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Tono
Guest
Ein privates Forentreffen im offiziellen Forentreff-Fred...?
Das schreit nach dem hier:
§ 146 HGnGB (Hausgarten.net Gesetzbuch)
(1) Mit Spamverbot nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Forentreffen in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Forentreffen in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein einer höheren Bratwurst hervorgerufen wird,
2. falsche Forentreffen in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsche Forentreffen, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig (z.B. als Admin) oder als Mitglied einer Bande (z.B. Moderatorenteam), die sich zur fortgesetzten Begehung einer Forentreffenfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Spamverbot nicht unter zwei Jahren.
So sieht das aus!
Tono... Hausgartenanwalt
Das schreit nach dem hier:
§ 146 HGnGB (Hausgarten.net Gesetzbuch)
(1) Mit Spamverbot nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Forentreffen in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Forentreffen in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein einer höheren Bratwurst hervorgerufen wird,
2. falsche Forentreffen in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsche Forentreffen, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig (z.B. als Admin) oder als Mitglied einer Bande (z.B. Moderatorenteam), die sich zur fortgesetzten Begehung einer Forentreffenfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Spamverbot nicht unter zwei Jahren.
So sieht das aus!

Tono... Hausgartenanwalt