Grundsteuer

Für den/die jenigen , der/die gegen die Festsetzung des Grundsteuermeßbetrages, der schon vor 1-2 Jahrem jedem zugegangen ist, nicht in Widerspruch gegangen ist, wird sich garantiert nichts ändern. Denkt denn jemand, dass die Finanzbehörden den ganzen Aufwand noch mal betreiben? Niemals.

elis Du schreibst: ....den Widerspruch soll man beim Finanzamt einlegen.

Antwort: es kommt drauf an!

Der Widerspruch gegen den Steuermeßbetrag ist beim Finanzamt einzulegen.
(Aber dafür ist es zu spät, weil diese Bescheide schon länger zugegangen sind, teils schon vor zwei Jahren. Und dafür ist die Frist in den meisten Fällen abgelaufen).

Der Widerspruch gegen die Höhe der festgelegten Grundsteuer ist beim Kassen-und Steueramt der Gemeinde/Stadt einzulegen.

Und dann gibt es Fristen. Leute, wenn Ihr so etwas vorhabt, schaut in Euren Bescheid.
 
  • Meine Information ist ja, den Widerspruch soll man beim Finanzamt einlegen. Die Grundsteuer muß man ja eh bezahlen, so wie es jetzt festgelegt wurde. Aber es laufen anscheinend schon so grundsätzliche Bestrebungen oder Prozesse. Wenn das alles klarer ist und irgendwelche Ergebnisse vorliegen und dann umgesetzt werden und man die ganze Zeit zuviel bezahlt hat, dann bekommt man das zuviel bezahlte Geld wieder zurück, wenn ein Widerspruch da ist. Wenn keiner da ist, dann ist das Geld futsch. Deshalb sollte man vorsorglich den Widerspruch einlegen. Diese Information habe ich.
    es laufen in diesem Land immer Prozesse, weil es immer Anwälte gibt, die das für dich machen, denn davon leben diese, und sie gewinnen immer, auch wenn sie verlieren, denn eine(r) muss sie bezahlen
     
    Na dann tut es. Aber bitte daran denken, dass es auch mal Geld kosten könnte. Deshalb über Chancen genau nachdenken, Gewinnchancen nicht von einem Anwalt einreden lassen.
     
  • Wir haben gestern erfahren, dass sich der Grundsteuerbetrag für meine Schwiegereltern fast verdreifacht hat.
    Wir haben 2014 1/3 vom Grundstück der Schwiegereltern bekommen und es wurde für uns ein Messbetrag festgesetzt. Der war aber schon moderner als der der Schwiegereltern.
    Wie wir gestern erfahren haben, zahlten meine Schwiegereltern bisher weniger Grundsteuer als wir für ein doppelt so großes Grundstück. Jetzt zahlen sie das Doppelte wie wir. Weil jetzt die gleiche Grundlage gilt.
    Also auch wenn es für die Schwiegereltern jetzt hart ist, ist es im Grunde fair.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Die alten Werte kenne ich nicht.
    Ich weiß nur, dass sie jetzt für ein doppelt so großes Grundstück wie unseres auch das doppelte zahlen wie wir.
    Das ist für mich unterm Strich jetzt logisch.
     
  • Und in Summe?

    Grundstück? Steuer?

    Mit meinem Beitrag wollte ich lediglich ausdrücken, dass das, was bei den Schwiegereltern jetzt als heftige Erhöhung wahrgenommen wird, neutral betrachtet jetzt "gerecht" verteilt ist.
    Diese Sichtweise entnehme ich auch dem Beitrag von @Frau B aus C

    Die genauen Details tun hier gar nichts zur Sache und da werde ich auch nicht weiter drauf eingehen.
     
  • es laufen in diesem Land immer Prozesse, weil es immer Anwälte gibt, die das für dich machen, denn davon leben diese, und sie gewinnen immer, auch wenn sie verlieren, denn eine(r) muss sie bezahlen
    Ich will ja nicht selbst klagen, nur vorsorglich Widerspruch einlegen. Damit ich die zuviel bezahlte Grundsteuer wieder zurückbekomme, sollten sich Änderungen ergeben.
     
  • Ich will ja nicht selbst klagen, nur vorsorglich Widerspruch einlegen. Damit ich die zuviel bezahlte Grundsteuer wieder zurückbekomme, sollten sich Änderungen ergeben.
    Jetzt ist es zu spät dafür, das hättest du nach dem Bescheid des Finanzamtes machen müssen
     
    Die Diskussionen hier sind teilweise falsch ! Die Grundsteuer ist in jedem Land anders!
    Am besten das lesen oder die Sendung ansehen:
    Dass es in den einzelnen Bundesländers durchaus verschiedene Handhabung gibt, wurde hier durchaus erwähnt.
     
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