Deine Geschichte kenne ich, die Urteile dazu auch, ich hab den Faden mit Interesse verfolgt und auch meinen Senf dazu gegeben. Ich vermisse da ein Update. Wie stehts da heute drum?
Ich weiss nicht mehr ganz, wie das bei Dir mit der unterschiedlichen Höhe war. Ich meine, daß es da auch zu Deinen Gunsten war, daß vom unteren Ende gemessen wurde, Fusspunkt, und nicht von seinem aufgeschütteten höheren Niveau jenseits der Mauer.
Du hast Recht, es ist nicht prinzipiell so, daß aus 80cm unterschiedlicher Grundstückshöhe resultiert, daß die 80cm Höhe zur Einfriedung dazu gerechnet werden. Das ist nur dann der Fall, wenn die 80cm Höhe auch schon künstlich entstanden sind, d.h. wenn der Nachbar z.B. schon 80cm aufgeschüttet hat und dann noch den 1m Zaun drauf stellt, dann zählt das als 1,8m. Wenn die 1m Zaun auf ebener Fläche stehen und der Nachbar legt sich selber tiefer, dann natürlich nicht. Und natürlich auch nciht so, wie Dein Nachbar das wollte: 2,5m bauen, dahinter 50cm anschütten und dann sagen "Sind ja nur 2m"
Nun ist es bei Hanglage ja meist so, daß die Grundstücke terassiert werden, damit alles schön eben ist. Dann liegen die 80cm Höhenunterschied plötzlich nicht über 10m Grund verteilt sondern sie liegen ein einerm steilen Winkel direkt an der Grenze. Meist eine Kombination aus Aufschüttung und Abgrabung. Als Maß für die Höhe ist die ursprüngliche Geländehöhe. Wenn der eine Nachbar 40cm abgegraben hat, der andere 40cm aufgeschüttet hat, dann stellt der 1m hohe Zaun insgesamt eine 1,4m hohe Einfriedung dar.