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Tomatenzüchter
Guest
Na dann,Denk Du doch bitte mal für mich, kannst das ja scheinbar besser...
du machst doch immer einen auf schlau, das Du sowas als Imker nicht weißt??? Komisch.
Na dann,Denk Du doch bitte mal für mich, kannst das ja scheinbar besser...
Ja, hat es. Und zwar im Obst- und Weinbau zur Ertragssicherung. Wenn der Austrieb erfolgt, und starker Frost droht.:dHat eigentlich Wasser eine Zulassung nach § 15 PflSchG?
Wenn du vom "Giessen" sprichst, ist es kein Pflanzenschutzmittel mehr, sondern ein Hilfsmittel zur Ertragssicherung.Aber giessen darf man damit nicht, oder?
:grins:Tschuldigung,noch nie was von gehört . Betrachtet bitte meinen Beitrag als nicht geschrieben. Möchte aber nicht wissen, wieviel Hobbygärdner weiterhim kriminel
( kann man das so sagen ) bleiben.
Wenn du vom "Giessen" sprichst, ist es kein Pflanzenschutzmittel mehr, sondern ein Hilfsmittel zur Ertragssicherung.
Nö, nach dem PfSchG ist es das nicht...Doch, ist es!
Es schützt vor "nichtparasitären Beeinträchtigungen" z.B.Vertrocknen.![]()
Musst du doch nicht...!?Wie schön, daß man solchen Blödsinn nicht wissen muß.
Verbrecher, wie solche, die die Rente ab 67 fordern...Wer ist eigentlich für sonne Gesetze verantwortlich.