Ware weg und Geld zurück?

tina1

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17. Juni 2008
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Sachsen-Anhalt/Saalekreis
Habe bei einem bekannten Internet-Auktionshaus etwas verkauft.
Der Kunde hat für ein unversichertes Päckchen bezahlt, was leider bisher(nach 3 Wochen) noch nicht angekommen ist.
Nun macht er mir Ärger über ebäh.
Kann er das Geld von mir zurück verlangen?
 
  • Also ich war zuerst in der Postfiliale. Dort habe ich eine "Service"nummer bekommen, die ich anrufen sollte. Da wurde mir gesagt, man sei nicht zuständig und gab mir eine mail-Adresse. Dort habe ich mich eingeloggt und erfuhr, daß ich noch drei Tage warten solle, ob in der Zeit die Sendung doch noch den Empfänger erreicht.
    Das war ja nicht so.
    Dann sollte ich einen Nachforschungsantrag onlie ausfüllen. Das habe ich am 16. getan. Seither habe ich nichts gehört.
    Eine Päckchensendung hat ja nun mal leider keine Nummer.
     
  • Das ist äußerst ärgerlich! Aber soweit ich weiß, liegt das Risiko des Transportes beim Versender. Hast Du denn wenigstens einen Einlieferungsbeleg erhalten von der Postfiliale, damit Du überhaupt nachweisen kannst, daß Du das Päckchen versendet hast?

    LG Shantay
     
  • Klar hab ich den Beleg. Aber da steht ja nur der Portobetrag drauf und das Datum.
    Ob das Risiko beim Versender liegt, wage ich zu bezweifeln.
    Im Angebot habe ich Standartversand angegeben und darauf hingewiesen, daß auf Wunsch auch versichert versendet wird. Dieser Wunsch wurde nicht geäußert.
    Ich und mein Mann haben schon mehrfach bei ebäh ersteigert und keine Ware erhalten, weil wir einfach kein Recht bekamen.
     
    Hallole,
    So etwas kenne ich zur Genüge!
    Und jetzt kommt eine böse und hypothetische Aussage:
    Was wäre wenn der Empfänger dein Päckchen längst erhalten hat und nur darauf aus ist, seinen Einsatz wieder zurückzubekommen? Ich weiss eine böse Verdächtigung.......

    Seit ich dies auch hatte geht bei mir ALLES entweder per Einschreibebrief oder versichertem Paket raus. Ist eben ein Aufwand für den Versender; und ein höherer finanzieller Aufwand für den Erwerber. Aber ich bin, trotz höherer Kosten, trotzdem das Meiste losgeworden.

    s'schwäble
     
  • Möglich, daß es bei unversichertem Versand so ist. Bei versichertem Versand haftet definitiv der Versender, der das dann mit den Kurierdienst klären muß.

    Wenn ich etwas bei einem Onlineportal kaufe - egal ob Händler oder privat - bestehe ich immer auf versicherten Versand, den ich auch bezahle. Und umgekehrt verschicke ich auch nur versichert, egal, was der Käufer dazu sagt. Dann kommt man gar nicht erst in so eine Situation wegen den 3,-- Euro mehr, die man bezahlen muß.

    In Deinem Fall wird der Käufer wohl den kürzeren ziehen, wenn Du ihm sein Geld nicht zurück gibst. Ich würde allerdings erst mal einen Nachforschungsantrag stellen und warten, was dabei raus kommt und dies dem Käufer auch so mitteilen.


    LG Shantay
     
    Tina, es wird dir jetzt nicht helfen. Aber ich versende immer per Paket, damit ich die Sendung notfalls mit dem Beleg verfolgen kann.
    Habe das z. B. beim Wichteln gemacht, nachdem vor ein paar Jahre eines verloren gegangen ist und ich halt ein zweites schicken musste.
    Mit der Poststelle, die für die Nachforschung zuständig ist, habe ich stets (meist bei Briefen) nur negative Erfahrungen gemacht, Da ist nie etwas gefunden worden, das Päckchen auch nicht.
    Ich drücke dir die Daumen, dass du die Sache klären kannst.
     
    Hallo Tina,
    bei Ebäh brauchst du dir da eigentlich wenig Sorgen machen, denn bei unversichertem Versand bekommt der Verkäufer Recht, musst lediglich den Versand nachweisen.
    Ich hatte leider auch schon das Problem, allerdings als Käufer:( Wir hatten uns auf einen günstigen Versand geeinigt, wo ich das Paket dann im Supermarkt abholen muss. Joah, da kam es nie an, bzw. war das kurz vor Weihnachten, war dann öfters dort um auch noch andere Weihnachtsgeschenke zu holen, aber dieses Paket war nie dabei.
    Tja, hab dann die Verkäuferin kontaktiert, ui, allerdings irgendwie falsch, denn unser ebay (nicht deutsch) wurde wieder verändert, d.h. wurde gleich ein Fall eröffnet, das wollte ich eigentlich gar nicht:d, aber wurde relativ zügig wieder geschlossen im Vorteil des Verkäufers, weil sie übers Inet, den Versand ausgestellt hat, das reicht natürlich als Nachweis.
    Ich hab mich dann noch wochenlang mit dem mega unfreundlichen Versandservice (mondial relay) geärgert, und letzten Endes dann auch aufgegeben, denn es ging lediglich um 9E (incl. Versand) für bequeme Arbeitsschuhe:rolleyes:
    Problem war bei mir, dass die Sendungverfolgung im Inet angab, dass die Ware geliefert wurde:confused:, deshalb hat MR auch relativ schnell auf taub gestellt:( sehr wahrscheinlich hat irgendein Lieferer dort ein paar Pakete abgezwagt, für sich selber eingesteckt, naja, soll er/sie mit ausgelatschen Sandalen glücklich werden :grins: (das sind für mich bequeme Arbeitsschuhe), ich war einfach nur verärgert, weil mir Mondial Relay den Nachweis für meine Unterschrift (die muss man ja immer geben, wenn man ein Paket abholt) nicht geben wollte:mad:
    aber gut, wie gesagt bei so einem kleinen Betrag, lohnt die Aufregung und Mühe ja nu wirklich nicht ...

    LG, Marlis
    ps: aber wie gesagt, allgemein hab ich mit Ebaykäufen und Fall eröffnen nur gute Erfahrungen gemacht (kompetent und schnell), bin aber auch nur Käufer
     
  • ach so, was ich jetzt noch nicht ganz geschnallt habe, hat der Käufer schon einen Fall bei Ebay eröffnet oder nervt der dich nur so per Mail? Wenn noch kein Fall eröffnet wurde, dann mach du das doch
     
  • Der hat mir erst so eine Art Drohmail geschickt. Und als ich ihm geantwortet habe, daß er an der Versandart ja selbst schuld hat und ich als Privatverkäufer nicht in der Haftung bin, dann hat er heute einen Fall eröffnet.
    Ich frage mich nur, wie weise ich nach, daß ich verschickt habe. Lt.Postquittung kann ich Hinz oder Kunz was geschickt haben.
     
    Wenn du privat verkauft hast, bist du schonmal raus. Du haftest dann weder für den Versand, noch für Beschädigung beim versand. Außer die Verpackst zu nachlässig, aber das ist hier ja kein Thema...
    Du hast mit dem Einlieferungsbeleg nen beweis, das Du versendet hast. Das würde ich bei ebay einreichen.
     
    Du kannst nur bei der Post (Beschwerdestelle) Druck machen wo das Päckchen geblieben ist, wenn es ausgeliefert wurde muss das ja einer bezeugen können....

    Den Kunden kann man ja auch verstehen das er nichts zahlen will wenn er nichts erhalten hat.
     
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