Hecke - dumme Frage zu ihrer Rückseite

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Oberfranken
Hallo,

das ist vielleicht eine dumme Frage, aber ich weiß es einfach nicht und kriege es auch mit Herum Surfen nicht wirklich heraus oder ich verstehs nicht.

Wenn ich eine Hecke an den Rand meines Grundstücks setze, also noch auf meine Seite, aber eben an den Rand. Wie schneide ich die Hecke? Auf meiner Seite und obendrauf, ok, aber was ist mit der Rückseite? Ich kann ja schwerlich beim Nachbarn durchs Gartentürchen und in seinem Garten herumspazieren und dort die Hecke schneiden und dann mit der Schubkarre den Grünschnitt durch sein Blumenbeete wegfahren.
Muss der Nachbar meine Hecke auf seiner Seite theoretisch selbst schneiden?
Was ist, wenn meine Hecke Wurzelausläufer oder Laub oder Früchte auf sein Grundstück bringt?
Mal abgesehen davon, dass ich ohnehin immer versuchen würde, mit ihm menschlich zu sprechen, aber interessieren würde mich schon, wie das rechtlich ist.
Weil neben uns ein Grundstück ist, das wohl länger nicht verkauft ist. Ich will nicht auf den zukünftigen Nachbarn warten, bis ich eine Hecke pflanze. :D
Was wäre, wenn ich eine Heckenrose setze, die ohnehin eine gewisse Höhe nicht überschreitet? Müsste ich da überhaupt schneiden?

LG
Blümeken
 
  • Der Nachbar ist nicht verpflichtet, deine Hecke zu schneiden. Er muß dir aber ermöglichen, das zu tun. Bedeutet tatsächlich, daß du auf sein Grundstück gehst, dort schneidest und das Schnittgut auch entfernst. Aber natürlich nur nach Absprache und mit seiner Erlaubnis, du darfst nicht einfach ein fremdes Grundstück betreten.

    Es kommt aber, wie immer, auf Kommunikation und Kulanz an. Wir verstehen uns alle und bei uns ist das so, daß jeder das wegschneidet und auch selbst entsorgt, was von Nachbarn in den eigenen Garten wächst und stört. Völlig streßfrei, wir haben uns das alle gegenseitig erlaubt.

    Im Zweifelsfalle ist es angebracht die Hecke so zu pflanzen, daß zwischen Grundstücksgrenze und Hecke so viel Platz bleibt, daß die Rückseite zum Schneiden noch zugänglich ist.
     
    dürfen oder müssen ;-)

    Hallo Florina,
    danke für deine Antwort!

    Aber, äh, einen Teil kann ich einfach gar nicht glauben???
    Der Nachbar MUSS mir ermöglichen auch von seinem Grundstück aus die Hecke zu schneiden?
    Echt jetzt? (Ich vermisse im Forum sehr ein staunendes Smiley.)
     
  • Ich finde es nicht schön, wenn man Nachbars Garten zum Schneiden der eigenen Hecke mißbrauchen muß. Man sollte im Vorfeld so planen, daß das nicht nötig wird.
     
  • Wenn den Nachbarn es stört, daß deine Hecke auf sein Grundstück wächst und er das nicht selber entfernen kann/möchte/will (wozu er auch gar nicht verpflichtet ist), dann MUSS er dir ermöglichen Abhilfe zu schaffen. Heißt, er muß dir die Gelegenheit geben, das was drüberwächst und stört zu entfernen, von seiner Grundstücksseite aus. Ja.
     
    blöde Hecken

    Ok.
    Kann jemand noch was zu der Idee mit der Heckenrose sagen?
    Wenn sie nicht höher wird, muss man da schneiden?
    Ich stelle mir vor, dass ich da nur ab und zu mit dem Rasenmäher nebenher gehe und eventuelle Sprößlinge dabei gekappt werden.
    Gibts andere niedrig bleibende Heckenpflanzen, die keine Ausläufer bilden?
    LG
     
  • Wenn den Nachbarn es stört, daß deine Hecke auf sein Grundstück wächst und er das nicht selber entfernen kann/möchte/will (wozu er auch gar nicht verpflichtet ist), dann MUSS er dir ermöglichen Abhilfe zu schaffen. Heißt, er muß dir die Gelegenheit geben, das was drüberwächst und stört zu entfernen, von seiner Grundstücksseite aus. Ja.

    Um es mal auf den Punkt zu bringen. Bei mir stehen ständig drei Nachbarn vor der Tür und bitten mich, in meine Beete latschen zu dürfen, um ihren Kram schneiden zu können. Ich dagegen habe meine Bepflanzung so angelegt, daß ich niemanden am Hintern betteln muß.
    Also bitte, warum nicht gleich vernünftig planen?
     
    Bedenke aber, daß Heckenrosen mehr oder weniger sehr in die Breite wachsen, selbst wenn du eine Sorte wählst, die niedrig bleibt und oben nicht unbedingt eingekürzt werden muß. Direkt an die Grundstücksgrenze kannst du die auch nicht pflanzen.

    Aber das ist mit allen Pflanzen so, die das eigene Grundstück zum Nachbarn abgrenzen sollen. Entweder so planen, daß man an zwischen Zaun und Bepflanzung noch einen begehbaren Streifen behält, oder mit dem Nachbarn schon vorher einigen, wer wie wann was wie oft schneidet und entsorgt.

    Wenn es dein Zaun ist, dann kannst du auch überlegen, (einjährige) Kletterpflanzen zu setzen. Die wachsen nicht höher als der Zaun und werden kaum wesentlich auf dem anderen Grundstück stören (und wenn, kann man sich einfach über den Zaun beugen und von seiner Seite aus schneiden).
     
    Hallo Tina,
    das ist ja wirklich erschreckend. Deine armen Beete!
    Ja, das ist es ja, ich würde wirklich von Anfang an anders planen wollen.
    Aber wie hast du das gemacht?
    Hast du gar keine Grenzbepflanzung?
    LG
     


  • Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): "Wenn Zweige oder gar Wurzeln des Nachbarn, die auf das eigene Grundstück ragen, sehr stören, kann man vom Nachbar verlangen, dass er den Überhang abschneidet. Laut § 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss man ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen. Nach Ablauf der Frist kann man demnach selbst die überhängenden Äste kappen." (Zitat von dieser Seite.)

    Kann man selbst, muß man aber nicht. Und dann ist der Nachbar gefragt... Gibt es (leider!) unzählige Streitigkeiten und Gerichtsurteile drüber. Wobei ich persönlich denke, daß es mit einer vernünftigen Planung einerseits und einer vernünftigen Kommunikation andererseits soweit nicht kommen muß.
     
  • Da steht nirgends was davon, daß Du ihn auf dein Grundstück lassen musst.;)
     
    Du mußt ihm die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen. Wenn er das Zeug von seiner Seite nicht wegkriegt und du aber willst, daß er es entfernt, dann wird dir gar nichts anderes übrig bleiben.

    Kannst dich ja schlecht weigern, es selbst zu tun, aber gleichzeitig fordern, daß es getan wird UND dennoch dem Nachbarn den Zutritt verweigern.
     
    Du musst ihm "Gelegenheit geben", das selbst zu erledigen.
    Wie er das von seiner Seite aus anstellt, ist nicht dein Problem.
     
    Wohl kaum. Wo is´n mein Anwalt, wenn man den mal braucht?!:schimpf:
     
    Hallo Tina,
    das ist ja wirklich erschreckend. Deine armen Beete!
    Ja, das ist es ja, ich würde wirklich von Anfang an anders planen wollen.
    Aber wie hast du das gemacht?
    Hast du gar keine Grenzbepflanzung?
    LG

    Ich habe verschiedene blühende Laubsträucher an der Grenze zur Nachbarin. Wenn die Zweige über die Gartengrenze wachsen, schneide ich sie einfach ab. Dabei muß ich natürlich auch in die Beete treten, dabei sehe ich mich vor, und zerlatsche ich ein Blümchen, dann bin ich es selbst gewesen und muß niemandem Vorhaltungen machen.
    Absprache mit Nachbarn im Vorfeld ist immer gut. Aber leider bleiben einem Nachbarn nicht ewig erhalten. Leider zieht auch mal ein netter weg und dafür ein um so unfreundlicher zieht zu. Auf Nachbarn ist also kein Verlaß auf Lebenszeit.
     
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