NEIN, steckt zuviel Herzblut, Geld und Arbeit drin, das alles, geb ich nur her, wenn ich ins Altersheim muss, aber nur wenn ich wirklich muss

In einigen Bundesländern machst Du Dich des Diebstahls schuldig, wenn Du Sperrmüll mit nimmst. Es gilt, wenn das Gut an der Straße steht, dann ist Eigentum der Gemeinde, nimmst Du etwas davon weg, dann ist es Diebstahl.Den hätt ich mir auch gekrallt Sigi. :grins: Leider gibt es bei uns seit diesem Jahr solche Sperrmülltage nicht mehr. Nix mehr mit Schätzen am Straßenrand.![]()
- In vielen Gemeinden und Städten existieren die besagten Abfallsatzungen. Diese beinhalten häufig die Regelung, dass das Eigentum an Sperrmüll am Straßenrand auf die Gemeinde übergegangen ist. Wer die Sachen an sich nimmt, kann dann eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Auch ist häufig bestimmt, dass bereits das Durchsuchen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.