Wie fremden Kater loswerden?

Bug

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Dann warte eben weiter ab.Nur zuMate Kroate das bei deinem Nachbarn,wie du schreibst bei 40Katzen,Streuner,keiner etwas machen kann also da hab ich so meine Zweifel.Es stimmt auf einem Privatgrundstück,das mir nicht gehört kann ich nichts machen es sei denn es stört die Öffentlichkeit oder gefährde diese.Und da die Fremde Katze sich auf meinem Grundstück aufhält kann ich sie entfernen lassen .Notfalls mit der Tierrettung der Feuerwehr,ist bei uns auch kostenlos.Nur abwarten bringt nichts man muss auch aktiv werden.
 
  • G

    Gelöschtes Mitglied 85612

    Guest
    @Bug, ist hier in dem Punkte nicht Deutschland. Vorschrift ist auch, daß alle Katzen und Hunde gechipt sein müssen. Aber wie kommst du an die Tiere ran, ohne einen Hausfriedensbruch? Veterinär, Ordnungsamt, Polizei sind die Hände gebunden, es sind ja nie die Tiere des Nachbarn.
    In manchen Dingen musst du dir hier, in Selbstverantwortung, selber helfen.
    In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Katzen halbiert und die meisten Tiere wissen von dem Wasserstrahl. Die jungen Katzen lernen aber auch sehr schnell Wasser kennen. Im Winter steht eine Sprühflasche bereit damit sie es nicht vergessen.

    LG Mate
     

    Bug

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    Wenn,Streuner auf einem Grundstück überhandnehmen kann man trotzdem etwas unternehmen.Die Tiere wegfangen,kastrieren und an dem Ort wo sie gefangen wurden wieder aussetzen.Gut du musst den Grundstückseigentümer fragen ob du die Tier von seinem Grundstück wegfangen darfst.Aber da es nicht seine sind und ihm keine Kosten entstehen haben die meisten nichts dagegen.Besonders wenn du damit argumentierst das die Katzen weniger werden und weil geimpft auch keine Krankheiten mehr verteilen. Ich habe bislang nie erlebt das einem dann die Fangaktionen untersagt werden,sie nutzen ja allen.Ich lebe in NRW und hier wird so was öfter gemacht um etwas gegen das Katzenelend,durch Unkastrierte Tiere,in den Griff zu bekommen.Aber hier geht es nicht um einen Streuner sondern um ein Tier das einen Besitzer,der auch bekannt ist hat.Ich bin immer noch der Meinung der Tierschutz sollte mit dem Besitzer reden und ihn überreden Ihnen das Tier zu überlassen,da er ja überhaupt nicht bei Ihnen bleiben möchte und sich ein neues Zuhause selber sucht,nur das da schon ein Stubebtiger lebt.
     
  • reval

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    Lucky war bis jetzt nicht mehr da.
    Gegen einen Besuch ist ja nichts einzuwenden, nur häuslich niederlassen, darf er sich nicht.
     
  • Shantay

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    Mir stellt es gerade ein bißchen die Haare auf. Zum Thema "Katze verjagen" ist alles gesagt und mit Wasser auch rechtens.

    Zum Thema "Tierschutz anrufen und entfernen lassen": Der Tierschutz darf Tiere nicht einfach aufgrund des Verdachtes von Schlechter Haltung entfernen, das darf ausschließlich der Amtsveterinär, und das sind keine Vermutungen, sondern Tatsachen (ich bin selber im Katzenschutz tätig). Tierschutzvereine sind - wie der Name schon sagt - eben Vereine, meistens Gemeinnützig und ohne rechtliche Kompetenz, sie dürfen einem anderen nicht einfach eine Sache entwenden und leider sind Tiere das per Gesetz immer noch.

    Hier mal ein Auszug bezüglich der Do's und Dont's und da kann sich jeder mal selber Gedanken machen, was hier so geschrieben wird und wie die rechtliche Lage tatsächlich ist:

    "Die Rechtslage zum Thema "Nachbars Katze im Garten" ist leider ziemlich schwammig. Meist kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt dennoch ein paar Richtlinien, an denen sich Katzenhalter und Nachbarn orientieren können.

    Muss ich fremde Katzen auf meinem Grundstück dulden?

    Wenn eine fremde Katze aus der Nachbarschaft euer Grundstück betritt, müsst Ihr das laut Deutschem Tierschutzbund prinzipiell dulden. Die Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland verweist dabei auf das sogenannte nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine Regelung, die Nachbarn dazu verpflichtet, tolerant und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.

    Diese Vorgabe hat allerdings Grenzen: Laut eines Urteils des Landgerichts Lüneburg (Aktenzeichen: 4 S 48/04) müssen Nachbarn den Besuch von maximal zwei fremden Katzen in ihrem Garten dulden. Wenn es mehr fremde Tiere werden, entscheidet der Einzelfall, ob dies zugemutet werden kann oder nicht.

    Tierhalter wiederum müssen nach dem Deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) dafür Sorge tragen, dass ihr Vierbeiner artgerecht untergebracht wird. Dazu gehört auch, dass sich die Katze ihrer Natur gemäß frei bewegen kann. Die Fellnasen fühlen sich bei entsprechender Gestaltung und Beschäftigung zwar auch in der Wohnung wohl. Wenn ein Katzenhalter seinem Tier aber Freigang ermöglichen möchte, ist das grundsätzlich erlaubt." (Zitatende).


    Das ist die Rechtslage in Deutschland, da kann man weder grundlos Tiere vergiften, einfangen und ins Tierheim bringen (letzteres zumindest nicht, wenn die Katze/Kater kastriert ist und einen Besitzer hat, der - wie hier - auch bekannt ist).

    Oder um es mal ganz klar auszudrücken, wie es rechtlich aussieht (ohne, daß das meine private Meinung wiedergibt): Solange der Kater nicht augenscheinlich krank, unterernährt und verwahrlost ist, solange er keinen Schaden anrichtet wie z. B. Auto zerkratzen, solange er nicht lautstark die ganze Nacht miaut, ist er zu dulden und darf nicht durch Einfangen und das Verbringen woanders hin entfernt werden.

    Lg Shantay
     

    reval

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    Laut deren Besitzer ist Lucky krank, braucht täglich Medikamente und eine Spritze.
    Ist also nicht augenscheinlich krank, sondern tatsächlich.
     
  • Shantay

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    Laut deren Besitzer ist Lucky krank, braucht täglich Medikamente und eine Spritze.
    Ist also nicht augenscheinlich krank, sondern tatsächlich.
    Ja - aber er GEHÖRT Dir nicht und deshalb kannst Du auch nichts unternehmen, die Besitzer werden immer Recht bekommen, solange nicht der Amtsveterinär einschreitet (oder der Kater so ganz plötzlich verschwindet und niemand weiß wohin...)

    LG Shantay
     

    reval

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    Ich glaube kaum, dass bei Haustieren ein Amtsveterinär etwas damit zu tun hat. bis der wirklich einschreitet, muss schon viel passieren.
    Treiben es Tierhalter zu weit, kann ihnen durch behördliche Anordnung das Haustier entzogen werden. In aller Regel wird einem Tierhalter ein Haustier erst dann weggenommen, wenn es wiederholt zu Auffälligkeiten gekommen ist und der Betroffene behördliche Anordnungen ignoriert hat.
     

    Shantay

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    Das kannst Du aber glauben, daß da der Amtsveterinär damit was zu tun hat andernfalls würdest Du mich der Lüge bezichtigen. Welche Behörde glaubst Du wohl erläßt diese Anordnungen? Das VETERINÄRAMT. Und ja, wir kämpfen damit jeden Tag aufs neue, daß das Veterinäramt meistens gar nicht oder zu spät eingreift. Der Tierschutz kann nur unterstützend und beratend tätig sein und das Gespräch mit dem Besitzer suchen, aber er kann nichts erzwingen. So ist das leider bei uns...

    LG Shantay
     

    reval

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    Da würde ich gerne einen seriösen Link sehen, bzw. einen Link zu einem entsprechenden, rechtskräftigen Urteil dass der Amtstierartzt auf meinen Anruf hin einschreitet, oder einschreiten muss.
    danke
    Wie ich bereits geschrieben habe, wurde Lucky ohne weiteres ihren Besitzern vom Tierheim wieder mitgegeben. Die wussten, dass er tagelang bei uns war-ohne Medikamente.
    Wäre nicht das Tierheim in der Pflicht, das weiter zu leiten?
    Tierheim hier ist gleich Tierschutzververein hier am Ort.
     
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  • Bug

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    Ich möchte da mal etwas zu sagen. Ich habe ja die Tigerkatze von privat geholt und der vorherigen Besitzerin Fotos von dem Tier geschickt aber es abgelehnt das sie dauernd bei mir auf der Matte steht um ihr Tier,was sie ja mir verkauft hatte,zu besuchen.Promt stand das Ordnungsamt plus Amtstierarzt vor der Tür sie wollten das Tier sehen ich würde in desolaten Verhältnissen leben und noch so ein paar Nettigkeit. Ich hab sie dann reingebeten und nach einer Überprüfung und nachdem sie das Tier auch gesehen hatten und alle Papiere (Impfpass,Kaufvertrag)überprüft hatten sind sie dann gegangen.Der Herr vom Ordnungsamt war sehr nett und hat gesagt bei uns wäre alles super in Ordnung und die Tiere hätten alles was sie brauchen aber er würde Tagtäglich auch das Gegenteil sehen und da würden sie auch Tiere rausholen.Es kann also etwas gemacht werden ich hab es doch selber erlebt.Gegen die Vorbesitzer der Tigerkatze bin ich übrigens mit meinem Anwalt wegen übler Nachrede vorgegangen.Ach ja ungefähr 3Wochen später habe ich dann vom Veterinäramt einen Brief erhalten mit einem Bericht über die Überprüfung bei mir,es wäre alles in Ordnung und die Haltungbedingungen bei mir seien Optimal und alle meine Tiere in einem sehr guten Zustand.Ach ja genießt die schönen Tage .
     
  • reval

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    Dann scheint es doch relativ einfach zu sein, etwas zu unternehmen, hätte ich so wirklich nicht gedacht, da der Bürokratismus hieru lande ja berüchtigt ist.
    Aber gut zu wissen, dass es auch anders gehen kann.
    Allerdings war Lucky bis jetzt nicht mehr hier.Im übrigen sieht er keineswegs krank aus.
     
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    Shantay

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    Da würde ich gerne einen seriösen Link sehen, bzw. einen Link zu einem entsprechenden, rechtskräftigen Urteil dass der Amtstierartzt auf meinen Anruf hin einschreitet, oder einschreiten muss.
    danke
    Wie ich bereits geschrieben habe, wurde Lucky ohne weiteres ihren Besitzern vom Tierheim wieder mitgegeben. Die wussten, dass er tagelang bei uns war-ohne Medikamente.
    Wäre nicht das Tierheim in der Pflicht, das weiter zu leiten?
    Tierheim hier ist gleich Tierschutzververein hier am Ort.

    Einen Link hier zu werde ich jetzt sicherlich nicht suchen - Google ist Dein Freund. Das Veterinäramt mit seinem Amtstierarzt ist DER Ansprechpartner, wenn es um schlechte Haltung geht, wobei diese nicht einfach im Auge des Betrachters liegt, sondern ganz klar geregelt ist. Und ja, der Amtsveterinär wäre verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen und das zu prüfen. Ich habe im letzten Jahr schlechte Meerschweinchenhaltung dort angezeigt, 2 Wochen später war der Amtstierarzt dort und wieder 3 Tage später warne die Mißstände beseitigt.

    Das Tierheim hat Lucky den - wie Du schon schreibst - BESITZERN wieder mitgegeben, weil der Kater eine Sache ist und ihnen gehört. Und nur auf Hören-Sagen wird das Tierheim das ganz sicher nicht weiter geben, die sind froh um jedes Tier, was nicht bei ihnen landet. Und da der Kater ja nicht krank aussieht, wird es selbst bei einer Anzeige beim Veterinäramt schwierig werden, denn der Amtsveterinär kann nur das überprüfen, was er in diesem Moment sieht.

    Verstehe mich nicht falsch, ich bin auf Deiner Seite und ich kriege rote Punkte im Gesicht, wenn Menschen ihre Tiere nicht versorgen, aber auf offiziellem Weg wird das wohl eher weniger bringen. WENN Du handeln möchtest, dann laß Dir was einfallen...

    LG Shantay
     
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    reval

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    Die einzige möglichkeit, die mir einfällt, ist und bleibt das Tierheim, was aber keinen Sinn macht, da der Kater sowieso wieder dem Besitzer ausgehändigt wird.
    Würde Lucky jetzt ungepflegt, abgemagert oder sonst krank aussehen, könnte man etwas machen, aber das Gegenteil ist der Fall. Gepflegtes Fell, normale Figur, er sieht einfach so aus, wie eine gesunde, gepflegte Katze, bzw. Kater aussehen soll.
    Was er hat, wissen wir ja nicht, jedenfalls macht er auf den 1. Blick einen gesunden eindruck, auf den 2. auch. war ja lange genug hier.
    Ein paarmal hab ich Lucky rumlaufen sehen, hier war er allerdings nicht mehr, bis auf den kurzen Besuch.
     

    Bug

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    Tja,dann hast du ja erreicht was du wolltest das der Kater nicht mehr deinen Garten betritt.Was jetzt weiter passieren soll mußt Du entscheiden.Entweder du lässt es auf sich beruhen,weil du ja erreicht hast was du wolltest oder du mischt dich in Luckys Haltung ein.Aber wenn das Tierheim keinen Handlungsbedarf sieht hast Du muss ich jetzt leider sagen schlechte Karten.
     

    reval

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    Ich werde nichts mehr unternehmen.
    Wenn das Tierheim keinen Handlungsbedarf sieht, lasse ich das jetzt auf sich beruhen.
     
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