Grundsteuer

Was ich jetzt nicht verstehe (bitte um Nachsicht!) uns wurde eben schon vor einem oder zwei Jahren mitgeteilt dass unser neuer Grundsteuerbetrag voraussichtlich bei 260 Euro/Jahr liegen wird.
Und das ist nun tatsächlich auch die Summe, die wir künftig entrichten müssen.

War dann bei denjenigen, die jetzt so viel bezahlen müssen dieser Betrag so viel geringer angesetzt als im jetzigen Bescheid?
Also nicht 1500 oder 2500 Euro etc?
Waren das so viel kleinere Zahlen und der Betrag jetzt eine Überraschung..?
 
  • Ich kann mich nicht erinnern das bei uns eine Erhöhung in Zahlen gesagt wurde. In unserer Stadt war die Aussage an die ich mich erinnere. Es wird keine bis geringfügige Erhöhung geben.

    Wobei die ganze Diskussion ja nur um den Hebesatz ging und nicht um den Grundmessbetrag.
     
    Ich kann mich nicht erinnern das bei uns eine Erhöhung in Zahlen gesagt wurde. In unserer Stadt war die Aussage an die ich mich erinnere. Es wird keine bis geringfügige Erhöhung geben.

    Wobei die ganze Diskussion ja nur um den Hebesatz ging und nicht um den Grundmessbetrag.
    Der neue Grundsteuermessbetrag wird mit dem aktuellen Hebesatz multipliziert und ergibt dann deine Grundsteuer, wie vorher auch ( der Messbetrag =100% und angenommen, der Hebesatz ist bei euch 300%, dann muss du den Messbetrag mit 3 multiplizieren)
     
  • @Gartenbo wurde der Hebesatz bei euch denn so extrem verändert..?

    Der neue Grunsteuermessbetrag war bei euch so ähnlich wie der alte..?
    Also so, dass man es ohne den neuen Hebesatz wirklich nicht absehen konnte, was da kommt..?

    Aber eigentlich müssten doch dann trotzdem noch sehr viel mehr Leute von starken Erhöhungen betroffen sein, selbst wenn nicht alle riesige Grundstücke haben? Warum sind es nur einzelne..?
     
  • Taxus Baccata, du wohnst in Bayern.
    Und Bayern hat eine andere Berechnung.
    Mein Sohn wohnt in Bayern, neues Haus, 800 qm,
    10 km von einer Universitätsstadt entfernt, sehr
    moderate Grundsteuer. Unter 300 Euro.
     
    Taxus Baccata, du wohnst in Bayern.
    Und Bayern hat eine andere Berechnung.
    Mein Sohn wohnt in Bayern, neues Haus, 800 qm,
    10 km von einer Universitätsstadt entfernt, sehr
    moderate Grundsteuer. Unter 300 Euro.
    Ja, ich weiß. Weil bei uns in erster Linie die Wohnfläche zur Berechnung herangezogen wird, nicht die Grundstücksfläche.

    Dennoch hätte mich interessiert ob es denn bei denjenigen, wo es nun so teuer wurde am neuen Grundsteuermessbetrag oder am neuen Hebesatz lag ?

    Das macht für mich einen Unterschied.

    Denn wenn ich jetzt einen neuen Grundsteuermessbetrag bekomme, der dem alten ähnlich ist - warum sollte ich mich dann beschweren ?
    Wäre ja logisch, wenn viele das dann nicht getan hätten.

    Wem dann aber die Gemeinden unerwartet drastisch mit dem Hebesatz rauf gehen - das ist ja nichts, womit man vor 1-2 Jahren rechnen konnte ?

    Ich finde hier aus juristischer Sicht kritisch, dass man sich offensichtlich beschweren sollte ohne einen endgültigen Bescheid zu haben.

    Klar - wenn der neue Messbetrag 15 x höher wäre als der alte hätte man es vielleicht absehen können.
    Daher meine Frage - war das bei denjenigen, die jetzt betroffen sind, so..?

    Ich würde es gerne besser nachvollziehen können. Ich finde dieses ganze Thema nicht wirklich transparent.
     
  • Genau so wie @Frau B aus C es geschrieben hat. Die Bewertung habt ihr quasi gemacht und unterstützt. Gegen dieses erste hätte man widersprechen müssen. Findige Gemeinden haben aber schon 1-2 Jahre vorher den Hebesatz erhöht. Dahingehend muss man sich auch erkundigen. Da wird sicher auch die Gemeinde was sagen können.

    Wenn jetzt deutlich höhere Summen gefordert werden, können diese leicht aufgeschlüsselt werden.
     
    @SebDob ja aber auch das beantwortet doch nicht meine Frage ob es denn nun bei @londoncybercat7, @Gartenbo und @Golden Lotus nun am neuen Grundsteuermessbetrag selbst oder am Hebesatz lag..?

    Falls der neue Grundsteuermessbetrag nicht viel höher war als der alte - warum hätte man sich dann beschweren sollen?
    Und falls er 8 x oder 10 x so hoch war - warum hat man es dann nicht getan..?
     
    Denn wenn ich jetzt einen neuen Grundsteuermessbetrag bekomme, der dem alten ähnlich ist - warum sollte ich mich dann beschweren ?
    Wäre ja logisch, wenn viele das dann nicht getan hätten.

    Wem dann aber die Gemeinden unerwartet drastisch mit dem Hebesatz rauf gehen - das ist ja nichts, womit man vor 1-2 Jahren rechnen konnte ?

    Eigentlich war von Anfang an klar, dass ab der ersten Bewertung vorsorglich dagegen widersprochen werden muss.
    „Der Stein wurde ins rollen gebracht…“

    Doch, damit war zu rechnen und es gab auch viele Stimmen die davor gewarnt haben. Wer schon vor 2 Jahren erhöht hat, bekommt ggf jetzt die dicke Kohle. Und wenn nicht kann man jetzt auch noch mal erhöhen…
    Im Endeffekt natürlich alles ein wirtschaftlicher Aspekt…
     
  • @Taxus Baccata

    Nein der Hebesatz wurde diesmal bei uns nicht erhöht. Das hat die Stadt schon ab 2022 in Schritten gemacht. 2022 von 445 auf 460 und 2023 von 460 auf 475. Das waren dann in Summe 4 € mehr im Jahr. Da schaut kein Mensch genauer hin. Bei mir wurde der Meßbetrag von 26,58€ auf 54,68€ erhöht. Ich habe nur ein kleines Grundstück, für mich sind das ca 130€ mehr im Jahr. Also ein Fliegenschiss gegenüber die Summen die andere bezahlen müssen.

    Als vor 2 Jahren der Bescheid mit dem Grundmeßbetrag kam, hab ich zwar gelesen aber welche Auswirkungen das haben kann, war mir nicht klar da ich mich damit noch nie befasst habe. Und die öffentliche Disskusion ging ja auch nur um den Hebesatz, vor deren Erhöhung alle Angst hatten.
     
  • Siehst du. Bei dir ist das das beste schlechteste Beispiel.

    Jetzt pokert die Gemeinde , dass die neue Bewertung hoher ausfällt…
     
    Der Hebesatz kann ja unterschiedlich sein. Das legt ja die Gemeinde fest. Bei uns wurde der Hebesatz nicht erhöht, wir sind ein gut finanziell aufgestellte Gemeinde. Das kann oft ganz anders ausschauen.
     
    Dito!

    Hier sind die Grundsückspreise in den letzten Jahren auch unglaublich in die Höhe geschossen; hat sich aber - wie ich so in der Nachbarschaft mitbekommen habe, nicht drastisch geäußert.
     
    Die Hebesätze haben sich in den Gemeinden sicher
    verändert, aber nicht soviel, dass extrem höhere Werte
    entstehen.
    Hauptgrund für die Auswüchse sind Veränderungen
    ( in der Regel extreme Erhöhungen) beim Grundsteuermessbetrag.
     
    Die Hebesätze haben sich in den Gemeinden sicher
    verändert, aber nicht soviel, dass extrem höhere Werte
    entstehen.
    Hauptgrund für die Auswüchse sind Veränderungen
    ( in der Regel extreme Erhöhungen) beim Grundsteuermessbetrag.
    Wenn das tatsächlich so ist, dann hätte man wirklich Einspruch einlegen müssen als ersichtlich wurde, dass der neue Grundsteuermessbetrag ein vielfaches vom bisherigen Betrag war.

    Daher meine Frage oben an welchem der beiden Faktoren das jetzt maßgeblich lag. (Die inzwischen beantwortet wurde.)
    Bei uns ist es tatsächlich so, dass die Erhöhung nicht durch eine Erhöhung des Hebesatzes der Gemeinde kam.
    Aber das hätte ja woanders auch anders gewesen sein können.
     
    @Frau B aus C hat recht, die große Änderung der Reform ist die neue Berechnung des Grundsteuermessbetrages.

    Hier wurde je nach Bundesland viel mehr berücksichtigt als in der Berechnung zuvor, was mehr Gerechtigkeit bringen sollte.
    Bei uns in Hessen floss da z.B. die Größe der Wohnfläche, die Fläche allgemein und das Baujahr vom Haus mit ein und noch mehr Effekt hatte der neue Bodenrichtwert.

    Die Gemeinden haben diese Infos dann von den Finanzämtern bekommen und konnten den Hebesatz entsprechend anpassen, dass in Summe wieder das gleiche Steueraufkommen rauskommt, wie vorher, was bei mir hier in der Gemeinde passiert ist.

    Das führt dazu, dass Grundbesitzer, die erst vor ein paar Jahren ihren Grund erworben haben jetzt zum Teil weniger zahlen, als welche, bei denen das Grundstück schon z.B. vor dem Krieg im Besitz war.

    Hauptgrund dafür ist der Bodenrichtwert, der jetzt für alle Grundstücke neu definiert wurde.
     
    @01goeran hat es richtig gesagt, hier in BW sind es die z.T. drastischen Preise der Bodenrichtwerte, die überwiegend die langjährigen Besitzer von geerbten Grundstücken treffen. Alles andere was er erwähnt wie Baujahr vom Haus (bei uns 1810) etc. wird hier überhaupt nicht berücksichtigt.
     
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