Nackt gärtnern

hemaru53

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Ich weiss nicht ob es schon gesagt wurde... das ist ja im deutschen Recht auch recht witzig geregelt. Wenn der Garten von der Strasse her einsichtbar ist, kann es tatsächlich zu einer Anzeige kommen, falls sich wirklich jemand belästigt fühlt. Kann dagegen der Garten lediglich von den Nachbarn eingesehen werden, so spielt das absolut keine Rolle. Mit anderen Worten, Nachbarn haben keinerlei Recht um gegen FKK ihres Nachbarn vorzugehen.
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na dann kann ichs mir ja schenken!
 
  • Castellane

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    Leute, Leute...ich überlege immer noch, wann ich das letze Mal öffentlich - im normalen Leben - von mir behauptet habe, das ich wuschig sei....Meine Güte, wie peeeeeiiiiinlich.

    Also die Dudenbedeutung war mir ja völlig neu...

    vielleicht am Käsestand, als ich mal wieder nicht wusste welche drei Käsesorten ich diesmal nehme. Neee, bin ein bisschen wuschig, das kann schon mal sein, dass man dann gerade nicht einschätzen kann, ob Tilsiter oder Old Amsterdam

    wuschig bin ich ab sofort ebenso nur noch "privat"

    LG, Sabine
     

    hemaru53

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    Hach Castellane, wie beruhigend.
    Aber ich stell mir jetzt nachdem der erste Schreck überwunden ist, doch die Gesichter derer vor , die ich mit diesem Spruch wohl überrascht habe.
    So einige etwas seltsame Kommentare kriegen im Nachhinein eine ganz neue Bedeutung!!
    Ich könnt mich glatt wegschmeißen ha ha ha
    (kann aber auch am Rose´ liegen, legga)Bin ich jetzt wuschig!?!?
     
  • Xena

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    ähm ja das würde ich euch empfehlen...könnte sein, daß sonst der Verkäufer das irgendwie falsch versteht ( wenn er denn männlich z. B. hinter der Fleischtheke steht ) und dir seine Telefonnummer zusteckt..
     
  • Xena

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    Hach Castellane, wie beruhigend.
    Aber ich stell mir jetzt nachdem der erste Schreck überwunden ist, doch die Gesichter derer vor , die ich mit diesem Spruch wohl überrascht habe.
    So einige etwas seltsame Kommentare kriegen im Nachhinein eine ganz neue Bedeutung!!
    Ich könnt mich glatt wegschmeißen ha ha ha
    (kann aber auch am Rose´ liegen, legga)Bin ich jetzt wuschig!?!?

    Das kannst nur du alleine beantworten...:D
     
  • H

    harzfeuer

    Guest
    Liebe Foris,
    hab ja schon in anderen Freds Foddos von meinem Garten reingestellt,
    wer sie gesehen hat weiß, zumindest im Sommer fast uneinsehbar!
    Aber ich habe Nachbarn die sich aufgeregt haben als meine Kinder so mit 3-6 Jahren nackedeiig im Pool geplanscht haben!
    Ich sach nur: Hardcorekatholiken!
    Ehrlich!
    Aber mir ist das auch wurscht. Ratet mal wer über die Hecke glotzt wenn ich mich nackend sonne!
    Lg Anett
     

    Xena

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    ALso meine NAchbarn links und rechts würden sich auch nicht beklagen....der linke ist eh ein Spanner ( sagte der HAusvorbesitzer ) und der rechte auch kein kOstverächter...da aber beide schon älter sind will ich nicht schuld sein wenn sie nen Herzzapler kriegen....und des rechten EHefrau kommt auch zur KOsmetikbehandlung..also werde ich da etwas vorsichtiger damit umgehen...
    Naja und der NAchbar gegenüber hängt eh schon am Sauerstoff den ganzen Tag...das wäre dann wohl endgültig zu viel...:D:D:D

    Xena die deshalb ab und an nur oben ohne in der SOnne liegt....;)
     
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    Ha336,

    würde das gerne auch machen, habe aber nur Angst, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten würde.


    Gruß

    Antar
     
  • aLuckyGuy

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    Peine
    würde das gerne auch machen, habe aber nur Angst, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten würde.
    Streng genommen gibt es in Deutschland eigentlich kein Gesetz das einen Menschen verbietet sich nackt zu bewegen. Es gibt lediglich einige recht ungenau definierte Paragrafen in Bezug auf Erregung öffentlichen Ärgernisses aber auch die dürfen nur auf Anzeige verfolgt werden und auch das nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Ausserhalb könnte man sich zumindest rein theoretisch nackig bewegen wie man mag.
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    Es gibt immerhin gar nicht mal so wenige die das auch tun.
     
  • K

    Koi

    Guest
    Manchmal frage ich mich was wird wohl sein wenn hier manch ein Nachbar mitliest!?
    Was wird der wohl denken?;)
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Xena

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    Tja Gerd....das kommt drauf an ob sich besagter Nachbar in einer der BEschreibungen wiedererkennt...das könnte dann evtl. kritisch werden....
     
    K

    Koi

    Guest
    Teilweise wird hier ja mit Bildern (vom Grundstück) gearbeitet da ist es kein Problem sich wieder zu finden!;)

    Aber zurück zum Thema!
     
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    Hallo,

    aber wenn ich mich in meinem Garten befinde, bin ich doch in einer geschlossenen Ortschaft und theoretisch müsste das doch dann irgendeine Straftat sein,wenn ich mich nackt im Garten aufhalte.

    Gruß

    Antar
     
    T

    Tono

    Guest
    Ahso, interessante Rechtsauffassung. :D
    Weder § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) noch § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) unterscheiden danach, ob die Tat innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen werden.


    Tono... Gartenpolizist
     
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    Hallo,

    vielleicht probiere ich es einfach mal aus und guck mal was passiert. Leider ist aber unser Garten voll einsehbar.

    Gruß

    Antar
     

    Xena

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    Ahso, interessante Rechtsauffassung. :D
    Weder § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) noch § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) unterscheiden danach, ob die Tat innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen werden.


    Tono... Gartenpolizist

    Hör mir bloß auf mit Exhibitionisten....das hatte ich mit 23 mal...auf dem Heimweg vom KRankenhaus ( mein ARbeitsplatz und wohlgemerkt am hellichten Tage ) stand auf dem PArkplatz so ein gestörter und reißt einen Meter von mir den MAntel auf...ich habe nen halben HERzinfarkt gekriegt und habe mir aber nichts anmerken lassen und bin ganz langsam ( mit einem Puls fragt lieber nicht ) ans Auto gelaufen ..eingestiegen und habe dann von innen schnell verriegelt und wech.....
    Wenigstens wollte ich dem Perversling nicht gönnen das er merkt wie ich mich erschrocken habe....:mad::mad::mad:

    Xena die das nicht nochmal braucht...:(
     

    Feli871

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    Im wilden Süden
    @ Xena

    du musst das anderst machen....;


    auf sein Ding zeigen lachen und weiterlaufen...:D:D
    was meinst du wie schnell der seinen Mantel wieder zu
    macht


    LG Feli
     

    Xena

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    ja da hast recht...das wäre effektiver gewesen..aber ich war da 23 und ich war sowas von geschockt...heute müßte ich da eher lachen....aber damals....

    Zu dem Zeitpunkt ist aber auch kurz vorher eine Krankenschwester die vom Nachtdienst kam vergewaltigt worden auf dem Parkplatz und da gehen dir schon mulmige GEdanken durch den KOpf

    Ich habe in meinen Praxiszeiten so manch übles Gesindel, Junkies , Knastis ind Handschellen ( Mörder, Vergewaltiger etc...) gesehen...denen willst du nicht nochmal begegnen...
    mußte auch mal zur Gegenüberstellung zwecks Identifikation auf die Wache....:(:(:(

    Xena die aber selber nichts auf dem Kerbholz hat und nur ab und an GG schlägt;):D
     

    Feli871

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    Im wilden Süden
    Schlägt GG nur ab und zu beim Schiesswettkampf :D:D

    weil GG Kampfsportler war und ich darum eh keine Chance hätte



    LG Feli... die eiskalt kalkuliert
     

    Xena

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    Hahaha guter WItz..Dieter...das ist für mich keine Folter... so eine richtige Massage die halte ich locker aus..nur leider kriege ich die viel zu selten....;)
     

    nacktschneck

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    Es gibt fast keinen stärker geschützten Raum als das private Grundstück/private Haus. Deshalb kann mann/frau dort machen was er will.
    Deshalb: Keine Angst vor Strafe.

    Zudem ist es nicht verständlich, wenn wir überall in Firlm, Funk und Fernsehen mit Nacktheit konfrontiert werden und dann dürfte man nicht einmal im eigenen Garten nackt sein?

    Heute kriegt es 26 Grad...
     
    T

    Tono

    Guest
    Hallo,

    vielleicht probiere ich es einfach mal aus und guck mal was passiert. Leider ist aber unser Garten voll einsehbar.

    Gruß

    Antar

    Ja, mach mal einen Selbstversuch, Antar :D
    Er soll ja voll einsehrbar sein, sonst ist es ja witzlos. Ich schwimme ja auch nachts nackich im See, wenn's keiner sieht, oder so... :rolleyes:


    Tono... grübelt
     
    T

    Tono

    Guest
    Darf man jetzt ? Oder nicht ?
    im eigenen Garten *hmmm

    LG Feli ..

    Im Gesetz steht nix von geschlossenen Ortschaften und auch nix vom eigenen Garten, aber dafür steht da etwas von der "Öffentlichkeit".
    Die beginnt bzw. endet nicht an der Gartenmauer!

    Tono... auf der Lauer auf der Mauer
     
    T

    Tono

    Guest
    Es gibt fast keinen stärker geschützten Raum als das private Grundstück/private Haus. Deshalb kann mann/frau dort machen was er will.
    Deshalb: Keine Angst vor Strafe.

    siehe oben.

    Es gibt da übrigens noch den Aspekt der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welcher landesrechtlich geregelt ist. Ruckzuck steht die Polizei bei dir im Garten, wart's ab...

    Tono... Sittenwächter
     

    nacktschneck

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    siehe oben.

    Es gibt da übrigens noch den Aspekt der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welcher landesrechtlich geregelt ist. Ruckzuck steht die Polizei bei dir im Garten, wart's ab...

    Tono... Sittenwächter

    Der Garten ist eben nicht Öffentlichkeit!
     
    T

    Tono

    Guest
    Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn das, was du dort tust, in deinen vier Wänden bleibt, gebe ich dir Recht. Wenn das aber nicht mehr der Fall ist, bist Du in der Öffentlichkeit.
    Ein Beispiel: Die Filmvorführung auf Großleinwand im Garten, so dass unbeteiligte Dritte als Teil der Öffentlichkeit ohne weiteres am Filmgenuss teilhaben können, stellt nach ganz herrschender Meinung eine"Verbreitung in der Öffentlichkeit dar.

    Tono.... differenziert
     

    Xena

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    Also wenn der NAchbar was sieht und nen Herzinfarkt kriegt...stehe ich dann in der Haftung oder wie...:(

    Xena die noch mal grübelt ob oben ohne oder nicht....;)
     

    aLuckyGuy

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    Ahso, interessante Rechtsauffassung. :D
    Weder § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) noch § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) unterscheiden danach, ob die Tat innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen werden.
    Tja... aber Exhibitionistische Handlungen setzten aber einen eindeutig sexuellen Hintergrund vorraus. Eine einfache Nacktheit allein reicht da längst nicht aus. Fällt dieser Paragraf schon mal ganz eindeutig weg. Und was den ersten Paragraf betrifft... was tatsächlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fällt ist ja nun individuelle Auffassungssache eines jeden einzelnen Bürgers. Genau definiert ist es jedenfalls nirgendwo. Fakt ist jedenfalls das schon viele Gerichte urteilten, das eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" halt auch eine gewisse Öffentlichkeit bedarf und diese ist in Wald und auf dem freien Feld eben einfach nicht gegeben sondern eher in geschlossenen Ortschaften bzw. auf Strassen und Plätzen wo man am ehesten mit regen Publikumsverkehr rechnen muss.
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    aLuckyGuy

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    Im Gesetz steht nix von geschlossenen Ortschaften und auch nix vom eigenen Garten, aber dafür steht da etwas von der "Öffentlichkeit".
    Die beginnt bzw. endet nicht an der Gartenmauer!
    Na ja, solange es wirklich eine blickdichte Gartenmauer wäre, endet die Öffentlichkeit tatsächlich genau dort. Denn das ist ja der springende Punkt. Prinzipiell reicht ein einfacher 1,80m hoher Sichtschutz völlig aus um gesetzeskonform die Öffentlichkeit auszuschliessen. Wenn dann jemand womöglich Anstrengungen unternimmt um diese Barriere zu überwinden ist es nicht nur sein Problem, sondern derjenige kann sogar rechtlich belangt werden.
     

    Fini

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    .... is ja spannend ... das heißt sollt ich mal einen Rechtsanwalt brauchen .... schau ich ins Hausgartennet .... :D ....

    Ihr seid ja gesetzlich fit drauf ....

    geh jetzt nackt baden ... ohne Erregung irgendwelches Ärgernisses ... naja das meiner Waage vielleicht

    Fini ... nicht erregt
     

    Fini

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    ... dann zeig ich ihn an wegen Erregung meines Ärgernisses ... ;) oder hau ihm das Duschgel runter ....
     
    K

    Koi

    Guest
    Also wenn man das hier alles so liest sieht man mal wieder, bei dem Thema sind die Frauen hell wach!
    Was sagt uns das?:D
     

    Xena

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    Mir sagt das ..daß ihr Männer im Moment eindeutig zuviel Fußball schaut und eure Frauen vernachlässigt.....

    Xena die gerade überlegt zur nächsten WM einen EScort-Service für Frauen ins LEben zu rufen deren Männer im Fußballfieber nichts mehr mitkriegen...die ultimative Geschäftsidee
     

    Fini

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    ..... naja .. was hast denn da für eine Auswahl ... zu der Zeit ....

    leider ist der Fußballchip in aller Männer Hirn implantiert und ghört zur Standartausrüstung des männlichen Homo sapiens

    ... sogar meiner .. sonst nicht so Fußballbegeistert ... hockt vor der Mattscheibe
     

    Xena

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    Stimmt nicht Fini....ist eine Frage des PREises.....garantiert!!!!!!!!

    Es gibt Männer die sich nicht für Fußball interessieren....aber für die Scheinchen.....
     

    Feli871

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    Im wilden Süden
    Mir sagt das ..daß ihr Männer im Moment eindeutig zuviel Fußball schaut und eure Frauen vernachlässigt.....


    Also ich find das jetzt nicht so schlimm mit dem Fussball schauen....
    überlegt doch was wir in der Zeit alles machen können :D

    Hab gestern abend mit den Nachbarinnen im Garten gesessen,
    geratscht , geläster.. ( ach nee wir stellen ja nur fest ;) ) und dabei
    ne Erdbeerbowle geleert .....
    so ein Abend kann auch sehr schön sein und bald ist es ja wieder
    vorbei mit Fussball EM ...

    Die 2 Stunden Fussball am Tag die gönne ich meinem Schatz.



    LG Feli .. gönnerhaft
     
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