Fichte stört Nachbarn

ich weiß nur, daß die Versicherung das bei uns nicht zahlt, wenn ein Baum auf ein Auto fällt ...

ist komisch ... war aber tatsächlich so ...
 
  • Der Fichte wegen, würd ich mir selber die Frage stellen, ob sie mich stören würde wäre ich der Nachbar ....

    mich würde so ein Ding schon sehr stören, je nachdem wo sie wächst ...

    Hallo Fini,
    ich weiß wovon ich rede. Mein Nachbar am Wohnort hatte eine 25 m hohe Fichte 1 m von meiner Grundstücksgrenze. Natürlich konnte ich darunter nichts pflanzen, also habe ich einen Abstellplatz für Gartengeräte darunter gemacht. Und die 5 bis 6 Eimer Zapfen pro Jahr machten mir auch nichts aus. Selbst die Wurzeln, die in meine Gemüsebeete ragten, konnte ich ertragen, denn ich konnte mich jeden Morgen an dem Prachtexemplar freuen. Als der Nachbar die Fichte fällen wollte, habe ich gebeten, dies nicht zu tun. Aber er fürchtete, dass sie auf sein Haus fällt. Nun habe ich keine Fichte mehr, auf der meine Clematis sich 5 m hoch hinaufrankte.
    So ist das. Die Fichte, um die es mir geht, steht im Garten meiner Schwiegermutter - 20 km von mir entfernt. So oft besuche ich sie nicht, um genau zu wissen, wann da Nadeln und Zapfen fallen - ich habe dies auch nicht beachtet, als meine Nachbarfichte nadelte..
     
  • agressiv gefragt: wenn der baum auf deinem gelände steht, warum weisst du das dann selbst nicht?
    ich weiss was meine bäume (naja, das bisschen das ich noch hab) so alles an "mist" bauen. du nicht?
    An lostcontrol - hast du nicht gelesen, dass es nicht um meine Fichte geht, sondern um die meiner 81jährigen Schwiegermutter, die 20km von hier entfernt wohnt. Schließlich hat sie mich um Hilfe gebeten und ich habe mich sehr intensiv mit dem Thema befasst. Die guten Ratschläge über Versicherungen, Baumkontrollen, Richterentscheidungen usw. brauche ich nicht. Ich will ja nur meine Argumentation ausweiten, weil ja - wie manche schreiben und ich selbst vermute - Richter wirklich keine Ahnung haben von Botanik....
     
  • Wie kann es sonst sein, das viele Grundstücke einfach nur kahl aussehen weil die Besitzer Angst vor Blüten und Blätter haben.
    also bei mir sieht's kahl aus, weil die balkanfichten von kyrill umgeschmissen wurden und weil die atlas-zeder anfing das haus zu beschädigen und deshalb weg musste...
    angst vor blüten oder blättern hab ich ganz sicher keine, ich hab auch den klebrigen blütenstaub der zeder immer wieder geduldig von meinen sprossenfenstern geschrubbt - 'ne ziemlich unspassige angelegenheit.

    aber bis was anderes auch nur annähernd so gross wird dauert's halt erstmal ein paar jahrzehnte...
     
  • 1.) in der normalen gebäudeversicherung ist NICHTS, aber auch GARNICHTS ausser dem gebäude versichert. nicht der vorgarten, nicht der garten, nicht die pflanzen darin und ganz sicher auch nicht welchen schaden die beim nachbarn anrichten könnten.
    Muss auch nicht. Ein normale Privathaftpflichtversicherung reicht völlig. Ob man dabei mit dem Fuss im Kaufhaus echtes Meissner-Porzellan kaputt macht, oder ob der Baum auf dem privaten Grundstück auf das Nachbarhaus fällt, ist eigentlich egal.

    Allerdings natürlich nur, solange das Grundstück auch nur privat genutzt, also nicht vermietet wird. Erst wenn man das Haus und das Grundstück vermietet, braucht man eine gesonderte Haus und Grundstücks-Haftpflichtversicherung, weil es dann ja nicht mehr privat ist. Aber eben auch nur dann.

    Fällt ein Baum dagegen auf das eigene Dach, ist es in jeden Fall eine Sache für die normale Gebäudeversicherung. Einzige Bedingung hierbei ist, das es sich um einen Sturm der Windstärke X handeln muss. Das ist aber meist genau in den Versicherungsvertrag festgelegt. Was genau das Dach kaputt gemacht hat, ist dabei eher zweitranging. Wichtig ist halt nur, das es ein Elementarschaden war.

    Das ist genau das gleiche wie die Sache mit den Glasschäden. Die Glasbruchversicherung ist nachweislich die am meisten nicht in Anspruch genommene Versicherung. :D Ganz einfach deshalb, weil Fenster nunmal hauptsächlich bei Sturm zerbrechen. Dann ist es aber ein Elementarschaden und wird von der normalen Gebäudeversicherung übernommen. Lediglich wenn man durch eigene Schuld bsw. eine grosse und entsprechend teure Panoramaglasscheibe kaputt schlägt, greift eine Glasbruchversicherung.

    ABER DU MUSST DAFÜR HAFTEN, WENN AUS DEM SCHLECHTEN ZUSTAND DEINES HAUSES ODER DEINER BÄUME ANDEREN SCHADEN ENTSTEHT!!!
    Jepp ... aber für so einen Fall greift in jeden Fall eine Privathaftpfichtversicherung und die sollte heutzutage eigentlich wirklich jeder haben.

    2.) eine grundstücks-haftpflicht ist sinnvoll, wenn möglicherweise öffentlichkeit oder nachbarn beeinträchtigt sein könnten - aber dann muss man sich eben auch an die auflagen besagter versicherung halten, dazu gehört im allgemeinen, dass man regelmässig kontrolliert, ob alles in ordnung ist, also AUCH ob bäume noch gesund sind oder nicht. die versicherung wird diesbezüglich in jedem falle nachfragen, die zahlen nicht unbesehen, da kannst du sicher sein.
    Wie ich schon sagte, die Haus und Grundstücks-Haftpflichtversicherung ist eigentlich nur für die Fälle wenn Haus und Grundstück vermietet wird. Denn dann steht man gegenüber den Mietern in der Pflicht. D.h. diese können sich bei einen Schaden selbstverständlich an den Vermieter wenden, dessen Privathaftpflichtversicherung natürlich dann nicht mehr greift, weil es sich ja schliesslich um Tätigkeiten aus Vermietung und Verpachtung handelt.
     
    Muss auch nicht. Ein normale Privathaftpflichtversicherung reicht völlig. Ob man dabei mit dem Fuss im Kaufhaus echtes Meissner-Porzellan kaputt macht, oder ob der Baum auf dem privaten Grundstück auf das Nachbarhaus fällt, ist eigentlich egal.
    komisch, warum zahlt dann die privathaftpflicht nicht, wenn ich mit dem auto etwas kaputtfahre?
    lucky, du täuschst dich. wenn, dann brauchst du die grundstückshaftpflicht. die privathaftpflicht zahlt da nicht, glaub's mir halt.

    Wie ich schon sagte, die Haus und Grundstücks-Haftpflichtversicherung ist eigentlich nur für die Fälle wenn Haus und Grundstück vermietet wird. Denn dann steht man gegenüber den Mietern in der Pflicht.
    nein lucky - denn wir reden ja grad nicht von schäden an den mietern oder von schäden an besuchern sondern von schäden die durch einen baum, der deiner aufsichtspflicht unterliegt am NACHBARHAUS.

    aber ist ja auch wurschd. bei mir ging's ja noch mal gut und bei der fichte, die hier zur debatte steht, scheint das ja nicht das problem zu sein...
     
    komisch, warum zahlt dann die privathaftpflicht nicht, wenn ich mit dem auto etwas kaputtfahre?
    Weil das einer der wenigen Gebiete ist, wo es eine gesonderte und gesetztlich festgelegte KFZ-Haftpflichtversicherung gibt, die ja tatsächlich im wahrsten Worte Pflicht für jeden KFZ-Halter ist.

    nein lucky - denn wir reden ja grad nicht von schäden an den mietern oder von schäden an besuchern sondern von schäden die durch einen baum, der deiner aufsichtspflicht unterliegt am NACHBARHAUS.
    Wichtig ist aber doch nur ob ein Schaden privat und in direkter oder auch indirekter Weise durch den Versicherungsnehmer begründet ist.

    aber ist ja auch wurschd. bei mir ging's ja noch mal gut und bei der fichte, die hier zur debatte steht, scheint das ja nicht das problem zu sein...
    Vielleicht sollte man da ja mal einen eigenen Thread darüber machen. Denn wie jemand schon richtig sagte, allgemein scheint das ja in Deutschland ein enorm wichtiges Thema zu sein. Ich kenne Wohngegenden, ich glaube, da wächst nicht ein einziger Baum.
     
  • Weil das einer der wenigen Gebiete ist, wo es eine gesonderte und gesetztlich festgelegte KFZ-Haftpflichtversicherung gibt, die ja tatsächlich im wahrsten Worte Pflicht für jeden KFZ-Halter ist.
    lucky - nimm's mir nicht übel, aber ich verlass mich da lieber auf das, was mir von einem spezialisten einer grossen versicherung unabhängig vom individuellen fall erklärt hat - der ist immerhin profi.
     
    Da hat Lucky aber vollkommen Recht - da beißt die Maus keinen Faden ab.
    Das ist so!
     
    Ich weiß gar nicht, was ihr wollt?
    Unser Nachbar hat sein Problem so gelößt:

    6A2243F4D7C5992CE96AF193A45FF546


    A88A6C6EBEFFF94970AF245F4AEB47AC

    Ich ar total sauer, zumal diese Bäume Menschenhoch waren, als wir unseren Erstbezug im Haus hatten.. Diese Tanne war sehr sehr schön vom Wuchs......

    Mo, die sonst noch eine Holunder direkt auf der Grenze im Garten stehen hat, der ihr bis aufs Dach wächst und alles verschmutzt und verstopft.. Der Nachbar ist nie zusehen und wenn, dann winkt er ab..

    Sie dachte auch und fragte nach.. In jeder Stadt wird diese Satzung anders gehand habt!
     
    nun ja - gebäudeversicherung war auch noch bis vor kurzem pflicht.
    ich find's irrwitzig dass das abgeschafft wurde, da bin ich nach wie vor der meinung dass wer darauf verzichtet, wirklich irre sein muss.
    aber gut, man schadet ja eigentlich nur sich selbst, wenn man darauf verzichtet. das ist beim auto natürlich anders...
     
    Habe ich nicht so gemeint Rentner, natürlich brauche ich eine ausreichende Versicherung. Ich wäre ja dumm wenn ich daran sparen wollte. Nur, manchmal wenn es ums bezahlen eines Schadens geht, so ist die Wortwahl doch sehr ausschlaggebend. Grüße von M
     
    ....tja, Nacht und Nebenaction!

    Dieses etwas von einem Baum steht noch, klar weil auf 3.Grundstück,
    aber die Fichtenkrüppel sind beide seid gestern nicht mehr da...,
    die Mieter haben wohl noch mehr Platz gebraucht:rolleyes:

    Mo, die bei manchen Menschen nur den Kopf schütteln kann :mad::(
     
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