Paliabella
Mitglied
- Registriert
- 23. Mai 2006
- Beiträge
- 233
Hallo,
habe meinem Nachbarn eine Holzwand an die Grenze gesetzt.
Kann es sein, daß mir 2 Bauamtbeamte falsche Auskünfte gaben?
Die Auskünfte lauteten:
Ich habe ein Recht auf Einfriedung.
Inzwischen in 2m Höhe und nicht mehr nur 1,80m.
Info vom Liegenschaftsamt:
Es gibt beim Bebauungsplan keine Einschränkungen und auch keine Ortssatzungen, die diese beim Baumarkt zu erwerbenden Holzelemente verböten.
Kann es trotz dieser Infos passieren, daß ich die "Einfriedung" (finde das Wort irgendwie nach Friedhof klingend) wieder entfernen muß?
Ein vom Nachbarn AUF meiner Grundstücksgrenze, gleich der dortigen Kellertreppenmauer endender Wintergarten hat ein riesiges Fenster, welches bislang auch oft weit geöffnet wurde. Das hier ist ein Doppelhaus aus den 50er Jahren. Dazu meinte eine der Beamtinnen, daß man dieses Fenster niemals genehmigt hätte. Stichwort: "Brandschutzwand".
Die Tochter behauptete nun, man habe sehr wohl eine Genehmigung für diesen Wintergarten eingeholt.
Die IN seinem Wintergarten liegende Terrasse, bzw. der Wintergartenboden liegt 25cm höher als unser Grundstück. Ursprünglich hatten beide Grundstücke die gleiche Ebene. Wir sind nun beim Anbringen der Holzwandelemente von SEINER Bodenhöhe ausgegangen, allerdings 10cm niedriger geblieben, also ragt die Wand von IHM aus 1,90m hoch, von uns aus 2,15.
Wären wir von UNSEREM Boden ausgegangen, würde das "Einfriedungs"-Argument wenig Sinn machen, denn dann wäre es sooo niedrig geblieben, daß jeder durchschnittlich große Mann weiterhin fein zu uns rüber gucken könnte, das bedeutet, auch ständig in meiner Mutter Küchenfenster hinein.
Habe mich mit diesen Zuständen ständig unwohl gefühlt, seit er seinen Wintergarten dahin gesetzt hatte. Nachdem er mich vor 2 Monaten zum wiederholten Male blöd und diesmal auch ziemlich frech angemacht hat, bin ich es leid jetzt. Da ist mir eine klare Feindschaft lieber, als daß ich weiterhin ungern in meinen eigenen Garten gehe, weil er seit seiner Pensionierung ständig draussen ist. Oder eben in seinem Wintergarten, bei oft weit geöffnetem Fenster, so daß ich mir vorkomme, als müßte ich durch sein Wohnzimmer laufen, wenn ich meine Kellertreppe benutzen möchte, was ich bislang lieber möglichst vermied und die IM Haus liegende Kellertreppe benutzte.
Wer kennt sich diesbezüglich aus?
NOCH möchte ich niemanden vom Bauamt hierher zitieren, erstmal abwarten, ob der Mensch weiterhin frech wird, wenn er aus dem Urlaub zurück ist.
Ich danke Euch für baldige Antworten, der ewige Knötterer und Lichtfanatiker (wieso kauft so ein Mensch ein gegen den Nachbarn im Norden liegendes Haus und wieso überhaupt eine Doppelhaushälfte?) wird am nächsten Wochenende hier eintreffen.
Nette Grüße von einer, die immer viel zu lange still hält, bis ihr fast die Schilddrüse aus'm Hals platzt.
habe meinem Nachbarn eine Holzwand an die Grenze gesetzt.
Kann es sein, daß mir 2 Bauamtbeamte falsche Auskünfte gaben?
Die Auskünfte lauteten:
Ich habe ein Recht auf Einfriedung.
Inzwischen in 2m Höhe und nicht mehr nur 1,80m.
Info vom Liegenschaftsamt:
Es gibt beim Bebauungsplan keine Einschränkungen und auch keine Ortssatzungen, die diese beim Baumarkt zu erwerbenden Holzelemente verböten.
Kann es trotz dieser Infos passieren, daß ich die "Einfriedung" (finde das Wort irgendwie nach Friedhof klingend) wieder entfernen muß?
Ein vom Nachbarn AUF meiner Grundstücksgrenze, gleich der dortigen Kellertreppenmauer endender Wintergarten hat ein riesiges Fenster, welches bislang auch oft weit geöffnet wurde. Das hier ist ein Doppelhaus aus den 50er Jahren. Dazu meinte eine der Beamtinnen, daß man dieses Fenster niemals genehmigt hätte. Stichwort: "Brandschutzwand".
Die Tochter behauptete nun, man habe sehr wohl eine Genehmigung für diesen Wintergarten eingeholt.
Die IN seinem Wintergarten liegende Terrasse, bzw. der Wintergartenboden liegt 25cm höher als unser Grundstück. Ursprünglich hatten beide Grundstücke die gleiche Ebene. Wir sind nun beim Anbringen der Holzwandelemente von SEINER Bodenhöhe ausgegangen, allerdings 10cm niedriger geblieben, also ragt die Wand von IHM aus 1,90m hoch, von uns aus 2,15.
Wären wir von UNSEREM Boden ausgegangen, würde das "Einfriedungs"-Argument wenig Sinn machen, denn dann wäre es sooo niedrig geblieben, daß jeder durchschnittlich große Mann weiterhin fein zu uns rüber gucken könnte, das bedeutet, auch ständig in meiner Mutter Küchenfenster hinein.
Habe mich mit diesen Zuständen ständig unwohl gefühlt, seit er seinen Wintergarten dahin gesetzt hatte. Nachdem er mich vor 2 Monaten zum wiederholten Male blöd und diesmal auch ziemlich frech angemacht hat, bin ich es leid jetzt. Da ist mir eine klare Feindschaft lieber, als daß ich weiterhin ungern in meinen eigenen Garten gehe, weil er seit seiner Pensionierung ständig draussen ist. Oder eben in seinem Wintergarten, bei oft weit geöffnetem Fenster, so daß ich mir vorkomme, als müßte ich durch sein Wohnzimmer laufen, wenn ich meine Kellertreppe benutzen möchte, was ich bislang lieber möglichst vermied und die IM Haus liegende Kellertreppe benutzte.
Wer kennt sich diesbezüglich aus?
NOCH möchte ich niemanden vom Bauamt hierher zitieren, erstmal abwarten, ob der Mensch weiterhin frech wird, wenn er aus dem Urlaub zurück ist.
Ich danke Euch für baldige Antworten, der ewige Knötterer und Lichtfanatiker (wieso kauft so ein Mensch ein gegen den Nachbarn im Norden liegendes Haus und wieso überhaupt eine Doppelhaushälfte?) wird am nächsten Wochenende hier eintreffen.
Nette Grüße von einer, die immer viel zu lange still hält, bis ihr fast die Schilddrüse aus'm Hals platzt.
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