AW: Möchten uns ein neues "gebrauchtes"Auto kaufen
Ein nützlicher Hinweis für den Gebrauchtwagenkauf:
Seit dem 14.10.09 gibt es ein BGH-Urteil, 14.10.2009 - VIII ZR 354/08, das die Rechte des Käufers nachhaltig stärkt:
Auszug:
Eine formularmäßige Inspektionsklausel, die eine für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug gewährte Garantie davon abhängig macht, dass der Käufer/Garantienehmer vom Hersteller vorgeschriebene Wartungs- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber durchführen lässt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Käufers nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Laut BGH benachteiligt auch § 6 der Garantiebedingungen in der von der Beklagten bevorzugten – kundenfeindlichsten – Auslegung, dass der Verkäufer/Garantiegeber zu Leistungen aus der Garantie erst nach Vorlage der Reparaturrechnung verpflichtet sei, den Käufer/Garantienehmer in mehrfacher Hinsicht unangemessen und ist deshalb ebenfalls gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Ende Auszug