Genau das hat mich auf die Idee gebracht den Indianer-Thread "Was der Wind uns singt" zu eröffnen. Der wurde von mir auch bewusst hier platziert.Aber mit den Bäumen haben doch die meisten Menschen Probleme.
An lostcontrol - hast du nicht gelesen, dass es nicht um meine Fichte geht, sondern um die meiner 81jährigen Schwiegermutter, die 20km von hier entfernt wohnt. Schließlich hat sie mich um Hilfe gebeten und ich habe mich sehr intensiv mit dem Thema befasst. Die guten Ratschläge über Versicherungen, Baumkontrollen, Richterentscheidungen usw. brauche ich nicht. Ich will ja nur meine Argumentation ausweiten, weil ja - wie manche schreiben und ich selbst vermute - Richter wirklich keine Ahnung haben von Botanik....agressiv gefragt: wenn der baum auf deinem gelände steht, warum weisst du das dann selbst nicht?
ich weiss was meine bäume (naja, das bisschen das ich noch hab) so alles an "mist" bauen. du nicht?
also bei mir sieht's kahl aus, weil die balkanfichten von kyrill umgeschmissen wurden und weil die atlas-zeder anfing das haus zu beschädigen und deshalb weg musste...Wie kann es sonst sein, das viele Grundstücke einfach nur kahl aussehen weil die Besitzer Angst vor Blüten und Blätter haben.
Muss auch nicht. Ein normale Privathaftpflichtversicherung reicht völlig. Ob man dabei mit dem Fuss im Kaufhaus echtes Meissner-Porzellan kaputt macht, oder ob der Baum auf dem privaten Grundstück auf das Nachbarhaus fällt, ist eigentlich egal.1.) in der normalen gebäudeversicherung ist NICHTS, aber auch GARNICHTS ausser dem gebäude versichert. nicht der vorgarten, nicht der garten, nicht die pflanzen darin und ganz sicher auch nicht welchen schaden die beim nachbarn anrichten könnten.
Jepp ... aber für so einen Fall greift in jeden Fall eine Privathaftpfichtversicherung und die sollte heutzutage eigentlich wirklich jeder haben.ABER DU MUSST DAFÜR HAFTEN, WENN AUS DEM SCHLECHTEN ZUSTAND DEINES HAUSES ODER DEINER BÄUME ANDEREN SCHADEN ENTSTEHT!!!
Wie ich schon sagte, die Haus und Grundstücks-Haftpflichtversicherung ist eigentlich nur für die Fälle wenn Haus und Grundstück vermietet wird. Denn dann steht man gegenüber den Mietern in der Pflicht. D.h. diese können sich bei einen Schaden selbstverständlich an den Vermieter wenden, dessen Privathaftpflichtversicherung natürlich dann nicht mehr greift, weil es sich ja schliesslich um Tätigkeiten aus Vermietung und Verpachtung handelt.2.) eine grundstücks-haftpflicht ist sinnvoll, wenn möglicherweise öffentlichkeit oder nachbarn beeinträchtigt sein könnten - aber dann muss man sich eben auch an die auflagen besagter versicherung halten, dazu gehört im allgemeinen, dass man regelmässig kontrolliert, ob alles in ordnung ist, also AUCH ob bäume noch gesund sind oder nicht. die versicherung wird diesbezüglich in jedem falle nachfragen, die zahlen nicht unbesehen, da kannst du sicher sein.
Ja du vielleicht nicht, aber du bist ja hier auch nicht der einzige im Forum.Die guten Ratschläge über Versicherungen, Baumkontrollen, Richterentscheidungen usw. brauche ich nicht.
komisch, warum zahlt dann die privathaftpflicht nicht, wenn ich mit dem auto etwas kaputtfahre?Muss auch nicht. Ein normale Privathaftpflichtversicherung reicht völlig. Ob man dabei mit dem Fuss im Kaufhaus echtes Meissner-Porzellan kaputt macht, oder ob der Baum auf dem privaten Grundstück auf das Nachbarhaus fällt, ist eigentlich egal.
nein lucky - denn wir reden ja grad nicht von schäden an den mietern oder von schäden an besuchern sondern von schäden die durch einen baum, der deiner aufsichtspflicht unterliegt am NACHBARHAUS.Wie ich schon sagte, die Haus und Grundstücks-Haftpflichtversicherung ist eigentlich nur für die Fälle wenn Haus und Grundstück vermietet wird. Denn dann steht man gegenüber den Mietern in der Pflicht.
Weil das einer der wenigen Gebiete ist, wo es eine gesonderte und gesetztlich festgelegte KFZ-Haftpflichtversicherung gibt, die ja tatsächlich im wahrsten Worte Pflicht für jeden KFZ-Halter ist.komisch, warum zahlt dann die privathaftpflicht nicht, wenn ich mit dem auto etwas kaputtfahre?
Wichtig ist aber doch nur ob ein Schaden privat und in direkter oder auch indirekter Weise durch den Versicherungsnehmer begründet ist.nein lucky - denn wir reden ja grad nicht von schäden an den mietern oder von schäden an besuchern sondern von schäden die durch einen baum, der deiner aufsichtspflicht unterliegt am NACHBARHAUS.
Vielleicht sollte man da ja mal einen eigenen Thread darüber machen. Denn wie jemand schon richtig sagte, allgemein scheint das ja in Deutschland ein enorm wichtiges Thema zu sein. Ich kenne Wohngegenden, ich glaube, da wächst nicht ein einziger Baum.aber ist ja auch wurschd. bei mir ging's ja noch mal gut und bei der fichte, die hier zur debatte steht, scheint das ja nicht das problem zu sein...
Weil Du aufgrund der Betriebsgefahr, die von einem Kfz ausgeht, verpflichtet bist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.komisch, warum zahlt dann die privathaftpflicht nicht, wenn ich mit dem auto etwas kaputtfahre?
lucky - nimm's mir nicht übel, aber ich verlass mich da lieber auf das, was mir von einem spezialisten einer grossen versicherung unabhängig vom individuellen fall erklärt hat - der ist immerhin profi.Weil das einer der wenigen Gebiete ist, wo es eine gesonderte und gesetztlich festgelegte KFZ-Haftpflichtversicherung gibt, die ja tatsächlich im wahrsten Worte Pflicht für jeden KFZ-Halter ist.
Mach ruhig.lucky - nimm's mir nicht übel, aber ich verlass mich da lieber auf das, was mir von einem spezialisten einer grossen versicherung unabhängig vom individuellen fall erklärt hat - der ist immerhin profi.
Nein, in diesem Fall nicht. Hier ist es gesetzlich bindend. Nachzulesen im Pflichtversicherungsgesetz (Habe ich u.a. jahrelang unterrichtet)Bei den Versicherungen ist es doch immer "Auslegungssache". M