Ach ja - und noch was; zweifelt das einer an, dann erkläre ich die Diskussion für beendet. Genial, nicht wahr ?
Brauchst Du nicht, das mach ich dann schon...
Ach ja - und noch was; zweifelt das einer an, dann erkläre ich die Diskussion für beendet. Genial, nicht wahr ?
Brauchst Du nicht, das mach ich dann schon...
@Feli
Es geht aber doch nicht um gefälschte Unterschriften, sondern um die Speicherung der eigenen Unterschrift. Ist aber auch egal, denn wer den Tipp annehmen möchte, kann das gerne tun und ansonsten lässt man es einfach.
Für was sollte das in der Praxis Anwendung finden ? Nenne mal ein Beispiel, bei dem durch die Vorlage des Originals etwas geklärt werden könnte.
Guten Morgen,
Sohn will mit 17 den Führerschein machen, dazu braucht er die Unterschrift
der Eltern oder eines Elternteiles.
Die sagen aber, aus welchen Gründen auch immer "NEIN".
Söhnchen ist sauer, aber nicht dumm. Ihm fällt ein dass ja auf dem PC die
Unterschrift hinterlegt ist.
Er scannt das Formular ein, pickt die Unterschrift drunter, druckt es sich
aus und marschiert damit freudig zur Fahrschule.
So und jetzt kommt der Punkt, wie kann ich dann als Elternteil beweisen
dass nicht ich es unterschrieben habe?
Oder hast du dir kein Schloß in deine Haustür eingebaut, Feli? Und das, obwohl du genau weißt, dass dieses Schloß geknackt werden und in deine Wohnung eingebrochen werden kann.
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Hi,
z.B. die Übersetzung (in Form einer vers. Datei) eines ausl. Dokuments (polizeiliches Führungszeugnius) , bei dem sichergestellt sein muss, dass es dem Original entspricht. Hierzu bräuchte man keine schnöde Bilddatei mit einer Unterschrift, sondern eine sog. "digitale Signatur".
Hoffe ich treff den Kern des Problems.
Andererseits, überall dort, wo die Schriftform/eigenhändige Unterschrift gefordert wird, nutzt dir die eingescannte Unterschrift auch nichts, weil sie unwirksam ist.
Rechtlich gesehen ist es sogar gefährlich. Bsp.: Ein Fax, welches eine Unterschrift benötigen würde und fristwahrend mit einer "gefakten" Unterschrift abgesendet würde, wäre rechtlich - da nicht eigenhändig unterzeichnet - das Papier nicht wert, auf dem man es ausdruckt.
Nur mal so zur Erinnerung.![]()
Ich denke es ist nie verkehrt wenn man das Original abheftet
Warum soll ich mich daran erinnern ? Das Statement ist nicht richtig. Du zitierst hier keinen Rechtsexperten, sondern einen anderen User, der genauso recht oder unrecht haben kann, wie ich auch.
Nö, verkehrt ist ist es nicht - nur es bringt auch nix.
Warum kramst Du denn das jetzt aus, anstatt auf meine Antwort an Dich einzugehen ?
Das Statement ist nicht richtig. Du zitierst hier keinen Rechtsexperten, sondern einen anderen User, der genauso recht oder unrecht haben kann, wie ich auch.
Ähm wir haben ne Haustüre die zu 80 % aus Glas besteht, also
bräuchte ich kein Schloss.
LG Feli