Riesenbärenklau - woher Samen bekommen?

Mich auch. Ich versteh' aber warum sie über den Zaun hopste, ich hätte das auch gemacht.
 
  • Ambrosia stammt aus Nordamerika und breitet sich in der Schweiz invasiv aus. Wegen ihrer stark Allergien auslösenden Wirkung muss sie beim ersten Auftreten sofort überall bekämpft werden.
    Das beifussblättrige Traubenkraut oder Ambrosia artemisiifolia, wie die einjährige Pflanze mit wissenschaftlichem Namen heisst, stammt aus Nordamerika. Schon in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts wurde sie in der Schweiz beobachtet und bald auch als Problempflanze erkannt. Aber erst in jüngster Vergangenheit breitet sich Ambrosia rasant aus: vom Rhonetal in die Romandie und von der Po-Ebene her ins Tessin.
    Ambrosia blüht von August bis Oktober. Der freigesetzte Pollen wird vom Wind bis in andere Landesteile verfrachtet. Er kann Heuschnupfen, Asthma oder Hautreizungen hervorrufen und Nahrungsmittelallergien auslösen. Die Wirkung ist stärker als bei Gräserpollen – bereits kleinste Mengen von 5 Pollen pro Kubikmeter Luft genügen, um bei empfindlichen Personen zu einer allergischen Reaktion zu führen. Zusätzliche Informationen im Bulletin des
    Bundesamtes für Gesundheit .
    Ambrosia: Musterbeispiel eines invasiven Neophyten
    Ambrosia zählt wie rund 20 bis 40 weitere Pflanzenarten zur Gruppe der invasiven Neophyten. Als Neophyten bezeichnet man gebietsfremde Pflanzenarten, die erst nach der Entdeckung Amerikas bei uns eingeführt wurden. Als «invasiv» bezeichnet man sie dann, wenn sie sich explosionsartig auszubreiten drohen - oder dies bereits getan haben.
    Von den rund 10% Neophyten-Arten unserer Flora gilt nur jede zehnte als invasiv. Beispiele findet man auf der sogenannten «Schwarzen Liste» der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen SKEW - unter ihnen der Riesenbärenklau, die Goldrute und der japanische Knöterich.
    Invasive Neophyten sind nicht nur ein Problem für die Gesundheit von Menschen und Tieren. Indem sie heimische Arten verdrängen, bedrohen sie die biologische Vielfalt. Im Nutzpflanzenbau machen sie Extramassnahmen zur Unkrautbekämpfung nötig und mindern die Erträge. Indem sie Bahngleise oder Flussufer destabilisieren, stellen invasive Arten in gewissen Fällen gar ein Sicherheitsrisiko dar.
    Verbreitung durch den Menschen
    Ambrosia-Samen breiten sich hauptsächlich durch den Menschen aus. So haften sie in den Rillen von Autopneus oder an Erntemaschinen. Sie können auch beim Transport von Erde und Kies oder beim Ausstreuen von verunreinigtem Vogelfutter verschleppt werden.
    Landwirte, Gärtner, Kiesgrubenbetreiber oder Saatgutproduzenten können bei den kantonalen Pflanzenschutzdiensten und den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten Rat einholen. Dort wo Ambrosia sich bereits etablieren konnte, müssen die Pflanzen möglichst früh entfernt und mit dem Hauskehricht entsorgt werden. Allergiker sollten sich allerdings fern halten. > Weitere Tipps
    Das BAFU koordiniert zusammen mit den landwirtschaftlichen Beratungsstellen und dem BAG die Erarbeitung von Informations- und Bildungsunterlagen für die Praxis. Seit 2001 finanziert das BAFU ausserdem nationale Expertenworkshops und Seminare zu invasiven Neophyten sowie Forschungsarbeiten zu den biologischen Grundlagen und den wirtschaftlichen Folgen invasiver Arten.

    Gesetzliche Massnahmen

    Seit Juli 2005 läuft das Verfahren zur Anpassung der Freisetzungsverordnung und der Fischerei- und Jagdverordnungen. Voraussichtlich im letzten Quartal 2005 wird die Öffentlichkeit Stellung nehmen können. Die Verordnungsentwürfe listen unter anderem alle invasiven Arten mit dringendem Handlungsbedarf auf, regeln die Überwachung potentiell problematischer Arten und verbieten das Inverkehrbringen jener Neophyten, die erwiesenermassen Schäden verursachen.

    Am 1. Juli 2006 ist die angepasste Pflanzenschutzverordung zum Landwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass neu bezüglich Ambrosia eine Melde- und Bekämpfungspflicht besteht. Der Bund kann Abfindungen an Eigentümer entrichten, die Kulturverluste durch Ambrosia erleiden (Art. 37/2c PSV) und darüber hinaus Extraaufwendungen für Bekämpfungsmassnahmen unter bestimmten Bedingungen entschädigen (Art. 29/1-5 PSV).


    http://www.swiss-medic.ch/print.php?news.134
     
  • die Schweizer hatten schon immer ein Problem mit den Ausländern ... *grins*

    niwashi, der sich für die Info bedankt ...
     
  • hallo ich gehe sonst nie in andere gärten, und bei uns in Nordfriesland wird auch sonst ohne zaun die Grenze respektiert,
    und respektiere selbstverständlich die Grenzen,,aber bei soviel Gefahrenpotential...
    aber hier war Gefahrenabwehr und ein Notstand..
    da habe ich absolut keine Hemmungen,
    wenn es um die Sicherheit und Gesundheit von Kindern geht..

    mit selbiger Nachbarin konnte man sonst gut reden,aber manchmal hatte sie einen Knall ,
    ich konnte alle Macken sonst gut ertragen,aber das war einfach nicht gut,was sich da anbahnte, denn in anderen Gärten und auf freier flur bildeten sich Riesenhorste wie Urwald..

    Hätte sie doch Schilf oder Bambus gepflanzt..

    aber das ist nun lange schnee von gestern...

    jedenfalls wünsche ich allen ein frohes neues Jahr und viel Freude an ihren Gärten..
    und was giftigkeit betrifft..

    ich hatte beim Einzug auch erst mal alle sehr giftigen pflanzen unter die Lupe genommen und einige wurden entfernt.. besonders die tödlich giftigen wie meine riesigen Stauden mit eisenhut..
    meine schiwegermutter war erst entsetzt. aber als ich sie aufklärte sah sie es ein...

    man kann auch Dahlien oder Ringelblumen haben.. da sind die Blüten essbar..
    gruß wiebke
     
  • Hallo

    So nun möchte ich auch etwas dazu schreiben. Vorweg muss ich sagen, dass es nicht gut finde, wie sich die Dame verhalten hat: einfach wegfahren und den Gästen nichts gesagt haben.
    Aber man kann doch nicht einfach in ein fremdes Grundstück eindringen und einfach was ausgraben. Das geht doch so nicht! Es hätte doch auch gereicht einfach die Gäste zu warnen und mit der Nachbarin zu reden.

    Leben wir jetzt schon in einem rechtsfreien Raum?
     
    Wind- und Schwimmausbreitung [Bearbeiten]
    Riesen-Bärenklau breitet seine Diasporen überwiegend über Schwimmausbreitung aus.

    Nahaufnahme der Dolde


    In Europa und Nordamerika ist der Riesen-Bärenklau eine durch Menschen eingeführte Pflanze, die auf natürlichem Wege diese Lebensräume nicht erreicht hätte. Sie wird deswegen auch als hemerochore Pflanze bezeichnet. Sie nutzt in ihrem neuen Lebensraum unterschiedliche natürliche Ausbreitungsstrategien. Damit erschloss sie auch in ihrem ursprünglichen Lebensraum ihren Nachkommen neuen Lebensraum.

    Der Riesen-Bärenklau verbreitet seine Diasporen überwiegend durch den Wind (sogenannte Anemochorie). Die Ausbreitungsdistanzen, die dabei von der Mutterpflanze ausgehend überwunden werden, betragen allerdings nur acht bis zehn Meter. Zu der Fähigkeit dieser Pflanze, sehr schnell große Räume zu besiedeln, trägt stärker bei, dass die Diasporen bis zu drei Tagen schwimmfähig sind und damit die Samen einer Pflanze, die am Rand eines Gewässers steht, sehr große Distanzen zurücklegen können. Diese Schwimmausbreitung, die der Riesen-Bärenklau erfolgreich nutzt, wird in der Botanik auch als Nautochorie bezeichnet.

    Untersuchungen von Invasionsbiologen haben am Beispiel der Verbreitung am Bach Auschnippe nördlich von Dransfeld (Landkreis Göttingen) zeigen können, dass offenbar alle Riesen-Bärenklauansiedlungen entlang dieses Baches auf eine in der Mitte von Dransfeld stehende Einzelpflanze zurückgingen. Vom Bach aus eroberte der Riesen-Bärenklau durch Windausbreitung erfolgreich weitere angrenzende Flächen wie Wiesen oder Brachland sowie Weiden.

    Verbreitung durch Tiere und unbeabsichtigten Transport [Bearbeiten]

    Die Untersuchungen ergaben jedoch auch, dass zur Ausbreitung der Diasporen auch unbeabsichtigter Transport beiträgt (so genannte Agochorie). Vor allem landwirtschaftliche Fahrzeuge sind daran beteiligt. Als Beispiel führt Kowarik (s. Lit.) eine Anpflanzung durch einen Imker in der Mitte der 1980er-Jahre am Kleinen Drakenberg an. Obwohl an diesem Ort keine Fließgewässer die Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus förderten, befanden sich 15 Jahre später Pflanzen bis zu 3,5 Kilometer von diesem ursprünglichen Ausbreitungsraum entfernt. Damit war die Art in der Lage, jährlich eine durchschnittliche Distanz von 233 Metern zu überwinden. Die Anpflanzungen fanden sich überwiegend entlang von Wegen, die durch Kraftfahrzeuge genutzt wurden sowie entlang von Wildwechseln, die vor allem von Wildschweinen passiert wurden. Letzteres wird als Beleg dafür angeführt, dass Riesen-Bärenklau auch zoochor, also durch Tiere verbreitet werden kann.
    Wiki:

    ^^^^^Deshalb^^^^^ würde auch ich da nüber krabbeln und das Ding vernichten.
    Sonst bin ich da auch nicht so und steig in anderer Leute Garten.


    Ade
     
    Hallo bolban

    Trotzalledem kann ich einfach nicht zu einen Nachbarn in den Garten einbrechen und was ausgraben. Das geht so einfach nicht, bin ja echt geschockt über solche Aussagen.

    Ich find auch nicht alles gut, was meine Nachbarn so im Garten haben, aber deswegen kann ich doch ned einfach rübergehn und das ausgraben!!! *kopfschüttel*

    Es gibt in Deutschland keine Bekämpfungspflicht für diese Pflanze (konnte zumindest nichts finden), ist das dann neben Einbruch nicht auch noch eine Sachbeschädigung?
     
    Hallo, natürlich darf man nicht, aber wie wir und auch noch ein Nachbar mehr, kleine Kinder hatten und unweit von uns allen ein Anlieger Goldregen auf seinem Wall gepflanzt hat, war der leider über Nacht auch weg. Kinder sind das wichtigste Hab und Gut das wir haben. Übrigends war gestern Abend unser jüngstes Rummelpottkind fast ein Jahr alt, schön verkleidet sass sie quitschvergnügt in ihrem Kinderwagen. Wie schön das es Kinder gibt. Gruß M
     
  • Natürlich darf man das nicht Acer, aber wie "geschockt" Du erst bist, wenn
    sich das Viech unausmerzbar in DEINEM Garten fortgesetzt/festgesetzt hat,
    daß würde mich dann mal interessieren.
    Will mich jetzt nicht kappeln mit Dir.
    Wenn es nur Epilobium ist, dann wär's ja noch ok, aber eine Herkulesstaude?
    Nene.
     
  • Noch einmal hallo, klärt mich mal auf, kann es sein das die Pflanze Ambrosia hier oben noch nicht vorkommt oder ist sie so unscheinbar. Nach dem Bild hier im Comp. bei Wikipedia kommt sie mir völlig unbekannt vor. Erzählt mal habt ihr alle so etwas und müßt es bekämpfen? Gruß M
     
    Übrigends war gestern Abend unser jüngstes Rummelpottkind fast ein Jahr alt, schön verkleidet sass sie quitschvergnügt in ihrem Kinderwagen. Wie schön das es Kinder gibt. Gruß M



    Stimmt

    g081.gif


    Gruß

    a045.gif
    Dieter
     
    ein Anlieger Goldregen auf seinem Wall gepflanzt hat, war der leider über Nacht auch weg

    Also ich muss echt sagen, ich bin über solche Aussagen entsetzt! Es kann doch echt nicht sein, dass ihr euch in den Privatraum/-eigentum einer anderen Person einmischt. Ich hoffe, ihr habt auch noch gleich alle Taxus, Ligustrum, Holunder, Fingerhut, Heckenkirsche usw. aus sämtlichen Gärten im Umkreis eurer Kinder entfernt. Nicht zu vergessen auch die wilden Pflanzen, die giftig sind, wie Tollkirsche, G. Schierling ...

    Sorry für die Übertreibung, aber mir wurde als Kind beigebracht, Beeren usw. nicht zu essen
    und ein Wunder: trotz der ganzen Giftpflanzen um mich herum lebe ich noch!

    Ich will gar nicht die Gefahren, die von einer Herkulesstaude ausgehen, runterspielen oder sonst was. Es geht mir darum, dass man einfach nicht zum Nachbarn gehn und etwas kaputtmachen kann ... geht einfach nicht.
     
    Von giftigen Pflanzen rede ich nicht, ich glaube Du missverstehst mich!
    Du musst es so sehen, der Nachbarsgarten wird mich überfallen, wenn
    ich nicht einschreite, ob der Nachbar das nun will oder geplant hat, oder
    nicht! Es ist eine an Notwehr grenzende Situation, wenn mein Nachbar
    eine Plantage anlegt und sich des Ausbreitungsdrangs der Pflanze nicht
    bewusst ist .
    Pflanz doch Liguster oder Laburnum, das is' mir doch woschd, aber mit
    einigen Pflanzen soll man vorsichtig umgehen.
    Ob mein Gang in Nachbars Garten jetzt rechtlich ok ist, keine Ahnung,
    wohl eher nicht!:D
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Von giftigen Pflanzen rede ich nicht, ich glaube Du missverstehst mich!
    Du musst es so sehen, der Nachbarsgarten wird mich überfallen, wenn
    ich nicht einschreite, ob der Nachbar das nun will oder geplant hat, oder
    nicht! Es ist eine an Notwehr grenzende Situation, wenn mein Nachbar
    eine Plantage anlegt und sich des Ausbreitungsdrangs der Pflanze nicht
    bewusst ist .

    Mit dem letzten Post hab ich nicht dich angesprochen, trotzdem musst du, wenn du nicht das Recht brechen willst, deine Nachbarn deren Herkulesstaude lassen. Ich hatte eine Zeit lang auch den Gedanken mir eine in den Garten zu holen, aber es war mir dann doch etwas zu heikel. Ist es vielleicht nicht sinnvoller mit seinen Nachbarn erst mal zu reden? Ihn über die Gefahren aufklären?


    Ob mein Gang in Nachbars Garten jetzt rechtlich ok ist, keine Ahnung,
    wohl eher nicht!:D

    Nein ist es nicht, und wenn du das so siehst ist eine weitere Diskusion völlig sinnlos, ein hoch auf die Selbstjustiz :-|

    MFG
     
    Freilich, wenn der aber stur ist, daß Zeug sich immer weiter ausbreitet?

    Nein ist es nicht, und wenn du das so siehst ist eine weitere Diskusion völlig sinnlos, ein hoch auf die Selbstjustiz
    ok, beendet.
     
    Dann musst du es auf deiner Seite bekämpfen und ihn auf seiner Seite zuwuchern lassen.

    Ok Diskussion mit Bolban beendet!
     
    Die Länder treffen unter Beachtung des Artikels 22 der Richtlinie 92/43/EWG und des Artikels 11 der Richtlinie 79/409/EWG sowie des Artikels 8 Buchstabe h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (BGBl. 1993 II S. 1471) geeignete Maßnahmen, um die Gefahren einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Sie erlassen insbesondere Vorschriften über die Genehmigung des Ansiedelns
    1. von Tieren und
    2. von Pflanzen gebietsfremder Arten

    in der freien Natur.

    Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten oder eine Gefährdung des Bestands oder der Verbreitung wild lebender Tier- oder Pflanzenarten der Mitgliedstaaten oder von Populationen solcher Arten nicht auszuschließen ist.

    1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
    2. das Einsetzen von Tieren a) nicht gebietsfremder Arten,
    b) gebietsfremder Arten, sofern das Einsetzen einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,

    3. das Ansiedeln von dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden Tieren nicht gebietsfremder Arten.

    Quelle

    Wärst Du also mein Nachbar und nicht mit Dir reden lassen, würde ich schauen, daß ich
    mit diesem Gesetz erfolgreich werde. Einfach rigoros Goldregen zu entfernen, find' ich
    jetzt auch zu arg liebe Mutt, Heracleum allerdings.......(?):cool:
     
    Eigentlich habe ich bisher (erwachsene) Menschen für intelligent und lernfähig betrachtet.

    Aber! @Urban, du bist wie ein kleines Kind, das partout nicht einsehen will, warum es bei -10 ° nicht mit kurzer Hose nach draussen gehen darf. Um bei dem Vergleich zu bleiben - mag ja sein, dass die kurze Hose "schön" ist, sie ist nur absolut nicht geeignet, um damit im Garten rumzulaufen.

    Sag mal, sind die all die Warnungen hier noch nicht genug? Möchtest du wirklich, dass mal ein kleines Kind bei dir im Garten spielt (oder lebst du SOO abgeschottet, dass du NIE Besuch bekommst?) und sich an der Pflanze verletzt ?

    Eigentlich sollte man dir wünschen, dass DU dich an der Pflanze beim einpflanzen verletzt, gegen sachliche Argumente bist du nämlich irgendwie vollkommen immun. Oder erkenntnisresistent. Wie ein kleines Kind !

    *grummel*
     
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