Sichtschutz im erhöhten Reihenhausgarten

Unser Hof liegt viel höher als der Nachbar. Wir haben eine massive Mauer mit 1,80m Höhe gebaut und das Bauamt hatte nix dagegen. Ich habe leider nix Wirkungsvolles und Legales gegen die Nachbarn:rolleyes:


Würde beim Bauamt fragen , wie man messen muß.

Das Bauamt ist erst mal außen vor.
Zuerst kommt das Nachbarrecht. Steht dort, daß ein z.Bsp.2m hoher Zaun gebaut werden darf, dann ist es halt so. Steht dort z.Bsp.daß eine 2m hohe Mauer gebaut werden darf, dann kommt das Bauamt ins Spiel. Dies prüft, WIE die Mauer aussehen darf, um deren Bestimmungen gerecht zu werden.
 
  • Kurz gesagt:im Nachbarrecht steht, WIE die Einfriedung aussehen darf.
    Höhe, Art, Ortsüblichkeit usw.
    Ist eine Mauer überhaupt erlaubt, dann muß man zum Bauamt. Eine Mauer ist ein Bauwerk, welches nach baurechtlichen Vorschriften zu erbauen ist. Ein Zaun ist kein Bauwerk, deshalb kein Bauamt.
    Aber auch ein Blick in den örtlichen Bebauungsplan ist nötig. Da können auch noch div.Dinge geregelt sein, beispielsweise KEINE Einfriedung oder nur Hecke uws.
     
    Also... Es gibt eventuell in der Landesbauordnung, in der Regel aber im Nachbarrechtsgesetz sowie im lokalen Bebauungsplan Vorschriften zur Höhe, gestaltung etc. von Einfriedungen und zu Grenzabständen und Höhen von Hecken, Bäumen etc. Da sollte man sich schlau lesen, bevor man loslegt.

    Die Grenzabstände und maximalen Höhen sind nachbarschützend, daher ist als Maß dasjenige heranzuziehen, welches der Nachbar sieht. Wenn der 80cm tiefer wohnt und oben kommt eine 1m hohe Mauer oder Zaun hin, gilt das aus Sicht des Nachbarn als 1,8m hohe Einfriedung.
     
  • Da muß ich dir leider widersprechen. Dein letzter Satz ist schlichtweg unwahr!
    Gemessen wird am Fußpunkt des Sichtschutzes!und nirgends anders!
    Ich habe einen diesbezüglichen Rechtsstreit hinter mir und kenne inzwischen die Gesetzeslage mehr als gut.
    Also wer was wo sieht ist nicht maßgebend, sondern der Fußpunkt
     
  • Nicht nur in den Bundesländern sondern auch im geltenden Bebauungsplan. Einfach die passende behördenhotline anrufen und fragen.
     
  • Deine Geschichte kenne ich, die Urteile dazu auch, ich hab den Faden mit Interesse verfolgt und auch meinen Senf dazu gegeben. Ich vermisse da ein Update. Wie stehts da heute drum?

    Ich weiss nicht mehr ganz, wie das bei Dir mit der unterschiedlichen Höhe war. Ich meine, daß es da auch zu Deinen Gunsten war, daß vom unteren Ende gemessen wurde, Fusspunkt, und nicht von seinem aufgeschütteten höheren Niveau jenseits der Mauer.

    Du hast Recht, es ist nicht prinzipiell so, daß aus 80cm unterschiedlicher Grundstückshöhe resultiert, daß die 80cm Höhe zur Einfriedung dazu gerechnet werden. Das ist nur dann der Fall, wenn die 80cm Höhe auch schon künstlich entstanden sind, d.h. wenn der Nachbar z.B. schon 80cm aufgeschüttet hat und dann noch den 1m Zaun drauf stellt, dann zählt das als 1,8m. Wenn die 1m Zaun auf ebener Fläche stehen und der Nachbar legt sich selber tiefer, dann natürlich nicht. Und natürlich auch nciht so, wie Dein Nachbar das wollte: 2,5m bauen, dahinter 50cm anschütten und dann sagen "Sind ja nur 2m"

    Nun ist es bei Hanglage ja meist so, daß die Grundstücke terassiert werden, damit alles schön eben ist. Dann liegen die 80cm Höhenunterschied plötzlich nicht über 10m Grund verteilt sondern sie liegen ein einerm steilen Winkel direkt an der Grenze. Meist eine Kombination aus Aufschüttung und Abgrabung. Als Maß für die Höhe ist die ursprüngliche Geländehöhe. Wenn der eine Nachbar 40cm abgegraben hat, der andere 40cm aufgeschüttet hat, dann stellt der 1m hohe Zaun insgesamt eine 1,4m hohe Einfriedung dar.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Bei mir ging es zu meinen Gunsten aus. Die stellenweise 3m hohe Mauer mußte auf 2m Höhe gekürzt werden.
    Zum Einen steht das Fundament auf Höhe meines Gartens, zum Anderen sind hier Aufschüttungen eh nicht statthaft.
     
  • So langsam wirds hier beamtenmäßig!
    Ich setze noch einen drauf. Wenn der Nachbar 80 cm tiefer liegt, dann mußt Du Deinen Sichtschutz nicht so hoch machen.
    Da reichen an der Terrasse 1,40 m aus, daß man ungestört dahinter sitzen kann und der Garten wird nicht verschattet.
    Fachleute machen mit Dachlatten ein Provisorium, damit man sich das Ganze vorstellen kann.
    LG von Hero
     
    @Pyro
    Stell dir vor, du sitzt auf deiner Terrasse und fragst deinen GG:"Schatz, ein oder zwei Stück Würfelzucker in den Kaffee?"
    Und plötzlich sagt dein Nachbar:" Und bitte mit Sahne".
    Nein, danke, das braucht kein Mensch.

    Hängt alles vom Verhältnis zu den Nachbarn ab. Ich habe auch schon mal eine Tasse Tee am Zaun offeriert bekommen, und es entspann sich eine nette Unterhaltung. Der Tee war zudem sehr gut :grins:
     
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