Hi Frank!
Du zitierst einen meiner Sätze und benutzt ihn dann als Aufhänger für Thesen, die mit diesem Satz (fast) nichts zu tun haben. Trotzdem gehe ich auf diese Thesen ein ...
Ge- und Verbote sollten in einer parlamentarischen Demokratie Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsenses auf Basis der Verfassung sein.
Du argumentierst - bitte, korrigiere mich, wenn ich Deine Ausführungen fehlinterpretiere - dass Verbote absurd sind, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird oder nicht kontrolliert werden kann.
Da - entsprechende Angaben finden sich in einschlägigen Quellen - nur jeder 500. besoffene Autofahrer erwischt wird, könnte man argumentieren, Alkohol am Steuer sei zuzulassen, da die Bestrafung eines Vollsoffski mit der indirekten Begnadigung von 499 unverantwortlichen Dummbatzen einherginge.
Schwieriger ist die Sache mit der Pornografie. Beim besoffenen Fahrer gibt es eine reelle Chance, dass er sich selbst durch Kontakt mit einem Straßenbaum aus dem Genpool mendelt.
Das Heranführen eines Kindes an das Thema Sexualität erfordert aber ein ... hmmm ... ich nenne es mal "Kümmern". Ein Elternteil wäre gut, zwei besser. Das kann Vater/Mutter, Vater/Vater, Mutter/Mutter sein, mein Blickwinkel ist da nicht eingeengt.
Und es sollte den oben erwähnten Gesellschaftlichenkonsensrahmen geben.
Es sollte also Regeln geben, denn, ich spitze die Frage extrem zu: Wie alt muss ein A***/eine V*** sein, damit ein 60-Jahre alter P*** eindringen darf?
Da gibt es Horror- und andere Filme die als "frei ab 6" eingestuft sind, da fragt man sich was die sich dabei gedacht haben.
Konkrete Beispiele sind?
Bye
-John