Das betrifft Anhänger, Wohnwagen etc..Ich glaube mich zu erinnern, dass man bis zu 14 Tage auf ein und demselben Parkplatz parken darf, danach muss man sein Auto wegbewegen, und wenn's nur auf den Parkplatz direkt dahinter ist.
Ist das immer noch so? Mein Führerschein ist schon 'ne Weile her.
Dabei geht es um Fahrzeuge die zum Beispiel zum Zwecke der Werbung dauerhaft geparkt werden.Tono schrieb:nennt sich "Sondernutzung" und besagt, wenn einer sein Fahrzeug dauerhaft abstellt, dann benötigt er dafür eine Genehmigung der Gemeindeverwaltung (gegen Bares natürlich).
Einen "normalen" privaten PKW kannst Du (zugelassen, versichert und HU nicht abgelaufen) auf uneingeschränktem öffentlichen Grund so lange parken wie TÜV und Versicherung es zulassen.