Grundsteuer

Alles andere was er erwähnt wie Baujahr vom Haus (bei uns 1810) etc. wird hier überhaupt nicht berücksichtigt.
Und genau deswegen gibt es aktuell wohl auch schon wieder Klagen wegen potentieller Ungerechtigkeit.

Versteh nicht, warum man sich hier bei uns nicht auf ein Vorgehen einigen konnte, besonders wenn am Ende eh das gleiche Steueraufkommen rauskommen soll.
 
  • Weil das föderale System in Deutschland mehr hindert als nützt. In jedem Bundesstaat sitzt ein kleiner Gottkönig mit seinem Herrscherstab und wehe der Bund will was machen, dann zeigen sie die Zähne. Von der Sache ist das immer noch die Kleinstaaterei wie vor hunderten Jahren.
     
    Und genau deswegen gibt es aktuell wohl auch schon wieder Klagen wegen potentieller Ungerechtigkeit.

    Versteh nicht, warum man sich hier bei uns nicht auf ein Vorgehen einigen konnte, besonders wenn am Ende eh das gleiche Steueraufkommen rauskommen soll.

    Das hat den einfachen Grund, dass Grundstücke im „Westen“ zum Teil eine veraltete Bewertung haben. Im „Osten“ war es durch Neubewertungen, Verkäufe etc. deutlich aktueller. Daher gibts im Osten Tendenziell weniger große Sprünge.

    Wäre natürlich interessant, wenn man vergleichbare Grundstücke und Häuser findet… ohne hinkt es und ist stark subjektiv.
     
  • ..... im Osten Tendenziell weniger große Sprünge.....

    Nicht unbedingt. Auch hier gibt es Auswüchse.

    Aber unsere Politiker werden das sicher wohlwollend prüfen. Da bin ich mir ganz sicher. Einige versprechen ja schließlich Steuersenkungen....da kann es mit der Bedarf an Geld nicht so groß sein... aber gehört nicht hierher.
     
  • Das hat den einfachen Grund, dass Grundstücke im „Westen“ zum Teil eine veraltete Bewertung haben. Im „Osten“ war es durch Neubewertungen, Verkäufe etc. deutlich aktueller. Daher gibts im Osten Tendenziell weniger große Sprünge.
    Wo ist da der Bezug zur unterschiedlichen Ermittlung des Grundsteuermessbetrages. Darum geht es bei den Klagen und nicht um die Steigerungen für manche an sich.
     
  • Gestern hatten sie in der Aktuellen Stunde einen Beitrag, dass in Dortmund Nachbarn, die alle eine Garage hatten - also identische Garagen, die alle nebeneinader gebaut sind - komplett unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und dementsprechend unterschiedliche Steuerforderungen hatten. Der Stadt Dortmund fehlen da bisher noch die Daten, dass man sich dazu äußern könnte.

    Hier der Beitrag aus der Lokalzeit Ruhr, den hab ich schneller gefunden als den Beitrag aus der aktuellen Stunde, den ich gestern Abend sah:

     
    Normalerweise gehört doch jede Garage zu einem Grundstück???
    Und, wenn: dann richtet sich die Bemessung nach dem Grundstück (Größe/Bebauung etc insgesamt)...
     
    Gestern hatten sie in der Aktuellen Stunde einen Beitrag, dass in Dortmund Nachbarn, die alle eine Garage hatten - also identische Garagen, die alle nebeneinader gebaut sind - komplett unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und dementsprechend unterschiedliche Steuerforderungen hatten.
    Das ist aber schon komisch. So etwas sollte eigentlich nicht sein, oder..?
     
    So Garagenhöfe, wo Garage neben Garage steht und die Wohnhäuser dann ein Stückchen weg liegen, sind hier nicht so ungewöhnlich. So gibt es auch für mehrstöckige Häuse pro Wohnung eine Garage.
     
  • So Garagenhöfe, wo Garage neben Garage steht und die Wohnhäuser dann ein Stückchen weg liegen, sind hier nicht so ungewöhnlich. So gibt es auch für mehrstöckige Häuse pro Wohnung eine Garage.
    Das gibt es im Vorort wo meine Schwiegermutter lebt auch.
    Dennoch gehört die Garage offiziell zu ihrem Grundstück. :fragend: (genauso bei den Nachbarn.)

    (also dort gibt es Doppelhaushälften und Reihenhäuser und die Garagen sind separat, zählen aber dennoch zum Hausgrundstück. Bei Wohnungen finde ich das tatsächlich noch unverständlicher...)
     
    Die Abrechnungen wirkten so, als seien sie getrennt vom restlichen Wohngrundstück erfolgt. Mehr, als in dem WDR-Beitrag gezeigt wurde, weiß ich auch nicht.
    Das klingt schräg. Ich bin sehr gespannt wie sich das aufklärt (falls du weiter berichten magst, falls du es mitbekommen solltest...)
     
    Hier mal meine Gedanken zum Thema, weil doch einige immer wieder mit den typisch deutschen Gedanken der Klage argumentieren...
    Klagen (oder Widerspruch einlegen, hört sich weniger drastisch an und kostet ja auch erst mal nichts) konnte man gegen den Bescheid des Finanzamtes vor einigen Monaten, da sollte man aber auch Gründe vorweisen, wer jetzt glaubt, gegen den Steuer-Bescheid der Komune zu klagen, ohne damals einen begründeten Widespruch eingereicht zu haben, macht nur Anwälte reich
    Das Ganze heißt übrigens "Grundsteuer", ob dies bereichtigt ist oder nicht, möchte ich gar nicht bewerten, aber wenn der sogenannte "Grund" wertvoller geworden ist, dann ist eben auch der sich daraus neu berechnete Wert höher, ist blöd für viele, ist aber leider so

    die Kommunen hatten die Möglichkeit, das abzumildern, indem sie den Hebesatz anpassen, einige haben es gemacht und andere eben nicht


    Hier bei uns hat sich der Qadratmeterpreis in den letzten 25 Jahren verfünffacht, da wusste jeder, der sich mit dem Thema ein wenig beschäftigt hat, das könnte teuer werden und nur weil jetzt die Stadt den Hebesatz fast habiert hat, ist eine drastische Steuererhöhung für nornmale Grundstücke ausgeblieben
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Meine Information ist ja, den Widerspruch soll man beim Finanzamt einlegen. Die Grundsteuer muß man ja eh bezahlen, so wie es jetzt festgelegt wurde. Aber es laufen anscheinend schon so grundsätzliche Bestrebungen oder Prozesse. Wenn das alles klarer ist und irgendwelche Ergebnisse vorliegen und dann umgesetzt werden und man die ganze Zeit zuviel bezahlt hat, dann bekommt man das zuviel bezahlte Geld wieder zurück, wenn ein Widerspruch da ist. Wenn keiner da ist, dann ist das Geld futsch. Deshalb sollte man vorsorglich den Widerspruch einlegen. Diese Information habe ich.
     
    Widerspruch wäre nur möglich nach dem ersten schreiben vom FA. jetzt ist der Drops gelutscht.

    Und jetzt regulären Bescheid der Gemeinde hilft kein Einspruch beim FA.
     
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