Schwarzer_Daumen
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- 26. Juli 2013
- Beiträge
- 238
Moin,
im Moment versuche ich, den Wert meines Anwesens (Fertighaus + knapp 1.000 qm Grundstück) zu ermitteln. Hintergrund ist ein häusliches Arbeitszimmer. Als Selbstständiger und Hausbesitzer habe ich ja einer besonders fiesen fiskalischen Fußangel auszuweichen: Das häusliche Arbeitszimmer darf einen bestimmten prozentualen Anteil der Gesamtwohnfläche nicht überschreiten, und der anteilige Wert darf 20.500 Euro nicht übersteigen.
Aus diesem Grund habe ich mein Arbeitszimmer schon vom schönsten Raum des Hauses in den kleinsten Raum des Hauses verlegt. Durch das große Grundstück, ist aber doch noch eine gewisse Gefahr da, dass ich die Wertgrenze übertrete. Auf http://www.hausblick.de/wertermittlung habe ich schon mal einen Einstieg in die Wertermittlung gemacht und mir angeguckt, welche Faktoren zu berücksichtigen sind.
Allerdings gibt bin ich mir nicht im Klaren, was genau unter einer Komplettrenovierung zu verstehen ist? Das Haus wurde vorher von meiner Oma bewohnt und hatte eher Tapetenmuster im Stil des "Gelsenkirchener Barocks" an den Wänden: Dunkel, drückend und seltsam gemustert. Solche Tapeten wurden durch Raufaser ersetzt - nicht der Zenith des modernen Designs, aber erträglicher und mit vertretbaren Kosten pro Quadratmeter. Das Bad im Erdgeschoss und die Küche erstrahlen beide mit Oma-Wandfarben in Altrosa bzw. Altrosa gekachelt ... etwa so modern wie eine Lederkonuskupplung und Gaspedal in der Mitte beim Auto. ;-)
Mit anderen Worten: Innen wurde erneuert und verändert, aber eben nicht überall.
Die Hausfassade habe ich dieses Jahr gestrichen. Die Garage und der Haussockel sollen nächstes Jahr drankommen.
Sind die aufgeführten Arbeiten eine Komplettrenovierung oder können sie vom Finanzamt widerspruchsfest als Komplettrenovierung angesehen werden? In meinen Augen sind das alles nur Teilrenovierungen, die zwar über die Jahre gesehen einer Komplettrenovierung nahekommen, aber sieht das Finanzamt das auch so?
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen, was am Immobilienmarkt als "renoviert" gilt, und was das Finanzamt dazu meint?
Altersminderung
Bei der Altersminderung gibt es ja auch verschiedene Berechnungsformeln. Hat da jemand Anhaltswerte, welche Formel heute die anerkannteste ist?
Viele Grüße,
Thorsten
im Moment versuche ich, den Wert meines Anwesens (Fertighaus + knapp 1.000 qm Grundstück) zu ermitteln. Hintergrund ist ein häusliches Arbeitszimmer. Als Selbstständiger und Hausbesitzer habe ich ja einer besonders fiesen fiskalischen Fußangel auszuweichen: Das häusliche Arbeitszimmer darf einen bestimmten prozentualen Anteil der Gesamtwohnfläche nicht überschreiten, und der anteilige Wert darf 20.500 Euro nicht übersteigen.
Aus diesem Grund habe ich mein Arbeitszimmer schon vom schönsten Raum des Hauses in den kleinsten Raum des Hauses verlegt. Durch das große Grundstück, ist aber doch noch eine gewisse Gefahr da, dass ich die Wertgrenze übertrete. Auf http://www.hausblick.de/wertermittlung habe ich schon mal einen Einstieg in die Wertermittlung gemacht und mir angeguckt, welche Faktoren zu berücksichtigen sind.
Allerdings gibt bin ich mir nicht im Klaren, was genau unter einer Komplettrenovierung zu verstehen ist? Das Haus wurde vorher von meiner Oma bewohnt und hatte eher Tapetenmuster im Stil des "Gelsenkirchener Barocks" an den Wänden: Dunkel, drückend und seltsam gemustert. Solche Tapeten wurden durch Raufaser ersetzt - nicht der Zenith des modernen Designs, aber erträglicher und mit vertretbaren Kosten pro Quadratmeter. Das Bad im Erdgeschoss und die Küche erstrahlen beide mit Oma-Wandfarben in Altrosa bzw. Altrosa gekachelt ... etwa so modern wie eine Lederkonuskupplung und Gaspedal in der Mitte beim Auto. ;-)
Mit anderen Worten: Innen wurde erneuert und verändert, aber eben nicht überall.
Die Hausfassade habe ich dieses Jahr gestrichen. Die Garage und der Haussockel sollen nächstes Jahr drankommen.
Sind die aufgeführten Arbeiten eine Komplettrenovierung oder können sie vom Finanzamt widerspruchsfest als Komplettrenovierung angesehen werden? In meinen Augen sind das alles nur Teilrenovierungen, die zwar über die Jahre gesehen einer Komplettrenovierung nahekommen, aber sieht das Finanzamt das auch so?
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen, was am Immobilienmarkt als "renoviert" gilt, und was das Finanzamt dazu meint?
Altersminderung
Bei der Altersminderung gibt es ja auch verschiedene Berechnungsformeln. Hat da jemand Anhaltswerte, welche Formel heute die anerkannteste ist?
Viele Grüße,
Thorsten