Mir stellt es gerade ein bißchen die Haare auf. Zum Thema "Katze verjagen" ist alles gesagt und mit Wasser auch rechtens.
Zum Thema "Tierschutz anrufen und entfernen lassen": Der Tierschutz darf Tiere nicht einfach aufgrund des Verdachtes von Schlechter Haltung entfernen, das darf ausschließlich der Amtsveterinär, und das sind keine Vermutungen, sondern Tatsachen (ich bin selber im Katzenschutz tätig). Tierschutzvereine sind - wie der Name schon sagt - eben Vereine, meistens Gemeinnützig und ohne rechtliche Kompetenz, sie dürfen einem anderen nicht einfach eine Sache entwenden und leider sind Tiere das per Gesetz immer noch.
Hier mal ein Auszug bezüglich der Do's und Dont's und da kann sich jeder mal selber Gedanken machen, was hier so geschrieben wird und wie die rechtliche Lage tatsächlich ist:
"Die Rechtslage zum Thema "Nachbars Katze im Garten" ist leider ziemlich schwammig. Meist kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt dennoch ein paar Richtlinien, an denen sich Katzenhalter und Nachbarn orientieren können.
Muss ich fremde Katzen auf meinem Grundstück dulden?
Wenn eine fremde Katze aus der Nachbarschaft euer Grundstück betritt, müsst Ihr das laut Deutschem Tierschutzbund prinzipiell dulden. Die Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland verweist dabei auf das sogenannte nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine Regelung, die Nachbarn dazu verpflichtet, tolerant und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.
Diese Vorgabe hat allerdings Grenzen: Laut eines Urteils des Landgerichts Lüneburg (Aktenzeichen: 4 S 48/04) müssen Nachbarn den Besuch von maximal zwei fremden Katzen in ihrem Garten dulden. Wenn es mehr fremde Tiere werden, entscheidet der Einzelfall, ob dies zugemutet werden kann oder nicht.
Tierhalter wiederum müssen nach dem Deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) dafür Sorge tragen, dass ihr Vierbeiner artgerecht untergebracht wird. Dazu gehört auch, dass sich die Katze ihrer Natur gemäß frei bewegen kann. Die Fellnasen fühlen sich bei entsprechender Gestaltung und Beschäftigung zwar auch in der Wohnung wohl. Wenn ein Katzenhalter seinem Tier aber Freigang ermöglichen möchte, ist das grundsätzlich erlaubt." (Zitatende).
Das ist die Rechtslage in Deutschland, da kann man weder grundlos Tiere vergiften, einfangen und ins Tierheim bringen (letzteres zumindest nicht, wenn die Katze/Kater kastriert ist und einen Besitzer hat, der - wie hier - auch bekannt ist).
Oder um es mal ganz klar auszudrücken, wie es rechtlich aussieht (ohne, daß das meine private Meinung wiedergibt): Solange der Kater nicht augenscheinlich krank, unterernährt und verwahrlost ist, solange er keinen Schaden anrichtet wie z. B. Auto zerkratzen, solange er nicht lautstark die ganze Nacht miaut, ist er zu dulden und darf nicht durch Einfangen und das Verbringen woanders hin entfernt werden.
Lg Shantay