- Registriert
- 20. Juli 2009
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Anwendung von ESSIGREINIGER & Co. bringt empfindliche Strafen
Hallo liebe Gartenfreunde,
ich muss Euch kurz darauf hinweisen, dass die genannten Hausmittel wie Essigreiniger, Essigessenz oder auch Salzwasser nicht zur Bekämpfung von Unkraut auf befestigten Flächen wie Pflaster eingesetzt werden dürfen.
In dem Moment wo Ihr diese gegen das Unkraut einsetzt wird aus dem Haushaltsreiniger ein Pflanzenschutzmittel und Ihr eines Vergehens gegen das Pflanzenschutzgesetz schuldig mit einer Höchststrafe von bis zu 50.000€.
hier:
(Keine Unkrautvernichter auf Pflaster | Gartentechnik.de)
Aber auch RoundUp oder wie die Mittel alle heißen dürfen auf befestigten Flächen nicht eingesetzt werden, die Strafe ist die gleiche wie beim Essigreiniger & Co.
Die ganzen Mittel werden auf dem Pflaster nicht abgebaut sondern bei Regen in die Kanalisation und das Grundwasser gespült und müssen für Unsummen in den Kläranlagen wieder neutralisiert werden.
Das ist nur ein freundlicher Hinweis, wer sich mit dem Nachbarn nicht versteht für den kann sehr teuer werden diese Hausmittelchen einzusetzen ...
Erlaub sind nur die thermische oder die mechanische Entfernung also kratzen, flämmen oder kochendes Wasser (all dies funktioniert, aber leider nicht so nachhaltig)
in diesem Sinne - erst nochmal kurz darüber nachdenken was man da überhaupt macht und ob das so notwendig ist -
Hallo liebe Gartenfreunde,
ich muss Euch kurz darauf hinweisen, dass die genannten Hausmittel wie Essigreiniger, Essigessenz oder auch Salzwasser nicht zur Bekämpfung von Unkraut auf befestigten Flächen wie Pflaster eingesetzt werden dürfen.
In dem Moment wo Ihr diese gegen das Unkraut einsetzt wird aus dem Haushaltsreiniger ein Pflanzenschutzmittel und Ihr eines Vergehens gegen das Pflanzenschutzgesetz schuldig mit einer Höchststrafe von bis zu 50.000€.
hier:
(Keine Unkrautvernichter auf Pflaster | Gartentechnik.de)
Aber auch RoundUp oder wie die Mittel alle heißen dürfen auf befestigten Flächen nicht eingesetzt werden, die Strafe ist die gleiche wie beim Essigreiniger & Co.
Die ganzen Mittel werden auf dem Pflaster nicht abgebaut sondern bei Regen in die Kanalisation und das Grundwasser gespült und müssen für Unsummen in den Kläranlagen wieder neutralisiert werden.
Das ist nur ein freundlicher Hinweis, wer sich mit dem Nachbarn nicht versteht für den kann sehr teuer werden diese Hausmittelchen einzusetzen ...
Erlaub sind nur die thermische oder die mechanische Entfernung also kratzen, flämmen oder kochendes Wasser (all dies funktioniert, aber leider nicht so nachhaltig)
in diesem Sinne - erst nochmal kurz darüber nachdenken was man da überhaupt macht und ob das so notwendig ist -
