Für den/die jenigen , der/die gegen die Festsetzung des Grundsteuermeßbetrages, der schon vor 1-2 Jahrem jedem zugegangen ist, nicht in Widerspruch gegangen ist, wird sich garantiert nichts ändern. Denkt denn jemand, dass die Finanzbehörden den ganzen Aufwand noch mal betreiben? Niemals.
elis Du schreibst: ....den Widerspruch soll man beim Finanzamt einlegen.
Antwort: es kommt drauf an!
Der Widerspruch gegen den Steuermeßbetrag ist beim Finanzamt einzulegen.
(Aber dafür ist es zu spät, weil diese Bescheide schon länger zugegangen sind, teils schon vor zwei Jahren. Und dafür ist die Frist in den meisten Fällen abgelaufen).
Der Widerspruch gegen die Höhe der festgelegten Grundsteuer ist beim Kassen-und Steueramt der Gemeinde/Stadt einzulegen.
Und dann gibt es Fristen. Leute, wenn Ihr so etwas vorhabt, schaut in Euren Bescheid.
elis Du schreibst: ....den Widerspruch soll man beim Finanzamt einlegen.
Antwort: es kommt drauf an!
Der Widerspruch gegen den Steuermeßbetrag ist beim Finanzamt einzulegen.
(Aber dafür ist es zu spät, weil diese Bescheide schon länger zugegangen sind, teils schon vor zwei Jahren. Und dafür ist die Frist in den meisten Fällen abgelaufen).
Der Widerspruch gegen die Höhe der festgelegten Grundsteuer ist beim Kassen-und Steueramt der Gemeinde/Stadt einzulegen.
Und dann gibt es Fristen. Leute, wenn Ihr so etwas vorhabt, schaut in Euren Bescheid.