"Ich zeich' Dich an mid Deiner Heggng"

  • Hallo bolban

    "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."
    (Friedrich Schiller)

    Wenn ich mir das so anschaue, fehlen mir echt die Worte! :d:d:d
     
  • bin ich froh, dass ich solche sorgen nicht habe.:)

    muecke, sowas würde bolban nie machen.:rolleyes:
     
    Bolban macht soo was vühr schnöhden Mammmon.

    Aber Hauptsache die Hecke sieht innen noch schön aus :grins:

    Gruß Apisticus
     
  • tschuldige ... aber die Hecke schaut jetzt lustig aus ...

    hoffe sie überlebt den Kahlschlag...

    Fini die ihre Hecke ganz auf ihrem Grundstück hat
     
    Ist natürlich völlig bescheuert aber man hätte die Hecke ja auch so pflanzen können, dass sie nicht auf den Gehweg ragt bevor sie geschnitten werden muss... Bei uns hat ein Nachbar auch seine Hecke genau auf Grenze gepflanzt. Der andere Nachbar hat dort seine Garagenauffahrt und zerkratzt sich das ganze Auto wenn die Hecke nicht vier mal im Jahr geschnitten wird - muss doch nicht sein so was :rolleyes:
     
  • na aj, als wir damals das Grundstück übernahmen, mußten wir die gesamte Außenhecke nach 2 Monaten entfernen, weil sie so auf dem Weg heraus ragte und dabei das Martinshorn des Rettungswagens zerstörrte.

    Für uns der Anlass, eine komplett Neue zu setzen und das um 50 cm zurück..
    mit dem Erfolg, daß heute Wildparker davor stehen und sich lieber mit den Nachbarn die nicht durch können anlegen als das sie 20 m weiter auf den kleinen Parkplatzt parken....

    Mo, die oft so was nicht versteht..
     
    Hallo

    Ironie an:
    Endlich ist sie weg, die Thuja. War immer so eng dort auf dem Fussweg. Man konnte noch nichtmal zu zehnt nebeneinander auf dem Gehweg flanieren. Auch fand ich das Grün so ätzend, das war so lebendig. Ich mag auch eher zugepflasterte und betonierte Flächen in grau.
    Ironie aus

    Gabs denn wirklich keine andere Lösung? Ehe diese Hecke wieder grün ist, dauert Jahre, wenn überhaupt.

    Maik
     
    Ist natürlich völlig bescheuert aber man hätte die Hecke ja auch so pflanzen können, dass sie nicht auf den Gehweg ragt bevor sie geschnitten werden muss... Bei uns hat ein Nachbar auch seine Hecke genau auf Grenze gepflanzt. Der andere Nachbar hat dort seine Garagenauffahrt und zerkratzt sich das ganze Auto wenn die Hecke nicht vier mal im Jahr geschnitten wird - muss doch nicht sein so was :rolleyes:

    Hallo,

    hier kennt einer wohl meine Wohnsituation?:rolleyes:
    Allerdings schneidet mein Nachbar nur einmal im Jahr und die restliche Zeit muß ich selbst dafür sorgen, daß mein Auto unzerschrammt bleit.
    Dann macht er allerdings Terror.
    Die Hecke in seiner Auffahrt schneidet er regelmäßt, sonst macht ihn wohl seine GG'in die Hölle heiß.
    Auch zur öffentlichen Straße, die ohne Bürgersteig ist, hat er eine weit ausladende Hecke und dazu noch einen Baum, der weit in den Verkehrsraum hinein ragt.
    Nun hatten wir bei der Ausfahrt aus unserem Grundstück einen Unfall, aufgrund dessen wir die Straße nicht einsehen können.
    Die Polizei meinte, der Nachbar muß uns Sicht auf die Straße gewähren und wir sollten um Verschnitt bitten. Das wollte der Nachbar aber absolut nicht einsehen. Die Polizei riet mir, mich beim Ordnungsamt zu erkundigen, wie der Verschnitt aussehen solle. Ich rief also dort an und der Herr vom Amt wollte vorbei kommen, um sich vor Ort ein Bild machen.
    Er kam, fotografierte und sagte mir, der Nachbar bekäme nun eine Anordnung von der Gemeinde.
    Nun muß die Hecke arg weit gestuzt werden und was dem Ordnungshüter noch mehr störte, war der Baum, in dem jeder größere Laster hängenbleibt.
    Ich bin nun der Buhmann. Was ich nicht verstehe, warum kann man sich nicht auf den Platz, den das eigene Grundstück bietet, beschränken und muß anderen derart auf die Pelle rücken?
    Wobei ich im 1.post nicht verstehe, wie eine Behörde an privatem Eigentum rumschnippeln kann.

    LG tina1
     
    Gabs denn wirklich keine andere Lösung? Ehe diese Hecke wieder grün ist, dauert Jahre, wenn überhaupt.

    Maik

    ja, gibt es maik. man kann sie entsorgen.:D
    das mache ich demnächst mit meiner, die nach dem schnitt genauso aussieht.:D

    apiiii, türlich sieht sie von innen noch gut aus.:p
    das sitzen nämlich ganz viele vögelchen.:D
     
    Nein, ich war das nicht, aber ich hätts schon gemacht bei Anfrage.
    Dem Beschluss is es ja egal wer ihn vollstreckt.

    cu

    @tina1

    Nix da, jetzt is hier im Board der Ofen aus für Dich, du üble Gartenzwergdeutsche Du.
    Dein armer Nachbar, dass er sowas wie Dich ertragen muss. :pa:

    *Späßle*
     
    tja bolbi, das hättest du. mit beschluss aber niemals ohne und freiwillig, oder?! ;)
    obwohl ich auch zugeben muss, dass der pflanzer vorher hätte wissen müssen,
    dass eine hecke an größe zunimmt.:rolleyes:
     
    Himmel , das ist wieder echt unser paragraphendirigiertes Land, nach dem Motto:

    Wenn die Kuh kein Gras frißt, wird die Wiese eben betoniert



    bei dem Bild läuft mir die Gänsehaut über.........:mad::confused:
     
    Nein, ich war das nicht, aber ich hätts schon gemacht bei Anfrage.
    Dem Beschluss is es ja egal wer ihn vollstreckt.

    Mensch Bolibi,,

    genau so sah meine damals aus, als wir das Grundstück grad 4 Wochen gekauft hatten und die Vorbesitzer nicht mehr unter unseren Verhältnissen aufzufinden waren - sie hatten zwischenzeitlich eine Firma beauftragt! Das war der Grund, alles weg zu machen und neu zu setzten, denn da waren auch Tannen zwischen, und einige Äste kamen hervor und streiften Autos...
     
    Es gibt immer und überall Leute, die meinen, solche Regeln penetrant nicht einhalten zu müssen. Da wurde es ja nach 30 Jahren mal Zeit, dass einer Tacheles mit denen redet!


    regelmäßig zurück geschnittene, schöne Grüße
    Tono
     
    Hallo,

    ein ähnliches Problem hab ich mit meinem Nachbarn. Nur, daß es sich hier leider um private Grundstücke handelt.
    Besagter Nachbar hat im Abstand von einem knappen halben Meter eine Blutpflaume gepflanzt, welche jetzt höher als unsere Häuser geworden ist und weit in unsere ca.3m breite Einfahrt hängt, und sogar schon auf unserem Vordach schleift.
    Da wir regelmäßig den Überhang so beschnitten haben, daß wir wenigstens mit unseren Pkw in den Carport einparken konnten, der sich am Ende der Einfahrt befindet, ergab sich mit dem Erwerb eines Wohnmobils ein neues Problem. Während die Pkw die Einfahrt passieren können, ist es wegen des Baumes mit dem WOMO nicht möglich. Da wir nun nicht einfach wie gewohnt zur Leiter und zur Gartenschere greifen können, sondern eine Kettensäge und eine große Leiter, die wir nicht besitzen, oder eine Hebebühne benötigen, wird der Baum wohl ein ewiges Hindernis bleiben.:mad::p
    Der Nachbar beruft sich auf Bestandsschutz und obwohl wir einen geeigneten Caroport zum Unterstellen besitzen, sind wir gezwungen, eine teure Unterstellmöglichkeit anzumieten.

    LG tina1
     
    Was mich nur so aufregt, weshalb beschäftigen sich die Ordnungsämter nicht mit den wirklich wichtigen Dingen, anstatt mit dem Zollstock bei den Bürgern die Hecken zu vermessen.

    Wir hatten hier auch schon mal eine ganz ähnliche Auseinandersetzung mit dem Ordnungsamt. Der örtliche "Dorfstänkerer" - sprich, ein Typ wie es ihn wohl überall zu geben scheint - hat sich darüber aufgeregt, das einzelne Pflanzen und Zweige angeblich zu weit in den angrenzenden Weg ragen. Genau genommen waren es aber nur 10cm, ich habe nachgemessen. Daraufhin habe ich eine Gegenanzeige gegen das Ordnungsamt gestartet, mit dem Inhalt, dass wir auf Grund der üppig wuchernden Hecke direkt vor unserer Garageneinfahrt, welche Sache der Stadt ist, fast nicht mehr auf die Strasse sehen können und somit eine akute Verkehrsgefährung bestünde.

    Die Reaktion war prompt. Es kam der Chef persönlich, sagte mir das wir machen müssten was das Ordnungsamt befiehlt ... äh sagt, das wir keinerlei Chance hätten und fragte zum Schluss noch, ob wir denn nicht das Hebelprinzip kennen würden. Hebelprinzip ... die Stadt wäre immer am längeren Hebel. :schimpf:

    Ich habe ihm dann ganz ruhig geantwortet, das ich dieses Prinzip zwar nicht kenne, mich aber gerne darauf einlasse. Dann fragte ich ihn noch ob er mein ganz privates Prinzip kennt. Ich sagte ihm, ich mache ab sofort derart viele Beschwerden, das das Ordnungsamt mit Sicherheit selbst für die Kinder ihrer Enkelkinder noch genug Arbeit haben wird. Seit dieser Zeit ist wieder Ruhe. :grins:
     
    ... Der Nachbar beruft sich auf Bestandsschutz ...

    Hallo Tina,

    'Bestandsschutz' bedeutet meines Wissens aber nur, dass der zu nahe an die Grenze gepflanzte Baum grundsätzlich stehen bleiben darf - und zum Beispiel Schatten auf das Nachbargrundstück wirft. Überhängende Äste und Zweige muss man aber nicht hinnehmen. Ich weiß da aber leider nicht, wer jetzt zur Schere/Säge greifen darf bzw. muss.

    Ich denke in eurer Situation macht es schon Sinn, sich nochmal genauer zu informieren. Es geht ja nicht nur um die Kosten für einen Unterstellplatz. Ich fand es früher (als ich noch WoMo hatte) einfach viel praktischer direkten Zugang zum WoMo zu haben, da kann man dann auch mal ganz spontan eine Wochenendtour machen etc.

    Lieben Gruß
    Orlaya
     
    @tina1

    Woran hapert es bei euch nun? An geeigneten Werkzeug um die Äste wegzumachen oder sperrt sich der Nachbar das ihr überhaupt an dem Baum rumsägt?

    In letzeren Fall denke ich auch das du dich da nochmal informieren solltest. In einem entsprechenden Forum/Webseite oder mal bei einen spezialisierten Anwalt.

    Meiner Meinung nach müsstest du deinen Nachbarn erst zur Beseitigung der störenden Zweige auffordern und ihm eine angemessene Frist einräumen, so 2 Wochen.
    Wenn er das nicht machen will/kann dürftest du dann die störenden Zweige entfernen/entfernen lassen.
    Bitte beachten: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Einschätzung.

    Und falls euch passendes Werkzeug fehlt: GaLA-bauer beauftragen oder die Mietabteilung des örtlichen Baumarkts wären da mein Tipp.
     
    Hallo,

    der Nachbar hatte uns von Anbeginn an erlaubt, den Überhang des Baumes von unserem Grundstück aus zu schneiden.
    Bisher hatte es sich auch immer nur um Äste in dem Bereich gehandelt, die man stehenderweise mit der Gartenschere von unserer Einfahrt aus schneiden konnte. Wir waren auch bisher nur mit dem Pkw in der Einfahrt unterwegs.
    Bei einem Sturm im Frühjahr neigte sich ein recht starker Ast bis auf den nagelneuen Pkw meines Mannes und scheuerte auf dem Dach des Autos. Da beim Nachbarn alles dunkel war und es auch schon sehr spät am Abend, habe ich die Astschere geholt und den Ast abgeschnitten und entsorgt, auch gedacht, es wäre für sie o.k.
    Irgendwann, Monate später, haben sie es bemerkt und da die Schnittstelle innerhalb ihres Grundstückes war, gedacht, ich hätte wohl auf einer Leiter gestanden, oder ihren Garten betreten, um zu schneiden.
    Dazu muß man sagen, daß sich der Baum bei Starkregen und Sturm sehr neigt.
    Im vorigen Jahr haben wir mal um Verschnitt gebeten, auch weil es inzwischen in unserem Bad stockfinster ist. Der Nachbar meinte, er könne sich das nicht vorstellen. Auch mein Angebot, sich das von unserem Bad aus anzuschauen, wurde ignoriert und auch ein Schnitt erfolgte nicht.
    Es war über 1Jahr vergangen. Das ist wohl genug Zeit.
    Nun ist die Einfahrt mit dem WOMO nötig, der Baum noch weiter gewachsen und der Nachbar nach wie vor unwillig.
    Ich müßte die Technik ordern, dann wohl auch bezahlen und mein Geld einklagen.
    Das kann es doch nicht sein.

    LG tina1
     
    Ähm ... wobei ich ja wirklich niemand zu nahe treten möchte. Und ich kenne natürlich auch die jeweiligen Wohnverhältnisse nicht. Ich verstehe es nur nicht und zwar von beiden Seiten. :confused:

    Ich habe mit unseren direkten Nachbarn gesprochen und ihnen gesagt, das sie ruhig alles abschneiden können, was ihnen zu lang ist. Logo, schliesslich kann ich ja nicht ernsthaft verlagen, das sie die Zweige unserer Bäume und Büsche auf ihren Grundstück dulden sollen und deshalb den Garten nicht so nutzen können wie sie es womöglich gerne möchten.
    Andererseits nehme ich die Bäume und Büsche der Nachbarn aber auch hin. Bsw. haben wir direkt vor dem Haus, 2 m neben unserer Garage eine riesige alte, Birke. Das Dinge macht unglaublich Dreck, es fällt jedes Jahr massenhaft Laub an, das wir entsorgen müssen. Der Baum entzieht unseren Garten extrem viel Wasser, so das bereits 3 grosse Fichten eingegangen sind und wir nur am bewässern sind und bei jeden Sturm liegt der halbe Weg voller abgebrochener Zweige. Aber man lebt halt damit und fertig. Ist halt so. Ich käme nie im Leben auf die Idee ernsthaft die Beseitigung des Baumes zu verlangen.
    Wenn es jedoch nur um einzelne Äste oder Zweige geht, die werden von mir einfach abgeschnitten, frei nach dem Motto: "Ich war mal so frei und habe ihnen die Arbeit abgenommen. Nein, sie müssen sich nicht dafür bedanken. Das habe ich doch gerne gemacht." :grins:
     
    Hallo,

    ich halte die Bepflanzung meiner 3 Gartengrenzen zu privaten Nachbarn und die Grenze zur Straße frei von jeglicher Bepflanzung. Das heißt, ich schneide alles weg, was jemanden belästigen oder stören könnte.
    Meine Nachbarin ist eben der Meinung, der Baum sei schließlich Natur.
    Daß er uns daran hindert, unseren Carport zu befahren, ist ihr wohl egal. Sie kann ihren Carport ja gut nutzen, denn ihr Nachbar hat keine störende Bepflanzung an der Grenze und ihre Hecke wird in ihrer Einfahrt peinlichst gut gepflegt. Sie hat auch Hecke, die unsere Einfahrt begrenzt, da müssen wir immer einen Kniefall machen, damit der Überhang geschnitten wird.
    Wir wollen doch nichts anderes, als unseren Carport und unsere Einfahrt ungehindert zu nutzen. Wäre hier unser Garten und nicht ein "Wirtschaftsweg", sähe es auch anders aus.

    LG tina1
     
    Hallo Tina,

    'Bestandsschutz' bedeutet meines Wissens aber nur, dass der zu nahe an die Grenze gepflanzte Baum grundsätzlich stehen bleiben darf - und zum Beispiel Schatten auf das Nachbargrundstück wirft. Überhängende Äste und Zweige muss man aber nicht hinnehmen. Ich weiß da aber leider nicht, wer jetzt zur Schere/Säge greifen darf bzw. muss.

    Ich denke in eurer Situation macht es schon Sinn, sich nochmal genauer zu informieren. Es geht ja nicht nur um die Kosten für einen Unterstellplatz. Ich fand es früher (als ich noch WoMo hatte) einfach viel praktischer direkten Zugang zum WoMo zu haben, da kann man dann auch mal ganz spontan eine Wochenendtour machen etc.

    Lieben Gruß
    Orlaya

    Hallo,

    von mir aus kann der Baum ja stehen bleiben. Aber dann bitte so, daß er die Nutzung unseres Grundstückes nicht einschränkt. Wir müssen zur Zeit die Pkw-Spiegel einklappen, damit wir nicht in der Hecke hängen bleiben.
    Das kann einen schon anko...
    Schade, daß man immer einen Anwalt bemühen muß.

    LG tina1
     
    Jepp ... ich denke, das sehe ich auch so. Bei uns ist es etwas anders. Ist etwas schwierig zu erklären. Unsere Garage steht nicht auf dem Grundstück und ist als Eigentümergarage Teil einer direkt angrenzenden Garagengemeinschaft. Rund um die Häuser gibt es nur 2 - 3 Meter breite Fusswege.

    Ein neuer Nachbar direkt angrenzend an unser Grundstück hat mir nun erklärt, das seine Frau es gerne sähe wenn wir drei unserer hohen Fichten abholzen lassen würden. Ich habe ihnen gesagt, dass sie das vergessen können, es sei denn sie bezahlen den Gärtner selbst. Und das wir selbstverständlich nach dem Roden der drei Bäume wieder für Ersatz sorgen werden, wenngleich es auch keine Fichten mehr sein sollen. Wobei man wirklich sagen muss, das unsere Bäume geschätzte 25 Meter vom Nachbarhaus entfernt stehen und nur um Frühjahr und Herbst für einen kurzen Zeitraum am Tag etwas Schatten geben. Ich meine, so weit geht meine Freundlichkeit nun wirklich nicht, das ich Bäume nur deshalb abholze um dem Helligkeitsfetisch der Nachbarin weiter Vorschub zu leisten.
    Unabhängig davon hab ich aber auch schon ganze Berge von Ästen abgeschnitten, damit sie nicht stören.

    Ich versuche das halt einfach etwas "normal" zu sehen und im Zweifelsfall, behandle ich die Nachbarn, wie ich auch selbst gerne behandelt werden möchte.
     
    Hallo Frank,

    dein letzter Satz in Gottes Gehörgang!
    Wenn dies mein Baum wäre, der hätte nie und nimmer ne Chance gehabt, ein Baum zu werden. Die Nachbarin hätte schon bei der Pflanzung auf der Matte gestanden und gemeckert.
    Ich sage zu ihr auch manchmal, sie solle sich doch mal in unsere Lage versetzen.
    Das mit den Bäumen bei dir kann ich gut verstehen.
    Nachbars haben eine sehr große Terrasse und wollen nun mit aller Macht neben unserem Carport sitzen, weil sie sich einen kleinen Tisch und 2 Stühle zugelegt haben, die sie gern dort platzieren möchten. Nun wirft der Carport nachmittags leider Schatten und deshalb soll er heruntergebaut werden, quasi "tiefergelegt" werden.
    Sollen sie sich doch auf ihre Terrasse hocken, da herrscht zu dieser Tageszeit Sonnenschein, sofern die Sonne scheint.
    Sie wollen halt Sonnenschein rund um die Uhr und daß von mir. Wer bin ich denn? Doch nicht der Wettergott.

    LG tina1

    Wir schweifen aber ab
     
    Oh Mann! Hoffentlich liest mein Nachbar hier nicht mit. Den vertröste ich seit fast nem Jahr mit dem Fällen der Tanne die ihm die Sonne im Garten nimmt und deren Wurzeln ihm die Terassen-Platten anheben. Ich hab wohl echt Glück, dass er er so ein geduldiger ist.
    Was überhängende Sträucher angeht kann mein Nachbar auf der anderen Seite ein Lied singen, da mein Opa leider alles direkt ans Grenzmäuerchen gepflanzt hat und ich nicht mit schneiden hinterher komme. Bisher hat er alles was ihn störte selbst geschnitten und rübergeworfen.
    Also als eine der "Bösen" kann ich nur sagen: Gelobt seien tolerante Nachbarn!
     
    Ich müßte die Technik ordern, dann wohl auch bezahlen und mein Geld einklagen.
    Das kann es doch nicht sein.

    LG tina1

    Nein, nötigenfalls kann der Nachbar auch verpflichtet werden, den Überhang über die Grundstücksgrenze auf eigene Kosten zu beseitigen, §§ 1004, 910 BGB, Du musst also nicht unbedingt in Vorleistung treten.

    Voraussetzung ist "nur", dass von dem Überhang keine Beeinträchtigung der Nutzung des Grundstückes ausgeht; diese Beeinträchtigung dürfte nach Deinen Schilderungen wohl unzweifelhaft vorliegen.

    Also: auch wenn es dem nachbarlichen Frieden nicht dient: nötigenfalls einen Anwalt fragen und dann nötigenfalls auch das eigene Recht mit Hilfe der Gerichte durchsetzen.

    LG
     
    Jaja, die lieben Nachbarn, das ist eine Sache für sich, :grins:

    Ewig hatten wir wegen einigen Lapalien Ärger mit den Nachbarn bekommen,
    eine Andeutung von Miezenpfötchen wurde schon zum Anlass genommen,
    sich darüber zu beschweren!! Kleine Zweige, die wirklich nicht stören,
    hingen halt auch etwas über dem Zaun, aber nichts aufregendes, was die
    Nachban einschränken können, nur ein bischen saubere Natur. Schon kam
    die nächste Beschwerde ins Haus!! So habe ich regelmäßig jedes Fitzelchen
    säuberlich abgeschnitten. Und nun kommt das ganze Gegenteil, :grins:,
    die Nachbarn haben an einer Seite 7 Tannen gepflanzt, viel zu dicht am Zaun,
    was auch nicht zulässig ist!! Der ganze Dreck, Nadeln und Zapfen krönen
    die Terrasse, jetzt ganz besonders, und wenn es nass ist, ist es echt
    nicht mehr schön! Efeu wächst wahllos über-und durch den Zaun, und wenn es
    einmal im Boden fußgefasst hat, bekommt man es nur schwer, oder gar nicht
    wieder heraus!! Wilder Wein wächst in die Sträucher, ich habe schon
    ziemlich viel herausgezogen und abgeschnitten, und unter ihnen wächst
    ganz munter das Unkraut, wobei die Ackewinde den Vorrang hat.
    Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie freundlich die Nachbarn jetzt sind,
    es fällt ihnen inzwischen schwer, so rumzukrücken, sie sind sicher froh,
    daß ich bis jetzt noch kein Wort darüber verloren habe, aber mir brennt es
    auf der Zunge!!
    @ Tina 1: Ich wollte damit sagen, daß du mit deinen Problemen bestimmt
    nicht allein dastehst, es gibt immer wieder was, und wenn es unsinnig ist,
    und nicht zuletzt kommt immer ein Fünkchen Neid dazu, der irgendwelchen
    Mist hochkochen lässt!!

    LG Lavendula
     
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