Ich kann nur @Frau B aus C @Knofilinchen @jolantha zustimmen.
Eigentlich muß das im Mietvertrag geregelt werden. Offenbar ist es das nicht. Aber ich bleibe auch dabei, eigentlich ist das wie ein Rohbau in den man einzieht. Alles halb fertig.
Wenn der Mieter da was macht, was auch immer, nimmt er es dann wieder mit wenn er auszieht?
Oder er pflanzt Efeu an die Terrasse, an die Hauswand, macht das den Putz kaputt.
Ich finde der Vermieter ist da genauso im Boot wie der Mieter. Ich finde mindestens die dauerhaften Langfristigen Installationen muß der Vermieter übernehmen. Über den Rest kann man verhandeln.
Eigentlich muß das im Mietvertrag geregelt werden. Offenbar ist es das nicht. Aber ich bleibe auch dabei, eigentlich ist das wie ein Rohbau in den man einzieht. Alles halb fertig.
Wenn der Mieter da was macht, was auch immer, nimmt er es dann wieder mit wenn er auszieht?
Oder er pflanzt Efeu an die Terrasse, an die Hauswand, macht das den Putz kaputt.
Ich finde der Vermieter ist da genauso im Boot wie der Mieter. Ich finde mindestens die dauerhaften Langfristigen Installationen muß der Vermieter übernehmen. Über den Rest kann man verhandeln.