Impressumspflicht bei Homepages

  • aber ich habe eine frage wenn sich das doof anhört aber wie macht man überhaupt eine ich habe bei beebworld und freenet geguckt und testberichte gelesen aber jetzt weis ich garnicht welche ich nehmen soll weil welche sagen die sind gut und manche schlecht jetzt verstehe ich nichts mehr:confused::evil:
     
    Die Informationspflichten des § 5 Telemediengesetz gelten nur für geschäftsmäßige Angebote. Falls deine Website darunter fällt bist Du in diesem Forum falsch, ansonsten fein raus. :D

    feine Grüße
    Tono
     
  • ich wollte nur wissen wie man eine macht ich will zwar nicht damit werben
    aber später vielleicht und dann wäre es ja gut zu wissen mister oberschlauch
    von tono tomato
     
  • ich wollte nur wissen wie man eine macht ich will zwar nicht damit werben
    aber später vielleicht und dann wäre es ja gut zu wissen mister oberschlauch
    von tono tomato

    Warum stellst Du deine Frage nicht so, wie sie gemeint war?
    Ohne Beleidigung hättest Du sogar eine Chance auf eine fachlich korrekte Antwort gehabt. :rolleyes:

    dumm gelaufene Grüße
    Tono
     
    ich wollte niemanden beleidiegen :( ich habe einfach nur gefragt woher sie die ganzen gesetzte kennen man darf ja wohl mal fragen oder ;)
     
  • blubb blubb - guggsch du da:
    juris BMJ - Startseite
    in deutschland sind die so nett und veröffentlichen die gesetze...

    @ tono - ich hab auch noch diese komische geschichte in meinem impressum - nachdem hier schon entsprechende dankesbekundungen zu lesen waren bin ich einfach mal so frech und frage, ob du mir da vielleicht auch weiterhelfen könntest? wär dir wirklich sehr dankbar :-)
     
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