Handyvertrag gültig/zu stande gekommen ?

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Eberswalde, Klimazone 7a
Hallo Ihr Lieben,

heute muss ich mich wegen einer vertragsrechtlichen Frage an Euch wenden. Ich weiß rechtliche Beratung bekomme ich nicht, aber vielleicht doch ein paar hilfreiche Hinweise.

Mein Mann hatte vor einigen Monaten einen Werbeanruf von primamobile, mit dem Angebot einen Handytarif auszuprobieren und der Option, dass die SIM-Karte zurückgeschickt werden kann. Ich hab als ich davon hörte über soviel Naivität gemeckert, aber na ja ... :d
Es kam aber keine SIM-Karte, somit war das Thema für mich erledigt.
Jetzt haben wir Ende Juni eine Rechnung des Anbieters bekommen für einen Zeitraum von 5 Monaten. Die Rechnung weist nicht eine einzige verbrauchte Tarifeinheit aus, was ja beweist, dass die SIM-Karte nie bei uns gelandet ist.
Wir haben die Rechnung natürlich mit dem Hinweis, diese Handy-Nr. haben wir nicht zu unserer Entlastung zurück gesandt. Jetzt hab ich eine Mahnung des Betrages erhalten.

Ich weiß, dass auch telefonisch ein Vertrag zustande kommen kan. Aber hier in unserem Fall? Wir haben die SIM-Karte nicht erhalten und konnten ja somit auch nicht zurücktreten.

Wie sollen wir uns hier weiter verhalten?

Ich danke schon im Voraus für Eure Hinweise.
 
  • Wenn du es selbst durchziehen willst, dann geht das. Aber es kostet Nerven. Und wenn du jetzt schon um Rat fragst, dann empfehle ich dir, Ihr solltet damit zu einem Anwalt eures Vertrauens gehen oder zum Verbraucherschutz.

    anwaltliche Grüße
    Tono
     
  • hier werden einige Fragen beantwortet:

    Telefonisch abgeschlossene Verträge



    Insbesondere denke ich, dass der Vertrag erst mit Zusendung der Karte zustande gekommen wäre und somit du auf jeden Fall auch heute noch ein Widerrufsrecht hast.

    Eine typische Widerrufsbelehrung sieht so aus:

    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
    E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
    Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
    wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von
    Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer
    Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten
    gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
    die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: ...........................................


    Viele Grüße von Tuffi
     
    Der Sat1-Link ist ja sehr interessant und auch die Hinweise, die von Goofy gemacht werden.
    Für mich stellt sich die Frage: Muss Primamobile beweisen, dass sie mir was geschicht haben, oder muss ich beweisen, dass hier nicht angekommen ist?
     
  • Der Sat1-Link ist ja sehr interessant

    ......das war der, den ich hauptsächlich meinte, daher schick ich ihn nimmer :)

    Vielleicht mal die Verbraucherzentrale anrufen, ob die schon was gehört haben? Die sind ja auch immer hilfreich.

    Außerdem müssen die doch erstmal auch beweisen, daß die Karte geschickt und in Betrieb genommen wurde - ärgerlich sowas......
     
    Da ist aber eben auch immer vom Versand Handy eines Handy per Paket die Rede, so dass man ja einen Nachweis hat, dass was verschickt wurde. Wenn es aber nur um eine SIM-Karte geht, kann diese ja auch in einem Brief versandt werden. Und ich gestehe, dass ich Werbepost ungeöffnet ins Altpapier werfe, weil es einfach immer mehr wird.

    Und da sitzen halt meine Zweifel (mein schlechtes Gewissen). Hab es etwa erhalten und als vermeintliche Werbung "entsorgt"? :d

    Der Hinweis zum Anwalt gehen ist ja generell ratsam, aber eine anwaltliche Beratung ist ja auch mit Kosten verbunden und die hat man nicht einfach so übrig.

    Man ist das ein Mist. :(

    Die Adresse unserer Verbraucherzentrale habe ich mir aber vorsorglich schon mal besorgt.
     
    Hallo Beate,

    da die besagte Rechnung nicht eine verbrauchte Einheit aufweist, was wollen sie dir dann in Rechnung stellen?
    Die Karte etwa?
    Ich hatte mal Ärger wegen meines ersten handys, da wurde angeblich telefoniert, wo die Karte gar nicht im Gerät war, stundenlang eine 0180..Nummer und sogar im Tschechien-Urlaub gab es angeblich Telefonate, wo ich das international rooming gar nicht beantragt hatte und dafür gar nicht freigeschalten war.
    Ich konnte natürlich nichts beweisen, habe aber vor Gericht, wo sie mich verklagt hatten, ohne Anwalt, Recht bekommen. Sie mußten beweisen und konnten es nicht.
    Sicher ist das nicht Dasselbe. Aber durchhalten lohnt sich. Es ging um über 1000 DM damals.
    Ich war damals auch bei der Verbraucherzentrale und bei der kostenlosen Rechtsberatung, aber alle haben mir nur gesagt-nicht zahlen, widersprechen und dann stellen sie ihre Forderungen eh ein, da sie einsehen würden, daß sie unberechtigt ist. Scheißchen, es kam vor Gericht, nach vielen Drohungen und Mahnungen und Mahnbescheid.
     
    Die Kosten zahlt die Gegenseite natürlich :grins:

    umgekehrte Grüße
    Tono
     
  • Solche Fälle erledige ich per Textbaustein und hänge die Rechnung an die Gegenseite gleich mit dran. Üblicherweise zahlen die gleich. Sonst hätte ich ja keine Zeit für's Forum... :roll:


    kostenneutrale Grüße
    Tono
     
    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach, müßte es auch bei einem telefonisch zustande gekommenen Vertrag eine schriftliche Ausfertigung geben, die ihr zugeschickt bekommen haben müßtet. Vielleicht mit der Karte zusammen?
    Auf der anderen Seite, ist GG darüber informiert worden, daß besagtes Gesrpäch über den Vertragsabschluß aufgezeichnet wurde? Sonst können die ja einem vom Pferd erzählen.
     
    Man das ist vor dem 22.01.12 passiert und GG hat Kopf wie Sieb, wer weiß denn noch, was vor 6 Monaten in einem Gespräch gesagt wurde.

    Dass ein Vertrag zustande gekommen wäre, wenn die SIM-Karte angekommen ist, soviel ist mir klar. Aber wir haben diese SIM-Karte nicht erhalten (und wenn doch, dann vermutlich als Werbung weggeschmissen)

    Daher meine Frage nach der Beweislast, müssen die mir nachweisen, dass ich sie erhalten habe oder ich, dass ich sie nicht erhalten habe.

    Ich hab das immer so verstanden, der etwas behauptet, muss es auch beweisen können. Also in meinem Fall, wenn ich behaupte ich hab die Karte nicht bekommen, müsste ich es beweisen, aber wie soll ich das :d
     
    Na ja, hier behaupten ja zwei etwas, der Handy-Provider behauptet, die Karte verschickt zu haben, ihr behauptet, keine erhalten zu haben.
    Wer hier nun der Beweispflichtige ist, ich habe keine Ahnung. Da hilft wohl nur der Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
    Ich finde die Sache trotzdem windig. Welcher Anbieter von was auch immer, schickt die erste Rechnung nach 5 Monaten?
     
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