Mauer auf der Gartengrenze

Hallo Tina,

ich habe grade dein leidens geschichte gelesen.
Leider kann ich es nicht ganz verstehen.Es soll doch eine nennen wir es mal "abgrenzung" zwichen euch beiden sein ?
so mit wäre diese Grenze doch gut ausgebildet ?
Du wirst duch dieses Bollwerk von dem Lärm unbd Blicken geschützt und dein Nachbar kann in Ruhe Feiern.
Wenn nun dein Nachbar einen rappel bekommt und die Mauer abreißen läßt wäre Dir damit geholfen ?


Wir haben hier so etwa das gleiche Problem haben hier ein Grundstück das 2m tiefer liegt als das auf der südseite und dort liegt ein Sonnenbalkon mit überdachung vom nachbarn also ungefäht 5 Meter hoch von unsern Garten da der Hof bei uns ca 12 Meter breit ist kannste Dir vorstellen wieviel Sonne bei uns scheint :(.Anfangs hab ich auch überlegt es abreißen zu lassen aber anderseits hätten die dann von 2 Meter höhe bei uns in Hof gekuckt,auch wäre damit das Nachbarschar verhältnis gestört.
Anderseits mußt du denken wenn dein Nachbar die Mauer abreißt denke ich wird das mit deinem Carport nicht das letzte gewesen sein der wird dich dann genau im Auge behalten.bei sowas ist es besser immer das gespräch zu suchen.
 
  • hallo,

    jeder mensch sieht das sicher anders. ich für meinen teil, und auch meine familie, stört es gewaltig, eine mauer von einer höhe bis zu 3m so nah am pool und am haus zu haben.
    egal um welche hausecke man kommt, es trifft einen der schock.
    damit möchte ich mich einfach nicht anfreunden. auch würde mein haus wohl mal sehr schlecht verkäuflich, wenn es einmal so kommen sollte. ich habe noch keinen gehört, der dieses bollwerk am garten haben möchte.
    wenn der nachbar feiert, gesittet und im rahmen, nimmt keiner anstoß daran.
    wenn er jedoch feiert, wie er es bisher getan hat, daß man direkt belästigt wird, dann verhindert es dieses bauwerk auch nicht. im gegenteil-der schall wird mit mauer verstärkt.
    ob der was gegen unseren carport hat oder nicht, ist mir egal. damit ist alles rechtens.
    ansonsten sind wir ruhige und rücksichtsvolle nachbarn, halten uns an gängiges recht und tun auch nichts, was den nachbarsfrieden stören könnte.
    deshalb frage ich mich, was soll der gegen uns unternehmen können?er hat dazu absolut keine handhabe.
    der vorbesitzer hatte dort keine abgrenzung und wir sind uns auch nicht auf den sender gegangen. das waren halt normale nachbarn und keine chaoten. und auch eine mauer in niedriger höhe wäre schon recht sinnvoll. man muß es ja nicht übertreiben und den "innerdeutschen schutzwall"wieder auferstehen lassen.
    sie soll ja nicht ganz weg.

    was du offensichtlich überlesen hast, kann man dir auch nicht verdenken, da es inzwichen viel text geworden ist, daß ich mit meinem nachbarn mehr als oft versucht habe zu reden. vor dem mauerbau, während des mauerbaus habe ich ihm eine schriftliche mitteilung gemacht, weil er eben nicht kommunikativ war, und danach sogar eine schlichtung vor dem schiedsrichter versucht. dort hat er mir dreist empfohlen, ich möge gefälligst wegziehen.
    dann kam es vor gericht und auch dort war keine einsicht. dann hat er mit mir zusammen einen vergleich vor dem richter geschlossen und sich zu einem entgegenkommen bereiterklärt.
    und ich erwarte nun, daß er seine verpflichtung eingeht.
    es gibt leute, mit denen kann man nicht reden, weil sie nicht wollen und es gibt leute, die schnallen nicht, daß sie längst verloren haben.
    der nachbar gehört zu beiden.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Ich glaube wir müssen uns noch bis Ende des Monats gedulden, die Frist geht bis zum 31.03.
    Schätze mal, dass er noch nichts gemacht hat, sonst hätte Tina ja auch schon berichtet.
     
    ich les heut den ganzen Tag über nur noch "Männer auf der Gartengrenze" :d:d:d:d
     
  • den grill hatten sie nicht mit. der nachbar macht seit zwei tagen konspirative treffen hinter der mauer, samt der huckligen verwandtschaft.
    wer weiß, was sie wieder aushecken.
     
    den grill hatten sie nicht mit. der nachbar macht seit zwei tagen konspirative treffen hinter der mauer, samt der huckligen verwandtschaft.
    wer weiß, was sie wieder aushecken.

    Himmel ... bei mir bauen sich immer mehr Bilder auf ... :d:d:d:d

    ist ja wie bei Hänsel und Gretel ...
     
    Ach tina, ich fühle mit. Und wünsche Dir, dass das alles bald ein Ende hat und Ruhe einzieht.
     
    Das müsste eigentlich aus dem Schreiben Deines Anwaltes hervorgehen. Pfiffig ist auf alle Fälle, einen "Endtermin" zu nennen. Sonst klopft der buckelige Nachbar am 28.03. einmal gegen die Mauer und sagt, so, nun hab ich mit dem Abbau begonnen und das wars. :d

    Bin ja so gespannt, wie es weiter geht...

    Grüße
    Schoko
     
    Mein Anwalt schrieb dem Gegner folgendes:
    "Ihr(also mein)Einverständnis vorausgesetzt, haben wir Herrn S,. über seinen Bevollmächtigten eine Frist zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem gerichtlichen Vergleich bis zum 29.03.2013 gesetzt."
    Für mich klingt das so, bis zum Termin muß die Mauer weg sein.
     
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