Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

bolban

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Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

Hi,
habe das gerade auf meinem Satforum gelesen und ein Satz ist mir da
gleich in's Auge gefallen!
....da ist kein Anlass zu banal für eine schnelle Abmahnung. Das musste auch Sabine K. erfahren, Verkäuferin und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Die 43-Jährige hat vor ihrer Parterrewohnung einen Garten angelegt, in dem es grünt und blüht. Die Hobbygärtnerin düngt, gießt – und friemelt die Samenkörner aus den Stockrosen und Petunien. Die bietet sie bei Ebay an: ein Euro pro Tütchen.
...................................................................
Doch gerade weil bei Ebay alles so einfach ist, tappen viele Nutzer in eine Falle: „Wer in zwei Monaten 40 Artikel verkauft, gilt als gewerblicher Händler. Er ist dann rechtlich nicht anders gestellt als das Quelle-Versandhaus“, sagt Richard. Und das bedeutet, dass er dieselben Pflichten hat: Er muss Kunden eine Gewährleistung bieten, sein Angebot mit einem formal korrekten Impressum und einer Widerrufsbelehrung versehen.
Kompletter Artikel
+++.welt.de/webwelt/article1852774/Ebay-Nutzer_bekommen_teure_Post_vom_Anwalt.html
 
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  • AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    ..watt et nich alles gibt!


    Mo, entzückt!
     
    AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    Das es rein nach Anzahl der Verkäufen geht hätte ich jetzt nicht gedacht. 40 Samentüten zu 1 € sind ja nun nicht der bannige Verdienst... Dachte das greift nur wenn auch ein gewisser € Betrag zusammen kommt. Hat meine Arbeitskollegin schon vor gut 2 Jahren teuer lernen müssen die Aktion. Haben über mehrere Monate alle alten Kindersachen verkauft - Klamotten, Spielzeug... Dann kam der "nette" Brief vom Finanzamt. Bitte zahlen sie steuern - gewerblicher Verkauf... :mad:
     
  • AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    Passt zwar nicht ganz, aber trotzdem:

    Ist euch schon aufgefallen, dass bei vielen Produkten (unterschiedlichster Art, egal ob Gerät, Boot, Spielzeug oder sonst was) schon lange vor Ablauf der Zeit eine Menge Bieter drauf sind. Wenn man nachschaut, wer da bietet sieht man dann immer nur, meiner Meinung nach, dubiose Nicknamen wie z.B. 1***0, 2***5 usw. Meiner Meinung nach ist da mehr dahinter und da treibt wer die Preise in die Höhe. Oder falsch geglaubt?:confused:

    Mache deshalbt großen Bogen um solch Angebote.

    LG

    Karin
     
  • AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    Das es rein nach Anzahl der Verkäufen geht hätte ich jetzt nicht gedacht. ...
    Das tut es auch nicht. Gewerbliches Handeln liegt vor, wenn diese auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit, und das ist entscheidend, Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
    Das kann schon nach 5-maligem Anbieten der Fall sein, erst Recht aber nach 40-maligem.

    dubiose Nicknamen wie z.B. 1***0, 2***5 usw. Meiner Meinung nach ist da mehr dahinter und da treibt wer die Preise in die Höhe. Oder falsch geglaubt?:confused:

    Ja, falsch geglaubt. Schau mal in die ebay-Anleitungen und AGBs. Diese Namen sind nur systemseitig anonymisiert worden, zum Schutz der betreffenden Nicks.


    Tono... mit Verstanderzielungsabsicht
     
  • AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    die Preise werden allerdings trotzdem oft von Bekannten der Verkäufer hochgeboten....habe das selber schon mitgekriegt...

    Ebay ist und bleibt mit Vorsicht zu genießen !
     
    AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    Gewinnerzielungsabsicht: gerade wenn ich mehrere Dinge der gleichen Art anbiete ... aber bei €40.- ist man sowieso weit unter der steuerpflichtigen Grenze ... das sollte man auch wieder bedenken ... und Garantie bei Samen - interessant.

    niwi, der wohl sein 100-teiliges Geschirr nun doch als ein Paket verkauft ...
     
    AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    Man findet eh immer weniger interessante Angebote und man sollte vorher genau schauen ob es sich auch wirklich lohnt noch etwas dort zu kaufen.
    Das mit den 40 Artikeln gibt es ja schon länger wenn man es weis legt man sich halt mehrere Accounts an, auf mehrere Adressen, es gibt immer eine Lösung wenn man will .Genau so machen es doch die Verkäufer und mit den Verschiedenen Accounts bitten sie ihre eigenen Artikel dann auch hoch.
    Wir verschenken unsere Sachen lieber als sie zu versteigern!;)
     
  • AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    gelöscht
     
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  • AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    Ich kenne auch Leute die sich mit Bekannten absprechen, die den Preis denn kurz vor Ablauf noch mal ein bisschen in die Höhe treiben. Aber da ist doch jeder selber Schuld wenn er das "Spiel" mitmacht. Ich setzte mir immer ein festes Ziel und biete grundsätzlich nur kurz vor Schluß. Wenn ich überboten werde war der Artikel nach meiner Ansicht zu teuer und somit - kein Problem das ich überboten wurde...
     
    AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    Muss sib Recht geben. Biete auch immer erst in den letzten 5 Sekunden mit meinem für mich gemeinten Höchstgebot. Muss aber auch sagen, dass ich nur von Händlern kaufe(Garantie). z.B. Trampolin 4,5 m inkl. Lieferung um 145,-- Markenohrringe für meine Tochter statt normal um 70,-- um 25 Euro ......

    Aber immer erst vorher schlau machen, was es sonst kosten würde.

    LG

    Karin
     
    AW: Lesenswert - Ebay-Abmahnwelle nun auch bei Kleinstverkäufern

    Aber auch auf einen Powerseller Händler sind wir schon rein gefallen. Der hat geklaute Ware verkauft und ca. 1 Jahr und 2 Monate nach Ersteigerung mussten wir den Palm Zire wieder bei der Polizei abgeben... :mad:
     
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