das Jugendamt (?) einzuschalten. Dort werden ausstehende Unterhaltszahlungen u.U. bevorschusst und das Amt versucht dann, sich das Geld beim Vater wiederzuholen. Möglicherweise bestehen auch noch andere Möglichkeiten der Unterstützung. Über kurz oder lang würde ich einen Anwalt einschalten bis hin zur Zwangsvollstreckung gegen den Vater.
Ich bin nicht mehr ganz so im Thema mit dem Unterhalt. Aber versuche es mal trotzdem:
Bis zum 12. Lebensjahr des Kindes tritt die Unterhaltsvorschußkasse ein, die sich den Unterhalt sicher versuchen wird, wieder zu holen. Beim Erzeuger. Wenn der am Existenzminimum lebt, kriegt der Staat das Geld nicht sofort zurück, aber vielleicht später. Vom Erzeuger.
Einer nicht berufstätigen bzw. einer Mutter, die vermutlich kein Einkommen hat, steht Prozesskostenhilfe zu, die sie nicht zurückzahlen muss.
Chrissi, rate Deiner Freundin dringend dazu, sich schlau zu machen, schliesslich hat sie im Grunde nur das Beste für ihr Kind zu tun. Dazu gehört auch, dass man sich nicht ständig Sorgen machen muss, wie man die nächste Mahlzeit auf den Tisch bekommt oder dem Kind einen warmen Mantel beschafft.
Da hilft nur Tacheles reden. Und wenn sie das nicht versteht, dann war sie nie eine Freundin. Mitleid hilft da nicht weiter, ich habe eher den Eindruck, dass sie weiß, wie sie Dich weichgekloppt kriegt, und sich nicht traut, den Verursacher auf seine finanziellen Pflichten hinzuweisen. Auch die gehören dazu... nicht nur mal ein Wochenende das "Baby"nehmen, damit Mutti mit der Freundin quatschen kann.
Liebe Grüße
Tinchen