Wasser-/Abwasserabrechnung 2012 - Hilfe?

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Hallo,
vor 10 Tagen haben wir die Wasserabrechnung 2012 erhalten.
Hurra, ein Guthaben.
Per Mail habe ich um Überweisung auf Kto XY gebeten - Verrechnung klappt nicht (die Gemeinde ist Vermieter:rolleyes:)
Heute bekomme ich eine Mail der Sachbearbeiterin:

...vermutlich haben Sie es mitbekommen, dass wir die gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben.
Die Flächenermittlung ist nun auch mittlerweile abgeschlossen.

So jetzt brauche ich Ihre Hilfe und zwar wie groß ist die Garage die Sie nutzen und welchen Stellplatz bzw. wie viel Fläche nutzen Sie rund ums Haus??

Ich frage aus diesem Grund, da wir die Wohnfläche, Garagenfläche und sonstige genutzten Flächen die Niederschlagswasserpflichtig sind Ihnen ab 2012 mit berechnen.
Darf ich das jetzt so verstehen, dass wir rückwirkend für 2012 diese Angaben machen sollen und die Abrechnung dann überarbeitet wird????

Dass kann's doch wohl nicht sein? Oder?

Über Grammatik/Kommata... reden wir jetzt hier bitte nicht, über diese Katastrophe ärgere ich mich schon lange nicht mehr.
Es ist schon erschreckend, wer heute so alles eine Beamtenanwärterlaufbahn einschlagen kann:confused:


Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
Elkevogel
 
  • Hallo Elke,
    vermutlich wurde diese Abgabe irgendwann eingeführt für 2012 und das Ganze in eurer Tageszeitung veröffentlicht.

    Hier in NRW gibt es dieses Flächenabgabe (für versiegelte Flächen) schon lange.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o

    P.S. Die Hausfläche kennt das Amt vermutlich, aber die anderen versiegelten Flächen nicht.
     
    Hallo Moorschnucke,

    das diese Abrechnungsweise irgendwann kommt war schon bekannt.

    Aber kann erst eine Abrechnung gemacht werden (ohne Hinweis auf Vorläufigkeit o.ä.) und DANACH rückwirkend um die Daten gebeten werden?

    Und es kann doch nicht vorausgesetzt werden, das jeder auch die Tageszeitung liest! Oder das Gemeindeblatt aboniert hat - wir haben, aber da stand nichts drin zu diesem Thema für Mieter. Hauseigentümer wurden sehr gut informiert.

    Ich denke, das Mieter grundsätzlich von solchen Änderungen der Abrechnung persönlich und schriftlich informiert werden müssen.
    Und zwar rechtzeitig! Nicht erst, nachdem eine erste Abrechnung bereits verschickt wurde!

    Liebe Grüße
    Elkevogel
     
  • Oh je, Elke - das ist alles sehr ärgerlich, aber ich vermute mal, dass du an dem merkwürdigen Verfahren nichts wirst ändern können.

    Man kennt das ja!

    Überlege dir bitte, ob es sich lohnt, dass du dich aufregst - wahrscheinlich nicht!

    Liebe Grüße
    von
    Moorschnucke:o
     
  • Ich würde die Dame erst einmal schriftlich befragen, auf welcher Grundlage (Gemeindebeschluß o.ä.) diese Daten erhoben werden.
    Und dann kann man weitersehen.

    Was steht denn in deinem Mietvertrag? Hat der Hauseigentümer dir denn diese Aufgabe per Vertrag übertragen? Ansonsten müßte die sich doch wohl eher an den Eigentümer halten.
     
    Team Lieschen!

    Ich würde die Person an den Hauseigentümer verweisen. Im Mietvertrag ist üblicherweise nur die Pflege des Gartens und die Übertragung der Räumpflicht auf dem Gehweg geregelt. Aber das kannst du ja selber nochmal bei dir nachlesen.

    abrechenbare Grüße
    Tono
     
  • Lieschen und Tono,

    wenn ich richtig gelesen haben ist die "Gemeinde- oder Stadt"
    der Vermieter.

    :rolleyes:

    Tono üblich ist aber schon, dass der Mieter auch das Wasser und
    Abwasser bezahlt, das er verbraucht.


    Elke ja, auch wir mussten es rückwirkend für 2012 bezahlen,
    da wirst du nichts machen können.
    Es wurde aber nicht die Wasserabrechnung überarbeitet sondern
    eine extra Rechnung erstellt, für genau diesen Posten.
    Diese extra Rechnung wird uns nun jeder Jahr ins Haus flattern.
    :roll:


    LG Feli
     
    Aber die Flächenausweisung ist doch nicht Sache des Mieters. Der könnte allenfalls schätzen, wie groß seine Garage etc. ist.

    sehr geschätzte Grüße
    Tono
     
    daß bei uns für von oben herabregnendes wasser gezahlt werden muß, ist schon seit einigen jahren so.
    das nennt sich kanalnutzungsgebühr-jedenfalls hier bei uns.
    es geht nicht darum, ob es über das jahr hin regnet wie verrückt, oder ob wir ein pupstrockenes jahr haben. es richtet sich nach der grungstücksfläche. da wird versiegelte fläche gerechnet, wie div.dächer und betonierte flächen, gepflasterte flächen und durchlässige flächen, wie rasengitter u.ä. und freie flächen, wie garten.
    davon abgezogen wird das volumen der regenspeicher, insofern man welche hat.
    im vorfeld wurden wir im amtsblatt, welches jeder bürger kostenlos in den briefkasten bekommt, informiert. dann schickte man uns einen erfassungsbogen zu, in welchem die einzelnen flächen vermessen und angegeben werden sollten.
    männe und ich sind mit zollstock durch den garten gedüst und haben vermessen.
    dann waren fast zwei jahre ruhe und man hörte nichts. eines tages standen 2 amtl.vermesser vor der tür und haben das grundstück erneut vermessen. hat wohl daran gelegen, daß mit der umständlichen vermesserei der eine oder andere überfordert war. manch einer wird sich wohl auch gar nicht gekümmert haben.
    dann bekamen wir einen rückwirkenden bescheid für das vergangene jahr, wo wir zwar vermessen hatten, die gemeinde aber nicht in die puschen kam und für das laufende jahr.
    allerdings bin ich auch der meinung, das ist sache des vermieters. dieser muß/sollte dann die beiträge auf seine mieter mittels der nk-abrechnung umlegen.
     
  • ..........diesem Thema für Mieter. Hauseigentümer wurden sehr gut informiert.

    Ich denke, das Mieter grundsätzlich von solchen Änderungen der Abrechnung persönlich und schriftlich informiert werden müssen.
    Und zwar rechtzeitig! Nicht erst, nachdem eine erste Abrechnung bereits verschickt wurde!

    Hi Elke,

    das Haus-/Grundeigentümer gut informiert werden über künftige Gebühren-/Beitragserhöhungen (bzw. Neuveranlagung) kann ich definitiv verneinen (zumindest bei uns). Wir haben schon allerhand ohne Vorwarnung (selbst in die Tagespresse / Gemeindeblatt stand nichts drin) per Post zugestellt bekommen.

    Ansonsten wie Tono sdchreibt - auch meine unqualifizierte Meinung daß der Eigentümer die Flächen ermitteln soll.

    LG,
    Mark
     
  • Bei uns wurden zur Einführung der Berechnung von Niederschlagswasser Luftaufnahmen von unserem Ort gemacht. Anhand dessen wurden dann jedem Eigentümer Pläne mit den einzelnen "Versiegelungsstufen" geschickt, die man dann überprüfen sollte, da z.T. nicht erkennbar war, wie "dicht" der Untergrund ist. Und mit den korrigierten Plänen wurde dann der Beitrag errechnet.

    Bei vermieteten Häusern/ Wohnungen wird der Anteil dann anteilig der Fläche durch den Vermieter über die Nebenkosten abgerechnet.

    Es ist auch keine Extrarechnung, sondern auf unserer Jahreswasserrechnung gibt es einen Posten Wasser/ Abwasser und einen Posten Niederschlagswasser.

    Allerdings wurde der Bescheid für 2011 auch nur vorläufig ausgestellt, da dort die Niederschlagsflächenberechnungen noch nicht amtlich waren.

    Auf alle Fälle muss das "Amt" Dir eine ordentliche Grundlage für ihre Forderungen geben, mit Flächen etc. und nicht nur eine krumme Mail.

    Grüße
    Schoko
     
    In vielen Gemeinden/städten wird es so gemacht, wie von Schoko/Beitrag 13 beschrieben. Jeder Hausbesitzer erhält hierüber einen Bescheid.

    Veröffentlichungen hierzu erfolgen über das Amtsblatt, was jedem Haushalt regelmäßig zugestellt wird.

    Wir müssen für ein Reihenhaus mit sehr wenig Versiegelung (weil Einfahrt Ökonsteine) ca. 80 € Niederschlagswasserentgelt zahlen.
     
    menge rein=menge raus gilt bei uns für trinkwasser rein=abwasser raus, auch wenn du davon suppe und kaffee kochst und deine zimmerpflanzen wässerst.
    beim niederschlagswasser zahlen wir in nassen jahren genau so viel, wie in pupstrockenen jahren.
     
    Unsere Stadtverwaltung ist schon 2005 daraufgekommen, dass man damit Geld verdienen kann.
     
    Hier wird niemandem ein Amtsblatt zugestellt.

    Hier auch nicht, was in einer Millionenstadt auch absolut verständlich ist. :D

    Wir bezahlen hier Wasser Entnahme = Abwasser, abzüglich einer Garten-Pauschale, die aber durch einen eigenen Außenzähler individualisierbar ist. Denn die Pauschale ist eigentlich ein Witz.


    gewässerte Grüße
    Tono
     
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