Gartenmauer Nachbar

  • h bin absolut dagegen, warum sollte ich den weg? Die Mauer ist ja ihre und nicht meine. Würdet ihr da nachgeben? Liebe Grüße und danke für eure Meinungen!

    Ich denke der Grundstücksbesitzer will die Mauer ganz auf die Grenze setzen, der Baumeister muss für eine 3m hohe Betonmauer ein Fundament errichten das breiter als die Mauer ist, je nach Gelände und Bodendruck kann es sein das er ein Fundament erstellt mit einem Schuh von z.B. 1m breit und 30-50cm hoch, darauf wird eine z.B. 25cm Mauer geschalt.

    Ich denke der Baumeister will dir Druck machen das der Gartenzaun weg kommt damit er seine Arbeiten erledigen kann. Ich würde den Baumeister morgen klarmachen das du Arbeiten die deinen Grund beeinträchtigen nicht duldest, und sollten Baggerarbeiten an der Grenze deine Flächen schaden oder über die Grenze sein du das nicht hinnimmst.

    Wenn dein Nachbar eine Mauer machen will muss er es auch akzeptieren das er die nicht direkt an die Grenze legen kann weil es aus baulicher Sicht nicht möglich ist und besser einen Abstand einhält und ein paar m² nutzbare Fläche bei ihm für sowas verloren gehen.

    lg
     
    Schau in das bei euch geltende Nachbarschaftsrecht. Selbst wenn Du dem Bau der Mauer schon mündlich zugestimmt hast, ist es doch gut als Argument zu gebrauchen à la: "Sie wissen sehr gut, dass eine Mauer in dieser Höhe eigentlich nicht erlaubt ist. Wenn ich dem Bau dennoch zustimme, dann aus reiner Kulanz und unter der Bedingung, dass die Mauer gänzlich auf dem Grund des Nachbarn errichtet wird und meinen Grund nicht beeinträchtigt"
    Oder so...
     
  • Warum hat der Nachbar überhaupt ein Problem mit dem Maschendrahtzaun, den sieht er doch eh nicht....
    Zum Begrünen würd ich ihn selbstredend stehenlassen.
    ch versteh den Sinn der ganzen Sache nicht. Warum ist es den neuen Nachbarn so wichtig, dass ihr euren Zaun entfernt? Er hat ja doch nichts davon, wenn er eh hinter der Betonmauer ist.
    Das liegt doch auf der Hand - Der stört beim Graben ausheben fürs Fundament und beim Einschalen !!!
    Falls @Pezi zustimmt, müssten die Nachbarn bzw. deren Beauftragte den Zaun bei Beschädigungen nicht mehr herrichten.
    Wahrscheinlich soll die Mauer direkt an der Grenze errichtet werden, sodass ein Neubau des Zaunes nur eingerückt auf Pezi's Grundstück realisierbar wäre...
    Mein bester Freund ist Kroate - Dei stehen auf Leute mit Selbstbewusstsein und Duchsetzungsvermögen
    Ich weiß ja, daß Du : z.B. 25 cm Mauer , geschrieben hast, aber wenn das Ding 3 m hoch werden soll, mußt Du mindestens eine 36,5 cm Wandstärke haben. ( Standardmaß, dicker geht immer )
    20 cm dicker Stahlbeton lang völlig
    @Pezi falls Du noch nicht schriftlich zugestimmt hast oder Du "auf Deinen Zaun verzichtest"
    Könntest Du im Gegenzug Deine Mauerseite mit Rankseilen oder Rankgitter, zu Deiner alleinigen berechtigten Begrünung, ausrüsten lassen.
    Selbstverständlich auf Kosten der Mauerbauer und im Grundbuch eingetragen mit schon festgesetzten Strafzahlungen bei nicht Erfüllung oder Behinderung - vermeidet spätere gerichtliche Auseinandersetzung und Du kannst gleich den Gerichtsvollzieher beauftragen, nach Versäumnis :)

    Galileo grüsst...bin vom Fach ;)
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Wie konntet Ihr nur einer 3 m hohen Mauer (ohne den vorgeschriebenen Abstand) zustimmen?
    Und wenn das Euer Zaun ist, dann besteht drauf.

    Berichte mal, wie das ausgegangen ist.
     
    Ich finde @Pezi , hat das genau richtig gemacht. Gesunden Menschenverstand einschalten, mit den Nachbarn reden. Wenn er höher von der Lage ist, was juckt ihn das tiefer gelegene Grundstück, auch wenn die Mauer höher ist. Wenn für ihn 3 mtr. Ok ist, nun warum nicht. Ich hätte auch keine Lust denen dauernd beim Baden zu zuschauen.

    Das mit dem Zaun, klingt für mich als hätte der Maurer es halt mal probiert, es für sich so einfach zu machen, wie möglich. Das kann man ablehnen, oder eine Lösung finden die vielleicht noch besser ist.

    Mein Gott sind hier mal wieder einige unterwegs.
     
  • Ich würde meinen Zaun auf deren Kosten entfernen, 15 Meter lang und alt und womöglich tief eingelassen.
    Dann lasse ich mir bestätigen, dass ich seine Mauer anbohren darf um die Mauer begrünen zu können.
    Ich lasse mir nicht gerne was auf meinem Grund vorschreiben, hier gewinne ich aber nur einen alten Zaun der bald zum entfernen ist.
    Da gewinne ich lieber auf Nachbars kosten die Entfernung des alten Zauns und Hänge schöne Rankgitter an die Mauer. + Ich lasse mir bestätigen einen Baum nah an die Grundgrenze zu pflanzen zu dürfen, sollte der Nachbar weiter so ungut aufdringlich sein wird er bald viele Blätter im Pool haben.
     
  • @Pezi,
    dann müßte auch noch geklärt werden, wer für den Erhaltungsaufwand auf Deiner
    Seite der Mauer zuständig ist.
    Soll sie verputzt werden, gestrichen etc. Wer bezahlt das ?
    Du willst ja bestimmt nicht noch Kosten dafür aufgehalst bekommen.
     
    Soll sie verputzt werden, gestrichen etc. Wer bezahlt das ?
    Stimmt - Falls die Wand gemauert wird und unverputzt bleibt, hat @Pezi eine "unschöne Asussicht"

    Kenne dieses Problem von einigen Klienten mit Garagenwänden, bei denen das zuvor nicht schriftlich vereinbart war.
    Und wo doch schriftlich vereinbart, musste es eingeklagt werden, da es nicht im Grundbuch bzw. Baugenehmigung festgehalten war.

    Ich finde auch, dass der gesunde Menschenverstand angewendet werden sollte, das hat ja auch @Pezi zuerst gemacht.
    Doch sollte jeder wissen, was auf ihn/sie zukommen könnte und dann schlussendlich entscheiden.

    Und so habe ich @Pezi's Frage verstanden, was sie mit diesen Information macht, ist ihre Sache.
     
    Wenn der Zaun stehen bleibt und die Mauer z.B. 0,5-1m von der Grenze errichtet wird bleibt natürlich ein Streifen übrig der womöglich von den neuen Hausbesitzern nicht gemäht/gepflegt wird. Das schaut auch nicht so toll aus.

    Rankgitter an Betonwand welches Pezi bepflanzen könnte hätte auch Vorteile, wenn die Sonnenausrichtung passt gingen da auch Spalierobst, Weintrauben, Clematis usw.

    Jedoch gehört sowas VOR Baubeginn schriftlich geklärt so wie Galileo schreibt. Vorher mündlich zusichern und später erinnert man sich an nichts mehr bringt nur Ärger und unnötige Anwaltskosten.

    Szenarien:

    Mauer wird gebaut mit Abstand zu deinen Grundstück, dein Zaun bleibt. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, Bereich zwischen Mauer und Zaun aber eventuell wird bald verwildern.

    Fertige Mauer wird an Grundstücksgrenze mit vielleicht 30cm Abstand gebaut. Nur mündliche zusagen: Baufirma entfernt deinen Zaun fürs die Fundament und Baggerarbeiten und richtet deine Fläche nur halbherzig her. Über Folgekosten wird gestritten. Eine Bepflanzung der Mauer lehnt dein Nachbar ab wegen möglichen Schäden an Betonmauer.

    Fertige Mauer wird an Grundstücksgrenze mit vielleicht 30cm Abstand gebaut. Vorher wird Vertraglich ins Grundbuch ein Grunddienstbarkeitsrecht festgeschrieben das dir die Bepflanzung der Mauer erlaubt und eine Befestigung von Rankgittern einräumt und du in dem Bereich über die Pflanzen bestimmen kannst, zudem steht drinnen dass das Gelände so hergerichtet wird das von deinem Grundstück zur Mauern das Gelände ordentlich hergerichtet wird das du mit dem Rasenmäher mähen kannst, Kosten dafür und für Grundbucheintrag trägt der Nachbar.

    Und das wichtigste: Lass dich nicht unter Druck setzten, wenn der Baumeister sagt morgen müssen wir Anfangen und das passt schon so wie du meinst hat das rechtlich wenig zu sagen, vorher alles abklären und dann erst Baubeginn.

    lg
     
    @Pezi, Vielleicht könntest Du mal ein Foto mit dem Objekt der (baumeisterlichen) Begierde hochladen, dass man sich die Situation besser vorstellen kann.
    Wie auch immer Du Dich letztendlich entscheidest, unbedingt vorher die Betonmauer betreffend alles vertraglich festhalten. Also, werden alle Auflagen der Bebauung seitens der Nachbarn eingehalten u.s.w.
     
    Möchte nur noch mal bemerken, das natürlich der dem die Mauer gehört, auch für die Mauer verantwortlich ist. Das die Mauer z Bsp. verputzt sein soll und das Rankhilfen installiert werden können, kann man ja sehr einfach festlegen.

    Und allen die ja so gern jeden Sch.... so gern einklagen wollen, möchte ich nur mal in Erinnerung bringen, das jeder Richter, wenn man denn mal diesen Weg einschlägt, versucht, einen Vergleich zu erreichen.

    Das kann man sich auch sparen, indem man Versucht es selber zu regeln. In der Regel erspart man sich damit viel Frust, böse Anwaltsbriefe und Ärger mit Nachbarn der nur schwer wieder beizulegen ist.

    In diesem Sinne, ein gutes Wochenende.
    Gerd
     
    @GerdOtto

    Du hast schon Recht, keine Frage es ist immer besser im guten solche Dinge zu bereden, jedoch wenn der neue Nachbar denn er noch nicht so gut kennt nicht so gesprächsbereit ist und nach der Fertigstellung auf stur schaltet kann sich Pezi nicht mehr wirklich helfen. Zudem hat ja der Nachbar kein Gespräch gesucht sondern der Baumeister kam an mit der Zaun MUSS weg.

    Da ist es besser vorher alles ohne Streitigkeiten festzuhalten: Klare Rechnung (Vertrag) macht gute Freunde heisst es ja,....

    lg
     
    Und allen die ja so gern jeden Sch.... so gern einklagen wollen, möchte ich nur mal in Erinnerung bringen, das jeder Richter, wenn man denn mal diesen Weg einschlägt, versucht, einen Vergleich zu erreichen.

    Das kann man sich auch sparen, indem man Versucht es selber zu regeln. In der Regel erspart man sich damit viel Frust, böse Anwaltsbriefe und Ärger mit Nachbarn der nur schwer wieder beizulegen ist
    So ist es ! - Deshalb Grundstücks relevante Vereinbarungen immer ins Grundbuch eintragen lassen oder in die Baugenehmigung einbinden, solange die Parteien freundlich miteinander reden.
    Dann wird auch am wahrscheinlichsten solch eine gegenseitige Absicherung akzeptiert und es erspart weitgehenst den späteren Klageweg.
    Ohne alldem, ist jedwede sonstige Vereinbarung spätestens, nach dem Wechsel (Verkauf, Erben) des Eigentümers, nur noch Makulatur.
     
    Ich wollte mal fragen was aus dem Tema mit der Mauer denn nun geworden ist.
    Viele Grüsse Gartenerde Iris
     
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