Wieviel Nebenkosten zahlt Ihr?

Sicherlich kann man alles ändern, aber nicht rückwirkend...
Die Brutto-Warmmiete entspricht sozusagen einer Inklusivmiete. Sie setzt sich zusammen aus der Grundmiete inklusive aller umlagefähigen Betriebskosten.

Wenn du als Vermieter jetzt nach einem Jahr feststellst das die in der Inklusivmiete enthaltenen Kosten für die Heizung nicht ausreichend kostendeckend für dich waren weil z.B. der Ölpreis unterm Jahr mal wieder unerwartet gestiegen ist, kannst du diese Zusatzkosten nicht über irgendwelche Zusatzschlüssel beim Mieter geltend machen.

Und wenn ich mich recht erinner ist die im Mietvertrag vereinbarte Brutto oder Warmmiete sowieso nicht (mehr) zulässig.
In irgend einer Heizkostenverordnung steht das die Heizung und Warmwasser-Versorgung Verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss.
 
  • Wenn du unsere Mietwohnung sehen würdest, dann würdest du es dir evt doch anderst überlegen.

    Stichwort: "Wohnen wie am Urlaubsort";)

    Im Prinzip hast du aber Recht, daß man hier ein erhöhtes Risiko eingeht. In unserem Falle allerdings besteht da kaum ein Risiko, sofern der Mieter dies nicht selbst durch sein Verhalten verschuldet.
     
    thomash,


    du schreibst 30€ für die poolnutzung. ok, aber dafür darf er den pool dann auch noch säubern??? wer soll das denn akzeptieren???
     
  • Schau Dir mal den Pool an ....

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    8 m. lang, 3,68 m. breit und 1,5m. tief und diesen kann er nahezu ständig nach Lust und Laune alleine nutzen.

    Reinigen muss er übrigens auch nur im Frühjahr und Herbst unter dem Jahr werde ich mir kaum den Spaß nehmen lassen ihn zu reinigen und dies nahezu täglich.
    Es gibt nichts schöneres als Pool zu reinigen - ich mein das ehrlich;)

    Im Frühjahr und Herbst ist der aufwand zwar höher aber da bin ich natürlich auch dabei und auch ich muss zusätzlich zum Mieter 30€ für den Pool bezahlen, wieso dann nicht auch der Mieter?
     
    wohl bemerkt .... es handelt sich um einen beheizten und nahezu 100% keimfreien Pool den man 8 Monate im Jahr täglich nutzen kann, also nicht wie sonst bei vielen wo man nur 4 mal im Jahr ins Wasser gehen kann weil es sonst zu kalt ist.

    Es ist nunmal ein Hauch von Luxus, den der Mieter annehmen kann aber nicht muss.

    FRAGE sind hier 30 € im Monat teuer?
     
    ich verstehe dich schon. auch verstehe ich das du deine kosten gedeckt bekommen möchtest. aber mit diesen ganzen einzelposten wird es absolut undurchsichtig.
     
    Bei mir hiess es einfach "mit Gartennutzung" ohne dass hier extra aufgeführt ist, was oder wie viel das alles ist.

    Ich denke eine Pauschale für alles wäre besser, als jeden Posten einzeln aufzuführen.

    Gas, Wasser, Strom, Heizung etc. werden hier extra abgerechnet, jede Wohnung hat einzelne Zähler.
     
  • ich verstehe dich schon. auch verstehe ich das du deine kosten gedeckt bekommen möchtest. aber mit diesen ganzen einzelposten wird es absolut undurchsichtig.

    Auf keinem Fall - da hast du Recht;)

    Nur hier in der Diskussion schlüssle ich die einzelnen Nebenkosten etwas auf, wenn die Frage auftaucht - ob berechtigt oder nicht.

    Ich fasse mal zusammen:

    • Heizkosten : Vorauszahlung 75 € und Umlage auf qm der Wohneinheiten dürfte am gerechtesten sein.
    • Wasser: Vorauszahlung kann zwischen 20€ und 40€
      Variieren je nach Anzahl Personen die einziehen und deren Wasserbedarf wird jährlich überprüft und ggfs. ausgeglichen und angepasst.
    • Poolnutzung: 30 € + Anteil an der Poolreinigung (nur falls Mieter Poolnutzung wünscht)
    • Strom : Mieter schließt selbst Vertrag mit einem Stromanbieter seiner Wahl.
    • Internet Kabel: wie beim Strom
    • Müll: Mieter zahlt selbst an die Gemeinde
    • Hausmeister / Garten: ???? / Eigenleistung
    • Sonstige Kosten: 30 € (Steuern/ Versicherung/ Entwässerung überbauter Flächen, Warmwasser, Schreibgebühr)

    Hab ich was vergessen?

    Problem bleibt was man gerechterweise ansetzen kann, wenn der Mieter seine Verpflichtungen im Garten im groben Maße verletzt.

    Es soll schon hoch sein, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt aber eben auch nicht unangemessen hoch.

    Im aktuellen Fall sind 3 junge Obstbäume und eine Kiwi vertrocknet weil der Mieter nicht gegossen hat. In der wiese (Rasen konnte man das nicht nennen) wuchs das Unkraut meterhoch und die Blumenbeete waren mit Unkraut übersäht.
    Das ist aber nur seine unmittelbare Gartenfläche, der Gemeinschaftsgarten war gepflegt - weil ich es alleine gemacht hatte.

    mein Vorschlag hohe 150 € anzusetzen, die der Mieter nur zahlen muss wenn er weder Wege, Terasse reinigt noch die zumutbaren Gartenarbeiten ausführt.
     
  • Problem bleibt was man gerechterweise ansetzen kann, wenn der Mieter seine Verpflichtungen im Garten im groben Maße verletzt.

    Es soll schon hoch sein, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt aber eben auch nicht unangemessen hoch.

    Im aktuellen Fall sind 3 junge Obstbäume und eine Kiwi vertrocknet weil der Mieter nicht gegossen hat. In der wiese (Rasen konnte man das nicht nennen) wuchs das Unkraut meterhoch und die Blumenbeete waren mit Unkraut übersäht.
    Das ist aber nur seine unmittelbare Gartenfläche, der Gemeinschaftsgarten war gepflegt - weil ich es alleine gemacht hatte.

    Kosten für Gärtner + Zeitwert der verdorrten Bäume in Rechnung stellen.

    Ich glaube nicht, dass die Nebenkosten das richtige Mittel sind, um solche Probleme zu lösen. Eventuall auch klar machen, was genau die Pflichten des Mieters sind.
     
    Zu den Hausmeisterkosten
    Wie gesagt, ist hier Eigenleistung vorgesehen.

    Kommt der Mieter aber seinen Aufgaben nicht nach, werden die Hausmeisterkosten fällig.

    150 € für 150qm eigene Gartenfläche und ca. 700 qm Gemeinschaftsfläche + großer Terasse + Gewächshäuser und Poolreinigung und und und da kommt ganz schön viel Aufwand zusammen, der sich nur auf 2 Mietparteien verteilt.

    Außerdem sollen die 150€ einen erhöhten Anreiz bieten, daß der Mieter auch seinen Aufgaben nachkommt.




    150 qm sind dem Mieter sein eigener Garten, 700 qm sind im prinzip
    dein Garten, den du bewirtschaftest, ob du einen Mieter in der Wohnung hast oder nicht.

    Du suchst nicht nur einen Mieter, sondern jemand der in deine Wohnung zieht
    und dir den Gärter macht. Macht er es nicht, muss er 150 Euro im
    Monat bezahlen - so sieht das für mich aus.

    Genau so ähnlich sehe ich es mit deinem Pool, den Pool hast du für dich
    gebaut - nicht für den Mieter.
    Mir würde das als Mieter sehr aufstoßen, das ich monatl. da bezahlen soll.

    Darum würde ich es als Vermieter eher so machen, das ich die Miete
    der Wohnung um 50 Cent den qm rauf setze .... dann hast du auch deine
    30 Euro, aber der Mieter fühlt sich nicht ausgenommen, nur weil er vielleicht
    5 mal über den Sommer in den Pool springt.
     
    Vermutlich hast du recht.

    Ich werde stattdessen recht ausführlich die wichtigsten Aufgaben offenlegen, dass ein Mieter weiß worauf er sich einläßt und gleichzeitig werde ich ihm auch viel Spielraum einräumen sich selbst im Garten zu verwirklihen und bin gerne bereit selbst Kompromisse einzugehen, denn mein wichtigstes Ziel ist

    DER MIETER SOLL SICH WOHL FÜHLEN!!!!!

    Im Gegenzug bekommt der Mieter aber auch sehr viel als Gegenwert:
    z.b.

    • Soviele Tomaten bis er Bauchweh bekommt
    • täglich bis zu 3 Gurken in der Saison
    • Soviel Obst bis er es nicht mehr sehen kann (sobald die fast 30 OBst- Bäume soweit sind;))
    • ein 12qm GWH daß er bei Interesse ganz alleine für sich nutzen kann.
    • ca. 70 Himbeersträucher und weitere 15 Beerenarten
    • Soviel Rhabarber bis er körperlich erkennt, daß zuviel Rhabarber gesundheitsschädlich sein kann;) ab nächstem Jahr 6 erntefähige Rhabarer ab dem übernächsten 10.
    • Einen Risenpool, in dem er die meiste Zeit über alleine shwimmen kann.
    • Eine unverbaute Aussicht
    • erträgliche Nachbarn links und rechts nur die von gegenüber das sind alles Rindviecher (keine Beleidigung die grasen wirklich und muhen auch)
    • und einen Vermieter der nur dann zum Kotzbrocken wird, wenn mal wieder ein Mieter meint keine Miete zahlen zu müssen;)
    • und vieles mehr

    Im vorliegenden Falle haben wir uns übrigens so geeinigt, daß alle Parteien glücklich darüber sind - wie oft gibt es sowas schon;)

    Ihr habt mir alle sehr geholfen und ich Bedanke mich für die rege Beteiligung.

    DENNOCH dürft Ihr weiter diskutieren und Vorschläge unterbreiten
     
    150 qm sind dem Mieter sein eigener Garten, 700 qm sind im prinzip
    dein Garten, den du bewirtschaftest, ob du einen Mieter in der Wohnung hast oder nicht.

    Du suchst nicht nur einen Mieter, sondern jemand der in deine Wohnung zieht
    und dir den Gärter macht. Macht er es nicht, muss er 150 Euro im
    Monat bezahlen - so sieht das für mich aus.

    Genau so ähnlich sehe ich es mit deinem Pool, den Pool hast du für dich
    gebaut - nicht für den Mieter.
    Mir würde das als Mieter sehr aufstoßen, das ich monatl. da bezahlen soll.

    Darum würde ich es als Vermieter eher so machen, das ich die Miete
    der Wohnung um 50 Cent den qm rauf setze .... dann hast du auch deine
    30 Euro, aber der Mieter fühlt sich nicht ausgenommen, nur weil er vielleicht
    5 mal über den Sommer in den Pool springt.

    Wenn der Mieter halb soviel im Garten macht wie ich, dann bin ich überglücklich.
    Mir reicht es schon wenn er 1/4 soviel macht.

    Die Poolnutzung ist ohnedies freigestellt, wenn er ihn nicht nutzen will ist es ebenso ok, nutzt er ihn muss er die Hälfte von dem zahlen als wenn es sein eigener wäre und er kann ohne Einschränkung dann schwimmen wenn er will.

    Er profitiert vom Garten ebenso wie ich und darf auch unbegrenzt ernten, hatte jedoch nicht den Aufwand den Garten anzulegen und profitiert auch noch davon, daß die meisten Pflanzen - bis auf die OBstbäume alle - bereits Erträge bringen. Zahlen muss er dafür nichts - nicht einmal für die Samen und die Jungpflanzen.

    Das ganze kann natürlich nur gut gehen, wenn der Mieter Interesse an einem Garten hat. Wenn nicht, dann ist dies natürlich auch von vornherein zum scheitern verurteilt.

    ABER ICH GEBE EUCH RECHT!!!!

    Ich werde die 150 € für Gartenpflege nicht aufnehmen, wohl aber die Gartenpflege als Eigenleistung.
     
    hmmm, ich weiß gar nicht ob solche klauseln, wie du sie möchtest, überhaupt rechtlich zulässig sind. wer entscheidet denn ob etwas gepflegt wird oder nicht?
    wo liegt die richtlinie? bestimmst du die richtlinie? eine sehr schwieriges unterfangen.
    wenn ich eine wohnung mit gartenanteil miete, dann muß der vermieter mir schon überlassen was ich schön finde oder nicht.


    was die bewässerung anbetrifft...
    da kannst du doch selbst abhilfe schaffen. installiere ne bewässerungsanlage, dann kann nix mehr vertrocknen.
     
    oh Mann ....

    ich merke schon das Thema ist schwierig.

    In erster Linie darf der Mieter fast alles selbst bestimmen.

    Er darf den firsch eingesääten Rasen rausmachen und einen Gemüsegarten anlegen - wenn er - nach Auszug wieder den Originalzustand nach aufforderung herstellt.

    Wenn ein Rasen bleibt, dann bestimmt die Natur und die gängigen PFlegeanleitungen wie ein Rasen zu pflegen ist. z.B. einmal in der Woche zu mähen. Er darf auch Unkraut im Rasen wachsen lassen mit Ausnahme von Löwenzahn und Wegerich (gegen letzten ist meine Muitter allergisch).
    Natürlich braucht ein Rasen dünger und gießen, auch dass bestimmt die Natur, wobei ich sogar das wasser für das gießen stelle.

    Im GWH kann er anbauen was er will - auch gar Nichts und er kann es auch alleine beernten. Baut er was an, dann muss er es Unkraut frei halten baut er Nichts an, dann baue ich was an und übernehme die Pflege.

    Selbst bei den Obstbäumen die noch gepflanzt werden sollen darf er mitentscheiden was angebaut wird.

    Einschränkungen gibt es nur dort, wo etwas dauerhaft verändert wird, deren Urzustand nicht wiederherstellbar ist. z.b. würde ich mich wehren wenn er will daß ich meine jungen OBstbäume die bereits gepflanzt sind wieder rausreiße, wobei ich selbst dort - woe es möglich ist - nichts gegen eine Umpflanzung an anderen Standort einzuwenden habe.
     
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