einen ordnungsgemäß abgestellten zugelassenen und verkehrssicheren PKW so lange parken wie ich möchte.
     
    T

    Tono

    Guest
    Ansonsten kann ich einen ordnungsgemäß abgestellten zugelassenen und verkehrssicheren PKW so lange parken wie ich möchte.



    Aber nicht in Bayern!
    Ich hab jetzt auch die Vorschriften gefunden. Das steht in den Art. 18, 18a, 66 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Und die sind hier knallhart. Nach 2 Wochen kriegst du ein Bußgeldbescheid zwischen 100 und 300 Euro.


    saftige Grüße
    Tono
     

    feiveline

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    Nein, bei denen greift die Sondernutzung bereits am ersten Tag!
    Nur bei den "Werbeanhängern", die nicht mit, sondern für Werbezwecke(n) abgestellt wurden.

    Hier ein Urteil aus Hamburg dazu.

    "Nomale" private (zugelassene!) Anhänger dürfen 14 Tage stehen (Quelle such ich gerade).

    tina1 schrieb:
    sorry, feiveline, da möchte ich gern widersprechen.
    ich weiß nun nicht, ob die fristen in den einzelnen bundesländern unterschiedlich sind oder nicht, aber im tv kam vor nicht allzulanger zeit ein ähnlicher bericht.
    Ich weiß ja nicht in welchen Programm, die Regelungen sind aber in den Bundesländern gleich.

    Ein Beispiel hinsichtlich der "Sondernutzung" aus dem bayerischen Recht gibt es hier. Da steht eindeutig "Wracks" bzw. "verbotswidrig". Und das betrifft nun mal keine ordnungsgemäß geparkten und zugelassenen Fahrzeuge.


    Edit:
    @Tono einen der §§ hab ich grad verlinkt. Worunter subsummierst Du ein ordnungsgemäß geparktes und zugelassenes Fahrzeug?

    Edit2
    § 66BayStrWG: Da steht.
    Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1.eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt (Art. 16) und diese Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt,
    2.eine Straße unbefugt zu Sondernutzungen gebraucht oder die mit der Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflagen nicht erfüllt oder der Unterhaltungspflicht nach Art. 18 Abs. 4 zuwiderhandelt,
    Auch Absatz 2 spricht von "Sondernutzung und das parken eines Fahrzeuges erfüllt nicht den Begriff "Sondernutzung".
     
    Zuletzt bearbeitet:

    feiveline

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    Tono

    Guest
    Edit:
    @Tono einen der §§ hab ich grad verlinkt. Worunter subsummierst Du ein ordnungsgemäß geparktes und zugelassenes Fahrzeug?
    Die Sondernutzung ist in § 18 BayStrWG geregelt, die unzulässige Sondernutzung in Art 18a.
    Dort ist die Sondernutzung natürlich als so genannte unbestimmte Rechtsbegriffe formuliert. Die entsprechende Anwendung ergibt sich hier in erster Linie aus der Rechtsprechung. Aber bitte erlaube mir, dass ich das jetzt nicht recherchiere.


    zugelassene Grüße
    Tono
     
    R

    Rentner

    Guest
    Eigentlich wollte ich an meinen freien Tagen nicht arbeiten, aber:

    Zur Bayerischen Regelung:


    Das Parken ist bundesrechtlich erschöpfend geregelt (BVerfG VRS 68, 1).
    Es gibt also keinen Raum für landes- oder kommunalrechtliche Regelungen.

    Siehe dazu Bouska/Leue, Kommentar zur StVO, Erläuterungen zu §12 StVO

    Die "Parkverbote" sind darüber hinaus genauestens in §12 (2) StVO beschrieben.
     

    feiveline

    Foren-Urgestein
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    Das steht so nicht im Gesetz!
    Wo steht denn, dass es verboten ist.

    Der Grundsatz von § 12 StVO Abs. 4 sagt eindeutig
    Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
    und nichts über Zeiträume.

    Da steht auch nichts davon, dass "längeres parken" eine Sondernutzung darstellt wie sie z.B. § 18 und §18a BayStrWG beinhalten.

    Auch die gängige Rechtssprechung gibt hinsichtlich eines ordnungsgemäß abgestellten (geparkten) zugelassenen und versicherten Fahrzeugs dahingehend nichts her.

    Und daher bleibt es dabei, ein solches Fahrzeug kann wochen- oder monatelang so stehen bleiben.

    Das ganze "Problem halten und parken" hier auch noch mal in der Übersicht der bayerischen Polizei.
     
    A

    aloevera

    Guest
    in der zwischenzeit hat der fragensteller doch sicher mal bei der polizei angerufen, wäre interessant zu wissen, was die antwort war und ob etwas unternommen wurde, was soll denn jetzt die streiterei um paragraphen?
    lg. aloevera
     

    Stellschnecklein

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    Wie gut...

    ... dass es bei den Ordnungskräften noch ein Ermessen nach gesundem Menschenverstand gibt und die Vorschriften nicht bis zum Äußersten ausgereizt werden. Bei der Meldewut mancher aufrechter Bürger kämen die ja sonst zu nichts. Es gibt tatsächlich Leute, deren Leben in anderen zeitlichen Bahnen verläuft, als sich das manche Kleingeister vorstellen können, z.B. eine halbjährige Gastprofessur in Norwegen, eine 4-monatige Expeditionsbegleitung als Kameramann, vielleicht aber ist der Autohalter umwelt- oder preisbewusst und nutzt im Winter lieber ein Aboticket des Verkehrsverbundes oder der Bahn.

    Mir hat mal abends um 22:15 (oder früher) der örtliche Abschleppdienst die Karre abgeschleppt, weil auf dem riesigen Parkplatz am nächsten Morgen der Wochenmarkt stattfindet. Das fand selbst die Polizei nicht angemessen, obwohl es tatsächlich so eine Gemeindeverordnung gibt, die das Parken vor Markttagen ab 22 Uhr verbietet. Die Markthändler kommen allerdings meist erst in den frühen Morgenstunden, aber diese Regelung ist für den Abschleppunternehmer wie die Lizenz zum Gelddrucken, je Auto 180,-
    Noch mehr kassiert der Abschlepper bei Eishockeyspielen, denn seitdem die Mannschaft aufgestiegen ist, wurden zwar nicht die Parkplätze am Stadion vergrößert, dafür aber an sämtlichen Straßen der Umgebung (Wald- und Wiesengegend, keine Wohnhäuser) Parkverbotsschilder aufgestellt.


    Natürlich sind derartige Vorgehensweisen seitens der Gemeinde bzw. der beauftragten Unternehmenen zwar rechtlich abgesichert, aber mal ehrlich...
     
    T

    Tono

    Guest
    Eigentlich wollte ich an meinen freien Tagen nicht arbeiten, aber:

    Zur Bayerischen Regelung:


    Das Parken ist bundesrechtlich erschöpfend geregelt (BVerfG VRS 68, 1).
    Es gibt also keinen Raum für landes- oder kommunalrechtliche Regelungen.

    Siehe dazu Bouska/Leue, Kommentar zur StVO, Erläuterungen zu §12 StVO

    Die "Parkverbote" sind darüber hinaus genauestens in §12 (2) StVO beschrieben.

    Ich bin Urherber- und Medienrechtler. Einen StVO- oder StVG-Kommentar wirst du bei mir nicht finden. Meine Aussagen zu dem Thema sind, wie gesagt, Reste meiner Erinnerung aus dem Studium. Aber mit allem Respekt, deine Argumentation ist abenteuerlich. Es geht nicht um den Begriff des Parkens sondern um eine (Sonder-)Nutzung von Gemeinflächen abseits des Verkehrs. Die Straße ist ja der Gemeinde gewidmet und nicht dem Bund. Das ist nichts, was der Bund einheitlich regeln muss und unterliegt somit nicht der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

    Übrigens auch das widerrechtliche Abstellen eines PKW auf einem Privatgrundstück ist "parken". ;)


    geparkte Grüße
    Tono
     
    R

    Rentner

    Guest
    Aber mit allem Respekt, deine Argumentation ist abenteuerlich. Es geht nicht um den Begriff des Parkens sondern um eine (Sonder-)Nutzung von Gemeinflächen abseits des Verkehrs.
    Nein, Tono.

    Es geht um diese Frage:

    folgende Situation:
    Andere sagen man kann so lange mal will überall parken wo es nicht verboten ist solange das Fahrzeug (PKW) angemeldet und zugelassen ist.

    Und das ist erlaubt, weil es sich nicht um eine Sondernutzung handelt.

    Als Münchner kennst Du sicherlich dieses bekannte Beispiel einer (unzulässigen) Sondernutzung:

    Wiesn - Italienisches Wochende - Wohnmobile - KVR
     
    T

    Tono

    Guest
    Naja, das ist ja genau der Punkt. Es gibt Sachverhalte, da ist es eindeutig: z.B. Fahrzeug ist abgemeldet oder erkennbar fahruntüchtig oder es wird nur zum Verkauf dort abgestellt oder es ist selber das Geschäft, wie etwa ein Imbisswagen. Und es gibt Fälle, da fehlt es schlicht an einer Teilnahme am Straßenverkehr, weil das Fahrzeug tatsächlich gar nicht benutzt, sprich bewegt, wird. Dann stellt das - für mich einleuchtend - irgendwann eine unzulässig Sondernutzung im Sinne des Art. 18a BayStrWG dar. Die StVO wird dir diese Frage nicht beantworten. Es ist dann nämlich nur noch die Frage, wann tritt dieser Zeitpunkt ein? Nach einem Jahr? Oder schon sehr viel früher? Nach meiner Kenntnis ist es eben Letzters.

    Wie siehst du das?

    bewegliche Grüße
    Tono
     

    Stellschnecklein

    Mitglied
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    09. Juni 2009
    Beiträge
    436
    Handhabung

    Es wundert mich trotzdem immer wieder, dass bei uns in NRW trotz angeblichen Verbotes komplette Parkstreifen, meist in besonders exponierter Lage, z.B. auf Brücken über andere Straßen oder am Ortseingang etc. nahezu komplett von Werbeanhängern, teilweise extra dafür umgebaut, vollgeparkt sind. Es scheint auch Firmen zu geben, die am Wochenende ihren gesamten Fuhrpark mit entsprechender Werbebeschriftung an besonders exponierten Stellen der Stadt parken.

    Es nervt natürlich, wenn man selber dort mal etwas per Auto zu erledigen hat und deswegen keinen Parkplatz mehr findet. Ich glaube schon fast, dass die Gemeinde, zumindest was die dauerparkenden Werbeanhänger betrifft, sich bereits eine Zusatzeinnahme verschafft hat, indem sie diese Fahrzeuge dort gegen Bezahlung duldet.
     
    R

    Rentner

    Guest
    Wie siehst du das?
    In erster Linie geht es bei der Eingangsfrage, die ich als Grundsatzfrage sehe, nur um die nüchterne Tatsache, dass jemand seinen PKW, der verkehrssicher und zugelassen ist, ordnungsgemäß geparkt hat.
    Das ist erlaubt und zeitlich nicht begrenzt.
    Wenn man jetzt hergeht und zig Szenarien einspielt oder Vermutungen anstellt, kann man das Ganze natürlich bis ins Unendliche fortsetzen.

    Beispiele:

    Hat das Fahrzeug evtl. keinen Motor mehr unter der Haube und ist somit nicht fahrbereit?
    Ist das Auto gar nicht geparkt, sondern abgestellt (Parken ist zulässiger "Gemeingebrauch", Abstellen ist unzulässige "Sondernutzung" von öffentlichem Verkehrsraum)?
    Wohnt der Fahrer vielleicht sogar in seinem Auto?
    Dient das Fahrzeug lediglich als Werbeträger?
    Ist das Fahrzeug liegengeblieben?
    etc. etc.

    Interessantes zum Thema:

    Ein Abstellen eines Wohnmobils nur zu Wohnzwecken ist Sondernutzung und daher unzulässig, vgl. OLG Braunschweig VRS 61 226.

    Das Ruhen oder Übernachten in Wohnwagen/Campinganhängern im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist Gemeingebrauch (Parken), darüber hinaus aber genehmigungspflichtige Sondernutzung (Abstellen), Bouska VD 78 211.

    Ein Abstellen eines Kfz oder Anhängers zu bloßen Werbezwecken ist im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig, BVG DAR 66 193.

    Abgestellt sind Fahrzeuge, die aus dem Verkehr gezogen sind und daher aus der Geltung des Straßenverkehrsrechts herausfallen, entweder weil sie nicht zugelassen oder nicht fahrbereit sind oder praktisch nicht als Verkehrsmittel benutzt werden, BayOLG VM 77 17, BVG Monatsschrift für Deutsches Recht 60 533, Verkehrsblatt 70 351.

    usw. usw.
     

    Commander

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    irgendwo im nirgendwo
    originaltext der polizei in berlin: "solange alles bezahlt ist, die HU gültig ist, an dem auto sonst nix auszusetzen und es ordnungsgemäß geparkt und verschlossen ist können wir nix machen".

    wir haben dieses "problem" schon 3 mal vor unserer firma durchgespielt. alle mit dem selben ergebnis.
     

    Toby08

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    Guten Tag!

    Vor Jahren schaute ich abends aus dem Fenster; Da sah ich schräg gegenüber einen Kleinwagen, der war bis zum Dach total vollgepackt. Nanu dachte ich was ist das denn?

    Da hier in meiner Wohngegend schon viel eingebrochen wurde ( Die BAB ist nur 1 Km entfernt) dachte ich die waren auf Beutezug.

    Also rief ich sofort die Polizei und die kam auch schnell. Die Nummer des PKW funkten sie zur Dienststelle. Also ich wohne in der Musterstr. Nr. 7.

    Der Besitzer des abgestellten PKW wohnte in der Musterstr. 9. Aha sagte die Polizei da drüben ist ja schon die Nr. 9 Auffallend war auch, daß die hinteren Räder platt waren.

    Die Polizei besuchte dann den Besitzer und ich ging ins Haus zurück.

    Ich würde den oben abgestellten PKW der Polizei melden. Lieber einmal mehr die Polizei rufen als einfach wegsehen.

    Wegsehen könnte auch verantwortungslos sein. Oder: Wegsehen ist zu einfach.

    Viele Grüße aus dem Brexbachtal.
    Herbert
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Murmelchen

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    Ich, weiblich, 47 Jahre, würde eine Krise kriegen, wenn ein jemand versucht, mein Auto zu demulieren oder zu stehlen :d der müsste sich mit mir anlegen,
    kampferfahren und muskestark :p
     

    Stellschnecklein

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    Zwischen "Wegsehen ist verantwortungslos!" und "Jeder Bürger ein potentieller Spitzel und Denunziant!" wandelt man bisweilen auf einem schmalen Grat.

    Ich transportiere in meinem Auto bisweilen auch viele Dinge, z.B. wenn ich kurz zuvor beim Baustoffhändler war oder am nächsten Morgen für einen Kunden eine Multimedia-Installation auf einer Messe einrichte und deshalb schon am Vorabend die Plasmabildschirme und die Computer zur Steuerung des Ganzen zusammen mit Dekomaterial eingepackt habe, vielleicht will ich ja auch einfach nur früh am nächsten Morgen in den Urlaub aufbrechen.

    Auf jeden Fall gäbe es eine saftige Gegenanzeige für den "anständigen" Nachbarn, der mir deshalb die Polizei ins Haus hetzt.

    Anderseits: Wir hatten bis vor kurzem Nachbarn, deren kleine Kinder fast ständig am Schreien und Kreischen waren; kein normales Weinen, wie es bei Kindern ja mal vorkommt, sondern es klang schon fast verzweifelt und vor allem langanhaltend zu jeder Tages- und Nachtzeit, es ist ja nicht so, dass wir keine Erfahrungen in Sachen Kinderlärm hätten, abgesehen davon gibt es im Haus ja auch andere Nachbarn, deren Kinder nicht so auffallen.

    Oft hatten wir den Gedanken, ob wir uns an Jugendamt oder Polizei wenden sollten, weil der Verdacht einer Misshandlung oder eines Missbrauchs bestand. Hätten wir die Eltern ansprechen sollen "Ihre Kinder schreien so oft und so laut, werden die von Ihnen misshandelt?" lachhaft…
    Was wäre, wenn Polizei und Jugendamt nichts festgestellt hätten? Wir wären die pöhsen, pöhsen Kinderhasser in der ganzen Nachbarschaft gewesen, Menschen, welche gegen die Zukunftsmusik sind, also Leute, vor denen man heutzutage in Deutschland nur noch öffentlich ausspuckt, hätten womöglich noch eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede kassiert.
    Wenn jedoch eine Misshandlung vorgelegen hätte, tönte es wieder "Warum hat in der Nachbarschaft niemand reagiert?"

    Grundsätzlich herrscht bei uns zum Glück noch so etwas wie allgemeine Freizügigkeit. Man darf sich aufhalten und versammeln, wo man will, man darf alles unternehmen, was man will usw. Ausnahmen sind ausdrückliche Verbote oder Verordnungen z.B. die StVO oder berechtigte Interessen der Mitbürger, die nicht belästigt werden wollen. Somit würde ich bei einem geparkten Auto mit dem sonst alles okay ist, niemals die Ordnungsmacht rufen. Falls ein Auto aufgebrochen und ausgeraubt wird, hat man doch eh keine Chance, ähnlich wie bei geklauten Fahrrädern. Ich erwäge das aber inzwischen bei Autofahrern, die mit laufendem Motor eine halbe Stunde direkt bei uns vor der Haustür stehen (weil sie im Nachbarhaus jemanden abholen wollen, der offensichtlich noch nicht startklar ist) und auf Anfrage, den Motor abzustellen, auch noch patzig reagieren.
    :mad:

    Abgesehen davon würde ich es auch begrüßen, wenn die Ordnungsmacht von einer Anzeigenflut überschwemmt wird, die sich gegen Hundehalter richten, die jede Grünanlange, egal ob Stadtpark, Kinderspielplatz oder Friedhof binnen kürzester Zeit in ein reines Hundeklo verwandeln (und womöglich noch diejenigen Hundehalter auslachen, welche die stinkenden und bakterienverseuchten Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner in Tüten aufsammeln und ordentlich entsorgen).
     

    tina1

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    meinst du, man kann etwas dagegen tun, wenn kraftfahrer ewig lange den motor laufen lassen?
    ich wohne gegenüber einer gut besuchten arztpraxis, da ist es gang und gäbe, am straßenrand, gegenüber meiner terrasse oder der geöffneten fenster zu parken und ewig lange den motor laufen zu lassen, krasse musik dazu auch noch zu hören, daß einem das fensterputzwasser aus dem einmer schwappt.
     
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