Wasser-/Abwasserabrechnung 2012 - Hilfe?

Hallo,

vielen Dank für eure vielen Infos:D

Mir geht es darum, ob ein nicht als "vorläufig" gekennzeichneter Bescheid einfach mal so geändert werden kann?
Und dass, weil eine Sachbearbeiterin nicht aufgepasst hat und Ihre "Panne" offensichtlich auch erst bemerkt hat, nachdem ich um Überweisung des Guthabens gebeten habe:rolleyes:

Im großen und ganzen war es hier, wie Schoko geschrieben hat:
Luftaufnahmen, Eigentümerinformation...

Das wir die Maße von Garage, Pavillon und Gartenweg selber ermitteln müssen ist nicht das Problem.
Die Garage steht im Lageplan, da muss ich nur die Größe kontrollieren.
Pavillon und Gartenwege wurden in den 70ern von unserem Vormieter errichtet und da sie baugenehmigungsfrei sind stehen sie auch in keinem Plan.

Auf jeden Fall werde ich mich noch mit dem Mieterbund in Verbindung setzen - sollen die für unseren Jahresbeitrag doch auch mal was tun.

Viele liebe Grüße
Elke
 
  • Als Amtsblatt bezeichnet man ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.
     
  • Das wir die Maße von Garage, Pavillon und Gartenweg selber ermitteln müssen ist nicht das Problem.
    Die Garage steht im Lageplan, da muss ich nur die Größe kontrollieren.
    Pavillon und Gartenwege wurden in den 70ern von unserem Vormieter errichtet und da sie baugenehmigungsfrei sind stehen sie auch in keinem Plan.

    Auf jeden Fall werde ich mich noch mit dem Mieterbund in Verbindung setzen - sollen die für unseren Jahresbeitrag doch auch mal was tun.

    Viele liebe Grüße
    Elke

    ist das ein fester pavillon?
     
    Hier auch nicht, was in einer Millionenstadt auch absolut verständlich ist. :D

    Wir bezahlen hier Wasser Entnahme = Abwasser, abzüglich einer Garten-Pauschale, die aber durch einen eigenen Außenzähler individualisierbar ist. Denn die Pauschale ist eigentlich ein Witz.


    gewässerte Grüße
    Tono

    Weil die Wasserzähler alle x Jahre neu installiert und verplombt werden müssen, lohnt sich das Gartenwasser in unserer Gemeinde auch nur für große Gärten. Für mich wäre diese vom Fachmann durchgeführte Installation schon fast teurer als das Abwasser einsparen würde.

    Bernd, das Berliner Amtsblatt gibt es seit 1996 auch online.

    http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/amtsblatt/index.html

    Nur welchen Berliner interessieren schon sämtliche Ausschreibungen und Stellenangebote des Senats oder die Änderung der Ferienordnung der Balletschule Berlin?
     
  • ist das ein fester pavillon?

    Jepp!
    DSC01330 vom Strandkorb.webp

    Links mit dem Rankgitter ist die Garage, rechts der Pavillon.
    3-seitig geschlossen (1 Seite Garagenwand, 2 Seiten Holz), ca. 5,50 m breit, 3,50 - 4,00 m tief, 2,60 - 2,30 m hoch. (Breite und Höhe gemessen, Tiefe geschätzt)

    Das Ding ist ca. 1980 gebaut worden - da brauchte es hier für sowas noch keine Baugenehmigung.
    Wir leben in der der "Pampa" hier! So ähnlich wie im Himmelreich:grins:
    Sachbearbeiterinnen wie die unsere hätten bei der Stadtverwaltung (vermutlich besser Stadtteilverwaltung) in B nicht mal die ersten 2 Wochen der Probezeit überlebt:schimpf:

    Amtsblatt: bekommen wir auch nicht kolo! Bzw. gibt es nicht.
    Für das wöchentliche Mitteilungsblatt zahle ich 15,--€/Jahr. Aber da waren nur Infos für Haus-/Grundstücksbesitzer drin.
    Die Mieter städtischer Wohnungen wurden mit keinem Wort erwähnt.

    Letztendlich haben wir ja schon fast drauf gewartet, dass es uns auch trifft!
    Aber die jetzt angewandte Methode geht mir doch arg gegen den Strich!
    Erst HURRA : 109,--€ Guthaben und dann ...:schimpf:
    Und das nachdem wir schon reichlich Gas und Strom nachzahlen durften.

    DANKE für eure Unterstützung. Es ist immer wieder schön, dass hier so schnell geholfen wird:D

    Liebe Grüße
    Elkevogel
     
    Bernd, bei uns sind Carports, Pavillons und Schuppen auch Baugehnemigungsfrei,
    allerdings nur bis zu einer gewissen Größe , die kann ich Dir aber so ad hoc
    nicht sagen .

    nee, mir gings ja darum das die elkevogel ja nicht alles angeben muß. wenn der pavillon z.b. nicht fest verbaut wäre, hätte man sich die angabe sparen können.
     
    nee, mir gings ja darum das die elkevogel ja nicht alles angeben muß. wenn der pavillon z.b. nicht fest verbaut wäre, hätte man sich die angabe sparen können.

    Hallo Bernd,

    um den Pavillon kommen wir nicht rum, der muss angegeben werden.
    Ist auch nicht schlimm - der Nutzen, den wir daraus ziehen macht die Kosten locker wieder wett. Das ist unser 2. Wohnzimmer/Küche/Esszimmer....
    Auch die anderen undurchlässigen Flächen geben wir gern an.
    Für die Abrechnung ab 2013!!!
    Die Wohnung und der Garten sind toll, der Mietpreis günstig, wir leben dort wo wir leben wollen - was will man mehr:D

    Mir geht es noch immer ausschließlich um die Methode!
    Warum sollen wir für die Dusseligkeit einer Sachbearbeiterin im nachhinein büßen!
    Wär sie doch wenigstens so schlau gewesen und hätte vor der Erstellung der Abrechnung 2012 gefragt - dann hätte ich die Angaben vermutlich gemacht und gut!
    Aber erst die Abrechnung schicken und dann warten bis ich nach der Gutschrift verlange... oder den Fehler gar erst dann bemerken
    Ne, so nicht!
    Beim Mieterbund konnte ich heute leider niemanden erreichen.

    Ärgerliche Grüße
    Elkevogel
     
  • In München gilt dies:
    5. Wie lange kann die Münchner Stadtentwässerung die Niederschlagswassergebühr rückwirkend festsetzen?

    Die Münchner Stadtentwässerung ist grundsätzlich daran interessiert, die Niederschlagswassergebühr zeitnah festzusetzen und zu vereinnahmen. Stellt die Münchner Stadtentwässerung fest, dass Gebührenfestsetzungen ausstehen und bis dato nicht geltend gemacht wurden, so ist das entsprechende Veranlagungsverfahren aufgrund des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Verjährungsfristen zu veranlassen.
    Demnach ist eine Festsetzung, Aufhebung oder Änderung der Niederschlagswassergebühr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist, welche 4 Jahre beträgt, noch nicht abgelaufen ist (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst. bb Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Abgabenordnung). Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Kostenanspruch entstanden ist.

    Beispiel:
    Die Einleitung von Niederschlagswasser in den Kanal erfolgt im Jahr 2008. Die Verjährungsfrist für das Jahr 2008 beginnt dann ab dem 01.01.2009 zu laufen und endet mit Ablauf des 31.12.2012.

    http://www.muenchen.de/rathaus/Stad...reninformation/faq_niederschlagswasser.html#5

    Es scheint also gar nicht so selten zu sein, dass eine Stadt die Wassergebühren rückwirkend erhebt.

    Trotzdem würde ich auf einen schriftlichen Bescheid bestehen. Oder ging die Nachricht an eine beglaubigte e-Mail-Adresse?
     
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