Impressumspflicht bei Homepages

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Westerwald
Hallo,

habt Ihr das gewusst?
sehr viele haben ja heute Homepages, die man aus Spaß und Freude an irgendeiner Sache ins Netz stellt. Woran man unbedingt denken muß , ist, dass man auf jeder Seite seiner Homepage auf ein Impressum verweisen muß. Das gilt nicht nur für Firmen und Industrie, sondern auch für den Privatmann, sobald seine Homepage länger im Netz stehen soll. Für kurze Tests gilt es nicht. Ich persönlich würde jetzt dazu sagen, dass ich meine Homepage so gestalte, wie ich es will und wem sie nicht gefällt, der sollte sie halt nicht besuchen. Meine Sache sozusagen...

ABER wie im TV schon gehört, gibt es wohl ziemlich viele unterbeschäftige Rechtsanwälte ohne große ethische Skrupel, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als das Internet auf vermeintliche Verstöße zu kontrollieren. Im MDR hat man neulich (ich glaube es war bei Escher) einen Fall von Ebay aufgezeigt, in welchem eine Frau ihre Ohrringe von einer Originalmarke gebraucht verkaufen wollte. Irgendein Rechtsanwalt hat dann beanstandet, dass sie kein Recht hat, diese Originale zu vertreiben. Sie mußte eine hohe Geldstrafe zahlen und ging damit ans Fernsehen. Kaum zu fassen, aber da war rechtlich nichts zu machen.

Nun zurück zur Impressumspflicht: Wer kein Impressum angibt, wird bis zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verklagt. Das ist für solche suchenden Anwälte ein Klacks, sich dafür die Zeit zu nehmen und daran zu verdienen.

Also mein gut gemeinter Tipp, guckt mal nach, ob Ihr alle ein Impressum angebt.

Hier übrigens die Links, die ich darüber gefunden habe, damit Ihr nicht denkt, ich rede vom Pferd...
http://www.adversario.de/article176.html
impressumspflicht
Impressumspflicht im Internet - Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG von TopSurftips.de - Internetservice & Webdesign
 
  • Impressum für Privathomepage :rolleyes:... ich finde, das ist auch so eine Lachnummer. Vor allen verstehe ich nicht für wem oder was das gut sein soll. Jeder Betrüger kann sich leicht eine Domain von irgendeinen Land dieser Erde besorgen und kann dadurch den deutschen Gerichten den Stinkefinger zeigen aber der einfache Privatbürger, den man im Streitfall ja ohnehin über die Provider ausfindig zu machen ist, soll auch noch alle seine Daten offenlegen damit jeder Hacker im Internet auch ja leichtes Spiel hat und man mit Spam- und Virenmails, anonymen Telefonanrufen und verbotenen Werbefaxen nur so zugeballert wird.

    Ich finde ja schon schlimm genug das man bei der Denic mit Namen, Adresse und Telefonnummer für jedermann öffentlich sichtbar ist. Toll... nun brauchen bsw. nur noch einige Leute auf der Homepage oder in einen Forum zu lesen das man bald für mehrere Wochen in den Urlaub geht und schon wissen sie das sie als Diebe nichts zu befürchten haben. Und wenn man kein Risiko eingehen möchte, kann man eigentlich seine Homepage gleich wieder löschen.

    Während jeder kleine Unternehmer im deutschen Internet sofort seinen eigenen Rechtsanwalt beschäftigen kann, hat der einfache User schlicht und einfach überhaupt keine Rechte, von Datenschutz ganz zu schweigen. Wenn Mielke sehen könnte was in diesen Land geschieht würde er mit Sicherheit leuchtende Augen bekommen denn solche Möglichkeiten hatte selbst er nicht.

    Sorry, aber das musste ich mir einfach mal von der Seele schreiben.
     
    Tststs.. diese Gesetze wieder. Was haben die sich nur dabei gedacht?
    Ja, was wohl?

    Tono... entsetzt
     
  • die EU als Spitzelunternehmen ... irgendwie brauchen bestimmte Nullnummern in diesem Land ihre Daseinsberechtigung ...

    niwashi, der zwar nix zu verbergen hat aber die Regelungen nicht mehr zum Lachen findet ...
     
  • Ich bin jetzt auch dafür, dass die Kfz-Nummernschilder abgeschafft werden!
    Dann kann ich endlich ungestraft tun und lassen was ich will.

    Tono... der Freigeist (es lebe die Anarchie oder so ähnlich)
     
    unser Paragraphen-Gott Tono für Anarchie????
    ich hab nix gegen Gesetze, abe sie sollten noch in einem vernünftigen Rahmen bleiben

    EU find ich gut zum Schutz der ethnischen Minderheiten und dem freien Warenhandel aber ich brauche kein Büroklammerein- und ausfuhrregelung, die seitenreicher ist als das Neue Testament!

    Impressumspflicht für private Webseiten??? ein zweischneidiges Schwert ... solange keine Gestze gebrochen werden ist es ja ok ... aber was ist schon ok???

    niwashi, der KFZ-Nummern gut findet, weil er sonst niemanden anzeigen kann ...
     
  • Ich habs gewußt, bzw. mein Sohn, der meine Seite "gebaut" hat.
    Genauso wichtig ist der Haftungshinweis bzgl. externer Links.

    Liebe Grüße
    Petra, die dafür ihren Sohn hat, der sich da gut auskennt
     
    Tono,du mußt einfach schneller wie (glaube) 240 km fahren,dann ist nichts auf dem Bild vom Blitz!---ob die Technik aber inzwischen besser ist?
    Impressumspflicht bei Homepagen!
    Finde ich aber besch... ,dann muss ich meine mal durchgehen ob ich es überall richtig habe,
    es wird doch immer was gefunden zum abzocken!
    Klaus -- der die Welt manchmal nicht versteht!--
     
    Ich habs gewußt, bzw. mein Sohn, der meine Seite "gebaut" hat.
    Genauso wichtig ist der Haftungshinweis bzgl. externer Links.
    Das ist sehr gut Petra. Ich hoffe, da steht nichts von einem Urteil des OLG Hamm, welches festgestellt hat, .... Das kursiert tausendfach im Internet. Lächerlicherweise nicht nur auf privaten, sondern auch gewerblichen Hompages.
    In dem besagten Urteil steht nämlich exakt das Gegenteil.
     
    unser Paragraphen-Gott Tono für Anarchie????
    Hehehe... natürlich nicht.
    Die Impressumspflicht wird allerdings zu Unrecht mit irgendwelchen Büroklammernvorschroiften verglichen. Tatsächlich ist sich kaum ein privater Homepagebetreiber darüber bewußt, dass er sich im selben Moment zu einem Verleger aufschwingt. Der "gelernte" Verleger ist sich jedoch seiner Risiken schon von Berufs wegen sehr bewußt. Er weiß, dass er für fremde Inhalte auf seinen Seiten bezahlen muss, dass es Urheberrechte gibt, die es zu beachten gilt und dass er sich im Wettbewerb befindet.

    Der private Homepage betreibende "Amateur-Verleger" "leiht" sich gerne mal hier ein Stückchen Text aus und dort eine kleine Grafik, ein Icon oder ein Bild. Denn das ist doch entweder rechtsfreier Raum oder Grauzone! Also erlaubt!
    Das ist Anarchie. Und es kommt weit häufiger vor, als mancher vielleicht denkt.

    Wer allerdings meint, dass man sich hier als Anwalt eine goldene Nase verdient, träumt oder sitzt im falschen Film.
    Liebe Sabine, als Industriekauffrau müsstest Du das eigentlich wissen!

    Jeder Inhaber eines Geschäftslokals ist verpflichtet, an seiner Ladentüre Name und Anschrift anzugeben.
    So kann man schnell Kontakt aufnehmen und falls eigene Rechte verletzt sind (s.o.) notfalls Rechtsmittel erheben, ohne vorher per Postauftrag eine wochenlange Personensuche durchführen zu müssen. Bis dahin können geschädigte Kleinunternehmen bereits bankrott sein.

    Tono... kennt leider sehr viele Beispiele
     
  • Das ist sehr gut Petra. Ich hoffe, da steht nichts von einem Urteil des OLG Hamm, welches festgestellt hat, ....

    Hi Tono, kannst da mal etwas konkreter werden, denn ich finde zig Urteile des OLG Hamm....aber nichts, was für meine HP relevant wäre.

    Liebe Grüße
    Petra, die nun auch mal die kostenfreie Beratung im Forum in Anspruch nehmen will
     
  • @ pere

    Hab gerade nochmal genau nachgesehen, es ist nicht das OLG Hamm, sondern das LG Hamburg und der unsägliche Spruch, den man auf zigtausenden Homepages zum Thema Haftung für externe Links findet, lautet in der Regel so oder ähnlich:

    "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."

    Wenn man dieses Urteil liest, dann steht dort tatsächlich, dass man sich eben nicht pauschal distanzieren darf. Genau dies tun die Verwender dieser Formulierung aber.

    Tono... distanziert sich hiermit ins Bett und wünscht eine gute Nacht
     
    Dies ist unser Text zu den Links : Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich

    Liebe Grüße
    Petra, die das bisher in Ordnung fand und das LG Hamburg gern mal einquatieren möchte
     
    @Tono

    Vielen Dank
    n050.gif
     
    Moin zusammen,
    ja, über das Thema habe ich mich letztens auch schon mit meinem Kollegen gestritten.
    Er gab auch den Grund "Verlag" an. Naja, was soll ich sagen - spätestens jetzt wäre meine Homepage mit meinen Urlaubsfotos (die ich meiner Familie zur Verfügung stelle) verschwunden. Wenn ich denn eine Homepage hätte...

    Aber so sind sie - unfähig einen akzeptabelen Nichtraucherschutz zu verabschieden aber...

    Gruß aus Rheine
    Marcus
     
    Tatsächlich ist sich kaum ein privater Homepagebetreiber darüber bewußt, dass er sich im selben Moment zu einem Verleger aufschwingt. Der "gelernte" Verleger ist sich jedoch seiner Risiken schon von Berufs wegen sehr bewußt. Er weiß, dass er für fremde Inhalte auf seinen Seiten bezahlen muss, dass es Urheberrechte gibt, die es zu beachten gilt und dass er sich im Wettbewerb befindet.
    Das dachte ich mir das dies nun wieder kommt. Sorry, aber diese Argumentation kann ja nur von greisen alten Richtern kommen die vom Wesen des weltweiten Internet nicht den leisesten Schimmer haben. Man kann einfach nicht das Internet mit irgendeiner anderen herkömmlichen Technik vergleichen, ein Gästebuch einer Homepage ist beispielsweise etwas völlig anderes als ein Gästebuch eines Hotels und eine private Homepage hat weder mit einer Zeitung noch mit irgend etwas ähnliches zu tun. Was soll überhaupt der ganze Schwachsinn von wegen Haftung für irgendwelche ausgebrachten Links, das gesamte Internet lebt doch einzig und allein wegen der Links. Das ist doch überhaupt das Tolle am Internet. Und wieso Urheberrechte? Früher gab es mal die Vorstellung das alles im Internet freiwillig der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird (siehe Wikipedia). Tja... bis irgendwelche raffgierigen Geschäftemacher das Internet für ihre Zwecke benutzten. Und nun haben wir die Situation das man als privater Homepage-Betreiber zwar täglich zum Teil mit hunderten Werbe-, Spam und anderen Mails zugeballert wird, wo der Staat sich völlig unfähig zeigt auch nur das Mindeste gegen die Urheber unternehmen zu können, aber die Impressums-Pflicht für Privathomepage wird es ja jetzt wirklich bringen.

    Der private Homepage betreibende "Amateur-Verleger" "leiht" sich gerne mal hier ein Stückchen Text aus und dort eine kleine Grafik, ein Icon oder ein Bild. Denn das ist doch entweder rechtsfreier Raum oder Grauzone! Also erlaubt!
    Das ist Anarchie. Und es kommt weit häufiger vor, als mancher vielleicht denkt.
    Kann schon sein, aber ganz im Gegensatz zu grossen Firmen die mit dem Internet Milliarden verdienen, muss ein privater Homepage-Betreiber noch Geld zahlen. Es ist weder eine Gewinnerziehlungsabsicht vorhanden noch irgendwelche Anzeichen das die Homepage geschäftlichen Zwecken dient. Es muss doch einen Unterschied zu einen professionellen Unternehmen geben. Frag doch mal andersherum. In einen Garten darf man doch von Pflanzen, die man in Gärtnereien gekauft hat auch Ableger machen und auch Samen ziehen. Man darf auch seinen Garten für die Öffentlichkeit zugänglich machen und wenn man möchte kann man auch Führungen organisieren. Solange keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist, ist dies alles eine ganz private und freie Entscheidung von jeden selbst und ich sehe keinen Grund weshalb man ausgerechnet im Internet andere Masstäbe ansetzen sollte.

    Jeder Inhaber eines Geschäftslokals ist verpflichtet, an seiner Ladentüre Name und Anschrift anzugeben.
    So kann man schnell Kontakt aufnehmen und falls eigene Rechte verletzt sind (s.o.) notfalls Rechtsmittel erheben, ohne vorher per Postauftrag eine wochenlange Personensuche durchführen zu müssen. Bis dahin können geschädigte Kleinunternehmen bereits bankrott sein.
    Ja, wie du schon sagst... jeder Inhaber eines Geschäftslokals. Aber eine private Homepage ist ja wohl mehr mit einer privaten Wohnung zu vergleichen und nicht mit einer Firma und es steht eben nirgendwo das man an seiner Wohnungstür Name und Telefonnummer angeben muss. Und im Falle einer Straftat hat die Polizei die Möglichkeit über das Einwohnermeldeamt die betreffende Person zu ermitteln genauso wie dies im Internet bei dem Provider möglich ist auf dessen Servern sich die Homepage befindet.
     
    Wer allerdings meint, dass man sich hier als Anwalt eine goldene Nase verdient, träumt oder sitzt im falschen Film.
    Liebe Sabine, als Industriekauffrau müsstest Du das eigentlich wissen!

    Hallo,

    was soll das denn? Ich bin der Meinung, dass es ein interessanter Beitrag ist, den jeder verwenden kann, wie er will oder nicht will. Und dass es genügend Beispiele gibt, in denen Rechtsanwälte das Internet auf vermeintliche Verstöße durchsuchen, gerade weil man als Laie nicht sofort - und manchmal gar nicht - über neue Gesetze und Änderungen informiert wird, das muß ich nicht nochmal im Detail ausführen. Wer möchte kann da gerne recherchieren oder sich in diversen regionalen TV-Sendungen (Ein Fall für Escher) den einen oder anderen Fall anhören.

    @Tono,

    ich wollte in meinem Thread lediglich warnen, dass man daran denken sollte, dieser Impressungspflicht aus oben genannten Gründen nach zu kommen. Im Gesetzestext heisst es, dass Geldstrafen bis 50.000 Euro festgesetzt werden können. Und ich persönlich würde es schon ärgerlich finden, wenn mir so ein Rechtsverdreher eine "Abmahnung deswegen in Höhe von 800 Euro schicken würde.". Das wäre wohl keine goldene Nase, aber eine rechtlich unterstüzte Frechheit. Deinen oben zitierten Ausspruch kannst Du Dir also gerne sparen.
     
    Hallo Tono,

    ich habe gerade gesehen, dass wir uns auf unserer Vereinshomepage auch auf dieses ominöse Hamburger Urteil beziehen. Ist das jetzt gänzlich falsch und muss geändert werden?

    Gruß
    Okolyt
     
    aber ich habe eine frage wenn sich das doof anhört aber wie macht man überhaupt eine ich habe bei beebworld und freenet geguckt und testberichte gelesen aber jetzt weis ich garnicht welche ich nehmen soll weil welche sagen die sind gut und manche schlecht jetzt verstehe ich nichts mehr:confused::evil:
     
    Die Informationspflichten des § 5 Telemediengesetz gelten nur für geschäftsmäßige Angebote. Falls deine Website darunter fällt bist Du in diesem Forum falsch, ansonsten fein raus. :D

    feine Grüße
    Tono
     
    ich wollte nur wissen wie man eine macht ich will zwar nicht damit werben
    aber später vielleicht und dann wäre es ja gut zu wissen mister oberschlauch
    von tono tomato
     
    ich wollte nur wissen wie man eine macht ich will zwar nicht damit werben
    aber später vielleicht und dann wäre es ja gut zu wissen mister oberschlauch
    von tono tomato

    Warum stellst Du deine Frage nicht so, wie sie gemeint war?
    Ohne Beleidigung hättest Du sogar eine Chance auf eine fachlich korrekte Antwort gehabt. :rolleyes:

    dumm gelaufene Grüße
    Tono
     
    ich wollte niemanden beleidiegen :( ich habe einfach nur gefragt woher sie die ganzen gesetzte kennen man darf ja wohl mal fragen oder ;)
     
    blubb blubb - guggsch du da:
    juris BMJ - Startseite
    in deutschland sind die so nett und veröffentlichen die gesetze...

    @ tono - ich hab auch noch diese komische geschichte in meinem impressum - nachdem hier schon entsprechende dankesbekundungen zu lesen waren bin ich einfach mal so frech und frage, ob du mir da vielleicht auch weiterhelfen könntest? wär dir wirklich sehr dankbar :)
     
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