Hallo,
hier sind hauptsächlich Menschen die Garten(arbeit) lieben und es deshalb vermutlich gleich Steine regnen wird. Aber ich denke, dass Menschen die Garten lieben auch bestens damit auskennen, daher meine Frage:
Es gibt im Bebauungsplan eine Vorschrift, wieviel FLäche bebaut werden darf. Der Rest ist, laienhaft ausgedrückt, Garten.
Ist es erlaubt, die restliche Fläche mit einem Vlies auszulegen und darauf "Kunstrasen" oder ähnlichem zu verlegen? Oder zählt diese Art mit zur Bebauung?
hier sind hauptsächlich Menschen die Garten(arbeit) lieben und es deshalb vermutlich gleich Steine regnen wird. Aber ich denke, dass Menschen die Garten lieben auch bestens damit auskennen, daher meine Frage:
Es gibt im Bebauungsplan eine Vorschrift, wieviel FLäche bebaut werden darf. Der Rest ist, laienhaft ausgedrückt, Garten.
Ist es erlaubt, die restliche Fläche mit einem Vlies auszulegen und darauf "Kunstrasen" oder ähnlichem zu verlegen? Oder zählt diese Art mit zur Bebauung?