londoncybercat7
Foren-Urgestein
dazu fällt mir nichts mehr ein, so etwas perverses!! und die "szene" hat sogar noch einen namen dafür: "animal crushing". lest selbst (aus unserer heutigen tageszeitung rhein-neckar-zeitung):
Schlimmere Tierquälereien kaum vorstellbar
Von Carlo Weippert
Schwetzingen. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Schwetzingen gestern einen 39-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Mann je 3000 Euro an die Tierschutzvereine in Schwetzingen und Heidelberg zahlen sowie sich ab Januar 2012 einer Therapie unterziehen.
Zuvor hatten Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung im Prozess wegen so genannten "Animal crushings" zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der Angeklagte hatte mehrere Frauen angestiftet, Kleintiere zu töten und sich dabei zu filmen. Auf diese Weise waren insgesamt über 1000 Tiere getötet worden. Unter großem Medieninteresse hatte der Staatsanwalt gestern Morgen die ebenso lange wie grausame Liste der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verlesen.
Der Angeklagte, der mit vermummtem Kopf in den Saal gebracht worden war, hatte über Jahre hinweg im Internet für seine Versuche bereitwillige Frauen angeworben, die mit Schuhen mit hohen Absätzen Kleintiere langsam zertreten sollten. Dafür waren ihnen fünfstellige Eurobeträge versprochen worden. Angeblich sehr gut betuchte amerikanische Kunden, denen auch die Geräusche beim Zerquetschen der Beine, Köpfe und heraus gedrückten Innereien Lustgewinn bringen sollten, seien ein dankbarer Abnehmerkreis, hatte der Mann den Frauen glaubhaft gemacht.
Vom 39-Jährigen kamen hierzu genau beschriebene "Regieanweisungen" für Tempo und Reihenfolge dieser Abläufe, sogar Kleidung, Pumps und Socken wurden bestimmt, denn "die Kunden zahlen gut". Allerdings kamen die vereinbarten Summen nie bei den eurogierigen Damen an, sondern lediglich einige Beträge zum Kauf der "Schlachtfest-Tiere". Goldfische, immer wieder Mäuse, Meerschweinchen, Hasen und sogar Kanarienvögel mussten diese Tierquälereien bis zu ihrem Tod durchleiden.
Der Angeklagte hatte alle Videos und Fotos nur zu seinem eigenen sexuellen Lustgewinn gesammelt. Um seinen Mandanten zu schützen, hatte der Verteidiger nach der Verlesung der Anklageschrift den Antrag auf eine weitere nicht-öffentliche Verhandlung zur Abklärung der persönlichen Hintergründe des 39-Jährigen gestellt; diesem wurde vom Gericht stattgegeben.
Bereits tags zuvor hatte das Amtsgericht Lampertheim eine 29-jährige Studentin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie in ekelhaftester Weise mit ihren hohen Absätzen Kleintiere zerquetscht hatte. Diese per Video gefilmte Tierquälerei hatte sie dem Angeklagten zugeschickt, von diesem allerdings nicht die vereinbarten 15 000 Euro erhalten. Der Mann war in der Zwischenzeit untergetaucht.
Schlimmere Tierquälereien kaum vorstellbar
Von Carlo Weippert
Schwetzingen. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Schwetzingen gestern einen 39-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Mann je 3000 Euro an die Tierschutzvereine in Schwetzingen und Heidelberg zahlen sowie sich ab Januar 2012 einer Therapie unterziehen.
Zuvor hatten Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung im Prozess wegen so genannten "Animal crushings" zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der Angeklagte hatte mehrere Frauen angestiftet, Kleintiere zu töten und sich dabei zu filmen. Auf diese Weise waren insgesamt über 1000 Tiere getötet worden. Unter großem Medieninteresse hatte der Staatsanwalt gestern Morgen die ebenso lange wie grausame Liste der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verlesen.
Der Angeklagte, der mit vermummtem Kopf in den Saal gebracht worden war, hatte über Jahre hinweg im Internet für seine Versuche bereitwillige Frauen angeworben, die mit Schuhen mit hohen Absätzen Kleintiere langsam zertreten sollten. Dafür waren ihnen fünfstellige Eurobeträge versprochen worden. Angeblich sehr gut betuchte amerikanische Kunden, denen auch die Geräusche beim Zerquetschen der Beine, Köpfe und heraus gedrückten Innereien Lustgewinn bringen sollten, seien ein dankbarer Abnehmerkreis, hatte der Mann den Frauen glaubhaft gemacht.
Vom 39-Jährigen kamen hierzu genau beschriebene "Regieanweisungen" für Tempo und Reihenfolge dieser Abläufe, sogar Kleidung, Pumps und Socken wurden bestimmt, denn "die Kunden zahlen gut". Allerdings kamen die vereinbarten Summen nie bei den eurogierigen Damen an, sondern lediglich einige Beträge zum Kauf der "Schlachtfest-Tiere". Goldfische, immer wieder Mäuse, Meerschweinchen, Hasen und sogar Kanarienvögel mussten diese Tierquälereien bis zu ihrem Tod durchleiden.
Der Angeklagte hatte alle Videos und Fotos nur zu seinem eigenen sexuellen Lustgewinn gesammelt. Um seinen Mandanten zu schützen, hatte der Verteidiger nach der Verlesung der Anklageschrift den Antrag auf eine weitere nicht-öffentliche Verhandlung zur Abklärung der persönlichen Hintergründe des 39-Jährigen gestellt; diesem wurde vom Gericht stattgegeben.
Bereits tags zuvor hatte das Amtsgericht Lampertheim eine 29-jährige Studentin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie in ekelhaftester Weise mit ihren hohen Absätzen Kleintiere zerquetscht hatte. Diese per Video gefilmte Tierquälerei hatte sie dem Angeklagten zugeschickt, von diesem allerdings nicht die vereinbarten 15 000 Euro erhalten. Der Mann war in der Zwischenzeit untergetaucht.