och niwi. lass sie doch mal machen. wird bestimmt lustig.
Ah, ok - verstehe.- einmal mehr zielsicher das Fettnäpfchen getroffen.
Nun denn, dann geben wir dem Affen mal Zucker. So einen Tag vor Weihnachten betrachte ich es geradezu als meine Pflicht, meinen lieben Mitmenschen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.
Rechtlich gesehen ist es sogar gefährlich. Bsp.: Ein Fax, welches eine Unterschrift benötigen würde und fristwahrend mit einer "gefakten" Unterschrift abgesendet würde, wäre rechtlich - da nicht eigenhändig unterzeichnet - das Papier nicht wert, auf dem man es ausdruckt.
Na jetzt widersprichst Du Dir aber selbst. Du schreibst doch selber, dass entweder die Schriftform als Formerfordernis besteht, dann muss sowieso auf dem Postweg versendet werden, da eine Original-Unterschrift zwingend erforderlich ist - oder es genügt eben eine reine Willensbekundung. Dann ist theoretisch nicht mal ein Fax und erst recht keine Unterschrift nötig. Tue ich dies dennoch, weil es in der Geschäftswelt nun einmal so üblich ist und ich ansonsten eben keinen Strom- oder Internetanschluss bekomme, dann spielt die Art und Weise wie meine Unterschrift auf das Fax gekommen ist, keine Rolle mehr. Denn meinen Vertragswillen, Reklamationswillen, Auftragswillen oder welchen Willen auch immer, habe ich eindeutig erklärt.
Mehr ist ja rechtlich nicht erforderlich.
Davon abgesehen handelt es sich nicht um eine "gefakte" Unterschrift. Es ist meine Unterschrift, die ich willentlich zum Zwecke des Unterschreibens eingefügt habe. Sie erfüllt damit 100%ig den eigentlichen Sinn und Zweck - nämlich meine Willenserklärung abschließend noch einmal zu bestätigen und mich im Zweifel als die Person zu identifizieren, die diese Willenserklärung abgegeben hat.
Dass mit dem "ist das Papier nicht wert..." ist nach Deiner Wortwahl also Kokolores, zumal neben allen anderen Argumenten, einfach die simple Tatsache hinzukommt, dass das Stück Papier, das am anderen Ende der Leitung ausgedruckt wird, grundsätzlich keine Daten über seine Entstehungsgeschichte enthält. Wie sollte es auch ?
Die Problematik beim Faxversand zur Fristwahrung mit anschließendem Versand des Originals ( diese Konstellation meinst Du wohl hier) ist doch nicht die Unterschrift, sondern der Beweis des Faxeingangs beim Gegenüber. Wenn ich ohnehin das schriftstück in Papierformat vorliegen habe, dann unterschreibe ich es naürlich erst und scanne es dann ein - welchen Sinn sollte da der Umweg mit gescannter Unterschriften-Datei machen ?