Xena
0
Ja, das ist hier fast genau so, hier würde nur Duschen als Pflegeleistung anerkannt, alles andere zählt wohl als Haushaltshilfe (war zumindest bei Mama und Vadder so).
Lieben Gruß
Marianne
stimmt nicht ganz Marianne....vom Gesetzgeber her sind SGB V mit der med. PFlege angegeben, das sind Leistungen wie z. B. Medigabe, Verbände, Einlauf, Spritzen, Blutdruckmessen etc.
diese Leistungen müssen ärztlicherseits verordnet werden...die VO reicht der Sozialdienstleister bei der Kasse ein..nach Genehmigung wird dies mit der KRankenkasse abgerechnet
SGBXI Leistungen sind HKP Leistungen wie kleine Pflege, große Pflege, große Pflege mit Bad , Hilfe zu Ausscheidungen, Zubereiten einer Mahlzeit....
dies kann bei bestehen einer PFlegestufe mit der PFlegekasse abgerechnet werden
Pfelgestufe 1 Kombi bedeutet der Pat bekommt 45o EUro im MOnat an Pflegeleistungen
Plegestufe 2 Kombipflege bed. 1100 EUro
Pflegestufe III bedeutet 1500 Euro
hat der zu PFlegende oder die ANgehörigen keine KOmbi beantragt gibts PFlegegeld
dazu können bei bestehender Demenz BEtreuungspauschalen von 100 bis 200 EUro monatl. beantragt werden...für diese Leistungen kann bei der Pat z. b. auch in eine mob. Tagespflegeeinrichtung gebracht werden
Ebenso kann auch eine Fachkraft o. eine NFK zur BEtreuung oder Versorgung angefordert werden.
dann gibts noch die Verhinderungspflege mit 1550 Euro im Jahr....
Defakto ist es aber so, daß viele Angehörige gar nicht wissen was sie alles an Unterstützung bekommen können....
AUßerdem gibts dann leider noch eine andere Gruppe von Menschen die ihre Angehörigen mehr schlecht als Recht selber pflegen und die Pflegegelder monatlich selber einsacken....
und davon gibts hier sehr viele...
Die KRankenkassen versuchen immer wieder Kosten abzuwälzen oder zu verweigern.....
Xena sieht das Problem der " Altenlösung " irgendwann wie bei den Lemmingen