So, ich hab' jetzt 15 Minuten lang mit einem Mann vom Umweltamt gequatscht.
In Bayern gibt's nichts, was man jetzt rechtlich gegen eine private Anpflanzung
der Heracleum m. (Herculesstaude) tun kann. Außerdem habe ich eine nette
Info bezüglich der Gefährlichkeit dieser Pflanze erhalten.
Es geht dabei um den in der Pflanze stark vorkommenden Wirkstoff "Furocumarin",
der allerdings nur bei Kontakt mit Tageslicht zu der bekannten Gefährlichkeit führt.
Auszug Wikipedia:
Furocumarine (auch Furanocumarine) kommen häufig in Doldenblütlern vor wie
Bärenklau (Riesen-Bärenklau, Wiesen-Bärenklau) und Angelika (Engelwurz), außer-
dem in Rautengewächsen wie Zitruspflanzen (darunter Bergamotte, Zitrone, Limette,
Grapefruit, Bitterorange u.a.) sowie in einer Reihe weiterer Pflanzen. Furocumarine
gehören zu den sekundären Pflanzenstoffen und dienen als Phytoalexine.
Wie alle α,β-ungesättigten Verbindungen sind Furocumarine sehr reaktiv. Unter
Einwirkung von Sonnenlicht (UVA- und UVB-Strahlung) werden Furocumarine
photoaktiviert.
Prominentes Beispiel ist der giftige Saft des Riesen-Bärenklaus
(Herkulesstaude). Die darin enthaltenen Furocumarine schädigen den menschlichen
Organismus auf dreierlei Weise:
1.) Photosensibilisierend/Phototoxisch: Gelangen Furocumarine auf die Haut und werden
anschließend dem Sonnenlicht ausgesetzt, kommt es je nach Schwere zu
verbrennungsähnlichen Symptomen (Hautrötung, Schwellung, Blasenbildung, Läsionen,
Photopigmentierung, Narbenbildung). Siehe auch Berloque-Dermatitis, Photodermatitis.
2.) Allergieauslösend: Photoaktivierte Furocumarine reagieren mit den Eiweißen der Haut und
wirken als Haptene allergen.
3.) Krebserregend: Furocumarine bilden kovalente Verbindungen mit den Pyrimidinbasen der
DNA, vernetzen so die DNA-Doppelstränge irreversibel miteinander und wirken dadurch
krebserregend.
Wer also schmerzfrei bleiben will, der sollte die Pflanzen nur Nachts vernichten und
sich danach mit Seife die Hände waschen, bzw. im Taucheranzug anrücken
Gruß