Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

  • Ersteller Ersteller Schmid, Anneliese
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  • AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    Danke für das Angebot, weis ich zu schätzen! :)

    Aber nun ist das Päckchen schon raus - unter meinem Namen, ohne dass ich mein OK dafür gegeben hätte.

    Ich habe auch 'ne Anneliese (meine Mutter) in der Familie. Vielleicht gefällt den Beamten dieser Name besser als meiner. Ist halt immer verdächtig, wenn ein junger Mensch, wie ich, sich Samen aus den USA bestellt. Da ratterts im Kopf des Beamten sofort: Cannabis-Samen, Koka-Strauch-Samen, Schlafmohn-Samen, und so weiter. Und wenn er dann enttäuscht nur Tomaten-Samen feststellt, dann lässt er seine volle Macht spielen und schickts zurück...

    Grüßle, Michi
     
    AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    Ich drücke dir die Daumen, dass es jetzt ankommt ;-)
    LG Marius
     
  • AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    Hallo Ihr Einkäufer aus fremden Landen,

    habe von einem Tomi-Begeisterten Samen aus Nebraska bestellt; von ihm am 15. abgeschickt waren sie heute morgen bei mir. Da kann man nicht meckern finde ich!

    Also ich kann mich nicht beschweren, selbst Samen der mal über Frankfurt gelaufen ist, kam bei mir an.
    Seltsam ist nur, dass der Samen aus Nebraska schon da ist, der aus England (Gemüsesamen) aber noch nicht!

    LG
    Simone
     
  • AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    Ich muss allerdings noch einmal darauf hinweisen, dass die Einfuhr aus Amerika grundsätzlich ohne Pflanzengesundheitszeugnis nicht erlaubt ist. Ist das Päckchen nicht all zu groß und deutet der Absender (z.B. Seed Savers Exchange) oder die Deklaration (z.B. Seed Samples) nicht auf den Inhalt hin, hat man gute Chancen. Aber schlägt doch einmal der Zoll zu, dann hat man halt Pech. So sind nun einmal die Gesetze, da braucht man dann auch nicht auf den Zoll sauer sein! Übrigens: Kommt es häufiger vor, dass der Zoll bzw. der Pflanzenschutzdienst die Einfuhr wegen fehlendem Pflanzengesundheitszeugnis verweigern muss, kann es passieren, dass der Aufwand in Rechnung gestellt wird. Außerdem - ich bin zwar kein Advokat - aber in den VuB-Regeln ist auch klar von Bußgeldern und Strafverfahren die Rede. Ich weis daher nicht, ob es Sinn macht einen auf dummen Bauer zu machen. Nicht wegen ein paar Samen-Päckles...

    Grüßle, Michi
     
    AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    Wo kriegt man das Zeugnis???
    LG Marius
     
    AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    @ Marius

    Im einfachsten Fall kann man das Pflanzengesundheitszeugnis wie ein Samen-Päckle einfach in den Warenkorb ziehen. Leider ist das nur bei den wenigsten Shops der Fall. Andernfalls muss man - vor Bestellaufgabe - den Kontakt mit dem Händler suchen und anfragen, ob es möglich ist eins zu bekommen. Nicht jeder Händler geht darauf ein, viele wollen nur das schnelle Geld machen und sich nicht mit Bürokratie herumschlagen. Denn ausgestellt wird das Pflanzengesundheitszeugnis nicht vom Händler selbst, sondern vom Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten.

    Grüßle, Michi
     
  • AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    Ich habe vielleicht, ohne Zollprobleme, etwas aus dem Archiv geholt:
    Tomatensamen

    Hallo,
    ich habe in meinem Archiv für die Tomatenfreunde etwas gefunden:
    [FONT=Arial, sans-serif]Tomatenpflanzen[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Wir kamen mit dem Gärtner Marc ins Gespräch. Er machte uns begreiflich, dass die Schlossbesitzer [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]und er es sich zur Aufgabe gemacht hatten,[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]alte Tomatensorten[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif] vor dem Vergessen und dem[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] Untergang zu bewahren.[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Kurzerhand pflückte er ein paar Tomaten, schnitt sie auf und ließ uns probieren. Was wir da[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]schmeckten, war unvergleichlich. [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]So wohlschmeckende Tomaten hatten wir[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]noch nie gekostet.[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Wir erfuhren, dass die Samen dieser wunderbaren Tomaten aus Peru stammten und dass man in der [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]Schlossboutique auch Samen dieser Tomatenpflanzen [/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]käuflich erwerben konnte.[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Natürlich deckten wir uns sofort mit einigen Samentütchen ein, um sie zu Hause an unsere Freunde [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]und Bekannten zu verteilen, denn es ist uns [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]ein großes Anliegen,[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif] diese Sorten und damit die Vielfalt[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] der Schöpfung zu erhalten.[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif] Es ist auch wichtig, dass diese Informationen weiter verbreitet werden.[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Deshalb gebe ich nachfolgend Adressen an, wo man den Samen von diesen alten Tomatensorten [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]beziehen kann.[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Association Kokopelli[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Oasis Bat C[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]131, Impasse des Palmiers[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]30100 Ales/France[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Telefon: 04 66 30 00 55[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]Fax: 04 66 30 61 21[/FONT]​
     
  • AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    Hallo Anneliese

    Aha , gut zu wissen !!!

    Danke ,für den Tipp !!!

    LG Anna Gertraud
     
    AW: Tomaten- und Chilisamen werden vom Zoll beschlagnahmt

    Schaut einmal hier:
    Private Einfuhren

    Die Einfuhr von besonders gefährlichen Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die von diesen befallen sind, ist grundsätzlich verboten.
    Wenn Sie lebende Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen), Früchte oder Samen nach Deutschland mitbringen wollen, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise und Einfuhrbeschränkungen beachten. Dadurch vermeiden Sie eine Gefährdung unserer Natur sowie unserer Kulturpflanzen.
    Folgende Pflanzen und Pflanzenteile dürfen aus Drittländern zum Beispiel grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden


    • Kartoffeln
    • Weinreben, Weinblätter
    • Erde und Pflanzensubstrat, außer reinem Torf ohne Pflanze, aus den meisten osteuropäischen und außereuropäischen Ländern.
    Einfuhr aus asiatischen, amerikanischen, afrikanischen Staaten oder Australien

    Bei der Einfuhr aus diesen Ländern ist für mitgeführte Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenerzeugnisse stets ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes erforderlich.
    Einfuhr aus europäischen Drittländern und dem angrenzenden Mittelmeerraum

    Die Einfuhr von einzelnen Pflanzen, Schnittblumen oder Pflanzenerzeugnissen (Früchte bis 10 Kilogramm) ist ohne Pflanzengesundheitszeugnis zulässig, soweit diese für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sind.
    Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten

    Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen) und sonstige Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unterliegen - sofern sie für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sind - keinen pflanzenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Pflanzenschutzmittel

    Die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten.
    Für Fragen im Zusammenhang mit dem sanitären Pflanzenschutz stehen Ihnen zur Verfügung:

    Weitere Informationen zum sanitären Pflanzenschutz finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


    © Bundesministerium der Finanzen
    Quelle: Zoll online
    Stand: 07.07.2009
     
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