Ärger mit Stromanbieter

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

tina1

0
Registriert
17. Juni 2008
Beiträge
21.741
Ort
Sachsen-Anhalt/Saalekreis
Im März habe ich meinen Stromanbieter gewechselt.
D.h. ich habe gekündigt und mir einen neuen Anbieter gesucht.
Nachdem ich nach der Kündigung länger gar nichts gehört habe, schickte ich eine zweite Kündigung, in der ich rechtliche Schritte androhte.
Dann akzeptierte man die Kündigung und versprach eine Abrechnung. Stattdessen kam nur ein lapidares Schreiben, ich möge bitte beigefügten Verrechnungsscheck einlösen und damit wäre mein Guthaben abgegolten.
Diese Woche erhielt ich dann eine Mahnung, ich solle etwas über 60€ nachzahlen und gleich die Androhung, man würde die Sache einem Inkassobüro übergeben.
Ich rief den Anbieter an und bat um eine Abrechnung und eine Erklärung über die offene Forderung.
Man wollte mir eine Abrechnung mailen.
Allerdings kam heute erst ein Schreiben von einem Inkassobüro, und dann die Abrechnung per mail.
Die Abrechnung ist mehr als unübersichtlich, für mich auch nicht ganz nachvollziehbar.
Jedenfalls bezieht man sich auf einen Abrechnungszeitraum von Januar 2013 bis März 2014.
Und dort sind wohl auch die offenen Posten entstanden.
Ich möchte noch erwähnen, daß wir seit 2012 bei diesem Anbieter sind, aber im Januar 2014 einen neuen Vertrag wegen eines neuen Tarifes haben.
Hätte man nicht eine Jahresabrechnung nach Ende des alten Vertrages/Tarifes machen müssen?
 
  • hallo tina, ähnliches habe ich auch erlebt, hast du eine rechtsschutzversicherung? wenn ja, übergib es einem anwalt, habe ich gemacht und er hat es zur zufriedenheit geregelt. bekam noch eine batzen geld zurück.
    lg. aloevera
     
    Eine Rechtsschutz hab ich nicht.
    Inzwischen habe ich mal nachgerechnet. Wir haben 2013 über monatl.Raten mehr Geld bezahlt, als man uns über den Verbrauch in Rechnung gestellt hat.
    Ist wohl soweit o.k., da es ein Komplettpaket ist. Wenn wir nicht mehr als eine vereinbarte Menge abnehmen, bekommen wir nichts zurück und müssen auch nicht nachzahlen.
    Rechnet man die jährl. Abnahmemenge durch 12 Monate, dann liege ich mit dem monatl. Verbrauch 2014 darunter. Und nehme ich den Verbrauch bis März, und rechne dies auf 1 Monat um, liege ich auch im Verbrauch unter dem Durchschnittswert.
    Anders kann man es wohl nicht berechnen, wenn man einen festgesetzten Jahresverbrauch zur Berechnung zugrunde legt. Ich kann mir also einen Mehrverbrauch nicht erklären.
    Unmöglich finde ich von dem Versorger nur, statt mir die Forderung(die per Post ohne Rechnungslegung kam) zu erklären, es zum Inkassobüro zu geben.
     
  • Unmöglich finde ich von dem Versorger nur, statt mir die Forderung(die per Post ohne Rechnungslegung kam) zu erklären, es zum Inkassobüro zu geben.


    Tina, ganz ehrlich - du bist aber auch nicht grad auf Samtpfoten angeschlichen gekommen, oder?


    Nachdem ich nach der Kündigung länger gar nichts gehört habe, schickte ich eine zweite Kündigung, in der ich rechtliche Schritte androhte.




    Wie man in den Wald und so und nä?




    LG
    Weichei-Emmi
    icon_cool.gif
     
  • Wichtig ist, daß du Einspruch einlegst, bei diesem Inkasssobüro.
    Du mußt da gar nichts zahlen, erst wenn die ganze Sache vor Gericht geht, und die Recht bekommen, wirst Du Geld los.
    Die meisten Inkassobüros gehen aber diesen Schritt gar nicht erst, weil sie
    damit rechnen, daß die Leute eingeschüchtert genug sind, und zahlen . ;)
    Außerdem steht Dir eine zählergenaue Abrechnung zu .
     
  • Also mal ganz von vorn.
    Wir sind seit 2012 bei diesem Versorger. Ende 2013 hat man uns einen neuen Tarif "empfohlen", da gab es bei Abschluß 50€ Bonus. Im Januar 2014 hat mein Mann diesen Tarif abgeschlossen-ein Paket, bei dem man im Jahr 6700KWh verbrauchen sollte. Bei weniger Verbrauch gab es kein Geld zurück, bei mehr Verbrauch muß nachgezahlt werden. Am 10.3.2014 kündigte ich wegen Sonderkündigungsrecht.
    Bis 15.April 2014 hat man seitens dieser Firma geschwiegen. Der Vertrag war ein online-Vertrag und ich erklärte der Firma, daß ich das Kundenkonto und das für die mails hinterlegte Postfach bei web.de nicht einsehen könne, da mir die Daten zum Einloggen unbekannt sind und wir postalisch in Kontakt bleiben müssen.
    Über Verivox habe ich mir einen günstigeren Anbieter gesucht, dieser hat auch für mich die Wechselformalitäten erledigt.
    Da ich auf meine schriftliche Kündigung keine Antwort vom alten Versorger bekam, mahnte ich zum zweiten Male und "drohte" mit meinem Anwalt. Und das auch nur, weil ich über einen Monat keine Antwort bekam.
    Das hat doch absolut nichts "mit in den Wald rufen" zu tun.
    Ende Mai bekamen wir dann endlich Post, zwar keine Abrechnung, sondern nur ein Schreiben mit diesem Scheck über ca.36€ Rückverrechnung und der Begründung, damit wäre unser Guthaben ausgeglichen.
    Danach hatte man wieder in das Postfach bei web.de angeblich mehrere mails geschickt und eine offene Rechnung über ca.62€ angemahnt. Natürlich habe ich darauf nicht reagieren können, konnte ja mich nicht einloggen.
    Dann kam ein Schreiben per Post, eine einfache Forderung, ohne jegliche Abrechnung dabei. Einfach nur-bitte zahlen Sie bis zum..........62€ an unsere Bankverbindung-samt 2,50€Mahngebühr und die Androhung des Inkassobüros.
    Sofort setzte ich ein Schreiben auf, in welchem ich um Erklärung und eine ordentliche Abrechnung bat.
    Dann kam das Schreiben des Inkassobüros und danach eine mail mit Anhang der Rechnung vom Versorger.
    Und in dieser werden Forderungen von Januar 2013 bis jetzt aufgelistet.
    1.Bestand der Vertrag erst seit Januar 2014 und
    2.wenn man nachrechnet, sind die in 2013 entstandenen Forderungen durch unsere Ratenzahlungen längst beglichen.
    Ich finde es einfach eine Dreistigkeit, mir auf die angeblich offene Forderung keine Erklärung zu geben, stattdessen die Sache ans Inkassobüro zu melden.
    Ich habe gestern den Versorger angeschrieben, er solle mir erklären, wie es sein kann, daß ich vom 1.1.2014 bis 10.3.2014 schon einen Mehrverbrauch habe, den ich teuer bezahlen muß.
    Keine Ahnung, wie die das gerechnet haben. Im Jahr steht mir ein Verbrauch von 67000KWh zu, verbraucht habe ich 1469KWh.
    Wenn ich das auf die Zeit von 2 Monaten und den 10 Tagen umrechne, bin ich doch unter dem Monatsmittel.
     
    Wichtig ist, daß du Einspruch einlegst, bei diesem Inkasssobüro.
    Du mußt da gar nichts zahlen, erst wenn die ganze Sache vor Gericht geht, und die Recht bekommen, wirst Du Geld los.
    Die meisten Inkassobüros gehen aber diesen Schritt gar nicht erst, weil sie
    damit rechnen, daß die Leute eingeschüchtert genug sind, und zahlen . ;)
    Außerdem steht Dir eine zählergenaue Abrechnung zu .

    Die Abrechnung ist für mich sehr undurchsichtig und ich kann sie auch nicht wirklich nachvollziehen.
    Beim Inkassobüro habe ich Einspruch eingelegt.
     
    Ich habe mir die Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen und bin zu dem Entschluß gekommen, daß ich es auf eine Gerichtsverhandlung gegen mich ankommen lasse.
    Ich habe den Vertrag schriftlich gekündigt, mehrfach schriftlich mitgeteilt, daß ich das beim Versorger hinterlegte mail-Postfach nicht öffnen kann und man mit mir bitte auf dem Postwege kommunizieren möge.
    Dann bekam ich per Post einen Brief, in welchem man mir mitteilte, daß man die Rechnung gemailt habe, keine Reaktion erfolgt sei und man nun den offenen Betrag samt Mahngebühr erhebe und die Ankündigung, daß bei Zahlungsunwilligkeit ein Inkassobüro eingeschalten würde.
    Sofort schrieb ich einen Brief, ich könne die Zahlung nicht nachvollziehen, man möge sie mir bitte erklären. Ca.2 Wochen später wurde ich angerufen und man bat mich um eine existente mail-Adresse, man wolle mir die Rechnung mailen.
    Bevor die mail mit dem Anhang der Rechnung bei mir ankam, erhielt ich Post vom Inkassobüro.
    Man hatte also das Inkassobüro bereits eingeschaltet, ehe man mir die Rechnung und die erhoffte Erklärung mailte.
    Unter diesem Gesichtspunkt, daß diese Verfahrensweise nicht nur kundenunfreundlich ist, sondern wohl auch nicht ganz zulässig, erwarte ich nun eine Klage gegen mich.
    Ich bin schon mit ganz anderen Klägern fertig geworden. Ich bin mir nicht mal sicher, ob das Gericht die Klage wegen einer Forderung von 62€ überhaupt annimmt.
     
    Bei nem Inkassobüro musst du aufpassen, wenn du da Geld überweist bezahlst du oft nur die Zinsen und sonstige Kosten und die Hauptforderung bleibt bestehen, ist mir mal passiert bei meinem tollen Exmann.
    Würd das ganze einem Anwalt übergeben da kommst du alleine nur schwer wieder raus.
     
  • mensch tina, du hast auch nur kacke an den hacken, entschuldige die ausdrucksweise, erst das mit dem mauerfritzen und nun mit dem stromversorger.
    wünsche dir gute nerven.
    lg. aloevera:o
     
  • Na ich will doch hoffen, daß ich noch die Alte bin.
    Da bin ich auch ganz ganz stolz drauf.
    Ne, mal ohne Quatsch. Habe mir den ganzen Murks mit dem Versorger nochmals genau angeschaut.
    Bestandteil des Vertrages ist eine Abnahmemenge von 6700KWh pro Jahr.
    Nirgendwo steht, wieviel KWh ich bis 10.März verbrauchen darf.
    (Nehme ich ein rechnerisches Mittel bezogen auf 12Monate, oder ein Mittel der tatsächlichen 3 Verbrauchsmonate, dann habe ich keinen Mehrverbrauch.)
    Ich frage mich, wie will man mir einen Mehrverbrauch berechnen, wenn meine bisherige Verbrauchsmenge nur ca.1400KWh beträgt?
    Dazu kommt noch eine Grundgebühr von über 38€, lt.Vertragsunterlagen ist der Vertrag mit einer Grundgebühr von 0,00€ ausgewiesen.
    Und genau das ist die Summe, die man mir in Rechnung stellt.
    Aber da können sie ganz lange warten.
     
    daher ein Inkassobüro ... und die sind hartnäckig bis zur Taschenpfändung!

    n.


    Sorry, Niwi,
    Ein Inkassobüro darf nicht pfänden, die brauchen erst einen vollstreckbaren Titel
    vom Amtsgericht, damit können sie dann eine Pfändung einleiten.
    Sollten sie vorher pfänden wollen, ist das der Tatbestand einer Nötigung.
    Pfänden darf nur der Gerichtsvollzieher, und das ist auch der Einzige, den man ins Haus lassen muß !
     
    Sorry, Niwi,
    Ein Inkassobüro darf nicht pfänden, die brauchen erst einen vollstreckbaren Titel
    vom Amtsgericht, damit können sie dann eine Pfändung einleiten.
    Sollten sie vorher pfänden wollen, ist das der Tatbestand einer Nötigung.
    Pfänden darf nur der Gerichtsvollzieher, und das ist auch der Einzige, den man ins Haus lassen muß !



    das mag sein, aber sie sind penetrant und du wirst sie nicht los. denn ich glaube an "ihrem eingetriebenen" ist auch ihr verdienst gekoppelt.
     
    Und wie ich dagegen angehen werde!
    Erstens hat man mir keine Rechnung geschickt, sondern einfach einen, für mich aus der Luft gegriffenen Betrag, gefordert.
    Zweitens hat man auf meine Bitte, mir die Zusammensetzung dieser Summe zu erklären, nicht entsprochen, stattdessen die Forderung ans Inkasso übergeben.
    Drittens hatte man mir 6 Wochen vor besagter Forderung einen Verrechnungsscheck geschickt und erkärt, damit wären wir-auf deutsch gesagt-quitt.
    Viertens hat man mir in der nachfolgenden Rechnung einen Grundbetrag berechnet, dieser ist gar nicht Gegenstand des Vertrages, da dieser grundbetragsfrei ist und
    Fünftens habe ich einen Jahresverbrauch(Paketpreis mit 6700KWh pro Jahr Verbrauch) und habe erheblich weniger verbraucht. Nirgendwo steht, wie mein Verbrauch bis März sein "darf".
     
  • Status
    Für weitere Antworten geschlossen.
    Zurück
    Oben Unten