Behördenwahnsinn Hartz IV - eigene Wohnung

Registriert
08. Apr. 2009
Beiträge
3.834
Ort
Eberswalde, Klimazone 7a
Ich bräuchte ein paar Tipps in Bezug auf Hartz IV:

Die Freundin meines Sohnes wohnt in einer anderen Stadt (220 km entfernt). Sie hat im vorigen Jahr ein Baby bekommen und musste deswegen ihre Ausbildung abbrechen. Mein Sohn befindet sich selbst auch noch in der Ausbildung und hat selbst nur ein sehr geringes Lehrlingssgeld. Bis Dez. 2010 hat sie Hartz IV+Elterngeld+Kindergeld+Unterhalt bekommen. Ab Januar ist der Anteil Hartz IV wegen Änderung der gesetzlichen Grundlage weggefallen. Sie wohnt derzeit bei ihrem Vater, daher keine Kosten für Unterkunft.

Im August 2011 beginnt sie eine neue Ausbildung hier bei uns in der Stadt. Der Umzug wäre also berufs-/ausbildungsbedingt. Daher hat sie beim Amt ihrer Heimatstadt Antrag auf Genehmigung des Umzuges, sowie Erstattung der Umzugskosten und Gewährung eines Darlehens für die Mietkaution und Übernahme der Wohnungskosten gestellt. Nachdem sie jetzt fast 6 Wochen seit Antragstellung nichts gehört hat, hat sie telefonisch beim Amt wegen der Anträge angefragt. Dort wurde ihr telefonisch mitgeteilt, dass die Anträge nicht bearbeitet werden, da sie kein Hartz IV erhält.

Uns ist bekannt, dass ihr ab August Berufsausbildungsbeihilfe zusteht.

Und damit kommen wir zu der Zwickmühle in der wir uns derzeit befinden. Sie müsste bereits jetzt hier einen KITA-Platz beantragen, der ihr aber nur zusteht, wenn sie hier wohnt.

Könnte sie jetzt einfach hier ein Wohnung nehmen (natürlich nur in der angemessenen Größe und Kosten) und dann hier neu Hartz IV beantragen?

Meine Befürchtungen sind, dass ihr das auf den Fuß fallen könnte, da sie ja die Wohnung derzeit nicht genehmigt bekommt. Oder steht ihr als alleinerziehende junge Mutter eine eigene Wohnung zu, so dass das Amt dann die Kosten für die Wohnung dann tragen muss, sie wäre dann wieder Hartz IV-Empfänger? Ist es sinnvoll, hier in der Stadt, in die sie wegen der Ausbildung ziehen wird, einen Hartz IV Antrag zu stellen? Von ihren Eltern kann sie leider keine finanzielle Unterstützung erwarten, da diese nur geringe Einkommen haben.

Ich hoffe, hier kann mir jemand ein paar Tipps geben, damit wir dem Mädel helfen können.

Danke schon mal für Eure Bemühungen.
 
  • Also viele Tipps hab ich nicht, aber ein paar "Kleinigkeiten"...

    Ab Januar ist der Anteil Hartz IV wegen Änderung der gesetzlichen Grundlage weggefallen.
    Warum, welche ges. Grundlage hat sich denn geändert?

    Könnte sie jetzt einfach hier ein Wohnung nehmen (natürlich nur in der angemessenen Größe und Kosten) und dann hier neu Hartz IV beantragen?
    Da sie zur Zeit kein Hartz IV bekommt muss das "abgebende" Amt keine Zustimmung erteilen, so dass dieses möglich ist.
    Dabei müsst Ihr aber drauf achten die Miethöhe nicht zu überschreiten.

    Meine Befürchtungen sind, dass ihr das auf den Fuß fallen könnte, da sie ja die Wohnung derzeit nicht genehmigt bekommt.
    Wie gesagt, dass wäre nur relevant wenn sie zur Zeit auch Hartz IV bekommt.

    Oder steht ihr als alleinerziehende junge Mutter eine eigene Wohnung zu, so dass das Amt dann die Kosten für die Wohnung dann tragen muss, sie wäre dann wieder Hartz IV-Empfänger?
    Ja.

    Ist es sinnvoll, hier in der Stadt, in die sie wegen der Ausbildung ziehen wird, einen Hartz IV Antrag zu stellen?
    Wo denn sonst? :confused:
    Von ihren Eltern kann sie leider keine finanzielle Unterstützung erwarten, da diese nur geringe Einkommen haben.
    Das wird dann sowieso vom Amt überprüft.

    Ich hoffe, hier kann mir jemand ein paar Tipps geben, damit wir dem Mädel helfen können.
    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
     
    Ich bräuchte ein paar Tipps in Bezug auf Hartz IV


    Und damit kommen wir zu der Zwickmühle in der wir uns derzeit befinden. Sie müsste bereits jetzt hier einen KITA-Platz beantragen, der ihr aber nur zusteht, wenn sie hier wohnt.

    Hallo,
    also Du schreibst doch das die Kindsmutter in diesem Jahr in Eurer Stadt einen Ausbildungsplatz beginnt,hm warum sollte sie dann nicht jetzt schon einen Kita-Platz beantragen können?
    Also in der Kita in der ich arbeite sind auch Eltern die ihren Wohnsitz ausserhalb unser Stadt haben ,aber eben dort arbeiten.Das kann sie doch schonmal belegen,dann sollte es den Behörden doch wohl klar sein,das sie auch demnächst einen Wohnsitz in Eurer Stadt hat:rolleyes::mad:
    Ich würde mich mal mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen und den Fall schildern,am Besten gleich die Dame oder den Herrn kontaktieren ,der für die Kindergärten zuständig ist.
    Darf ich fragen wie alt das Kind ist?
    -weil einen gesetzl.Rechtsanspruch gibts ja derzeit nur für Kinder ab 3 Jahre,da der Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahre noch nicht beendet ist.
    Beim Rechtsanspruch muss man allerdings damit rechnen ,das der Kindergartenplatz nicht im Kindergarten um die Ecke sein muss,sondern er muss lediglich im Stadtgebiet angeboten werden.
    Weiterhin ist es sinnvoll sich über die angebotene Betreuungszeit zu informieren,denn ich denke mit einem reinen Kindergartenplatz wird sie nicht hinkommen,wenn sie in der Ausbildung steckt.Das ist nämlich der nächste Knackpunkt,der Rechtsanspruch besteht nur für einen Kindergartenplatz aber nicht für einen Kindertagesstättenplatz.
     
  • Hallo Beate,

    Ab Januar ist der Anteil Hartz IV wegen Änderung der gesetzlichen Grundlage weggefallen. Sie wohnt derzeit bei ihrem Vater, daher keine Kosten für Unterkunft.

    Was meinst du mit Anteil Hartz IV?
    Wie alt ist denn die junge Mutti? Doch sicher über 18-oder?

    LG tina1
     
  • Ich bräuchte ein paar Tipps in Bezug auf Hartz IV:

    Die Freundin meines Sohnes wohnt in einer anderen Stadt (220 km entfernt). Sie hat im vorigen Jahr ein Baby bekommen und musste deswegen ihre Ausbildung abbrechen. Mein Sohn befindet sich selbst auch noch in der Ausbildung und hat selbst nur ein sehr geringes Lehrlingssgeld. Bis Dez. 2010 hat sie Hartz IV+Elterngeld+Kindergeld+Unterhalt bekommen. Ab Januar ist der Anteil Hartz IV wegen Änderung der gesetzlichen Grundlage weggefallen. Und welche soll das sein?
    Sie wohnt derzeit bei ihrem Vater, daher keine Kosten für Unterkunft.
    Aber doch sicher die Nebenkosten und den Beitrag fürs Heizen
    Im August 2011 beginnt sie eine neue Ausbildung hier bei uns in der Stadt. Der Umzug wäre also berufs-/ausbildungsbedingt. Daher hat sie beim Amt ihrer Heimatstadt Antrag auf Genehmigung des Umzuges, sowie Erstattung der Umzugskosten und Gewährung eines Darlehens für die Mietkaution und Übernahme der Wohnungskosten gestellt. Nachdem sie jetzt fast 6 Wochen seit Antragstellung nichts gehört hat, hat sie telefonisch beim Amt wegen der Anträge angefragt. Dort wurde ihr telefonisch mitgeteilt, dass die Anträge nicht bearbeitet werden, da sie kein Hartz IV erhält.
    Die haben wohl nicht mal die Notwendigkeit erachtet, dann wenigstens eine Ablehnung und den Grund dafür schriftlich mitzuteilen?
    Uns ist bekannt, dass ihr ab August Berufsausbildungsbeihilfe zusteht.

    Und damit kommen wir zu der Zwickmühle in der wir uns derzeit befinden. Sie müsste bereits jetzt hier einen KITA-Platz beantragen, der ihr aber nur zusteht, wenn sie hier wohnt.

    Könnte sie jetzt einfach hier ein Wohnung nehmen (natürlich nur in der angemessenen Größe und Kosten) und dann hier neu Hartz IV beantragen?
    Beim Amt erfragen, wie hoch die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten sein dürfen. Ist regional unterschiedlich.
    Meine Befürchtungen sind, dass ihr das auf den Fuß fallen könnte, da sie ja die Wohnung derzeit nicht genehmigt bekommt. Oder steht ihr als alleinerziehende junge Mutter eine eigene Wohnung zu, so dass das Amt dann die Kosten für die Wohnung dann tragen muss, sie wäre dann wieder Hartz IV-Empfänger? Ist es sinnvoll, hier in der Stadt, in die sie wegen der Ausbildung ziehen wird, einen Hartz IV Antrag zu stellen? Von ihren Eltern kann sie leider keine finanzielle Unterstützung erwarten, da diese nur geringe Einkommen haben.

    Ich hoffe, hier kann mir jemand ein paar Tipps geben, damit wir dem Mädel helfen können.

    Danke schon mal für Eure Bemühungen.

    LG tina1
     
    Habe mich gerade mal belesen, was BAB ist.
    Also BAB und Hartz IV geht wohl nicht, so wie ich das verstehe.
    BAB wird gewährt, wenn sie nicht zu Hause wohnen kann, ist also Geld, was dafür gedacht ist, die höhren Kosten, die eine auswärtige Wohnung mit sich bringt, aufzufangen.
    Hier spielt aber das Einkommen der Eltern noch eine Rolle.
    Oder, auf BAB verzichten und den Wohnsitz in eure Stadt verlegen und dort Hartz IV beantragen. Dann zählt aber das "Lehrlingsgeld"oder wie auch immer das heutzutage heißt als Einkommen. Aber da gibt es ja Freibetrag.
    Bleibt zu prüfen, wo man besser dran ist.

    LG tina1
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • nur zu dem Punkt "'Wegfall des Hartz IV Anteils wegen Gesetzesänderung":

    Ich denke das liegt daran, dass das Elterngeld für Hartz IV Bezieher gestrichen wurde. Und vermutlich war der Hartz IV Anteil bis Dez. 10 der jungen Mutti ziemlich niedrig (da ja keine Wohnungskosten anfallen), somit hat sie sich vermutlich besser gestellt das Elterngeld anstatt des Hartz IV zu nehmen - nur mal so eine Vermutung von mir.

    Sonst kann ich leider gar nicht helfen, da ich bisher (zum Glück) mit Hartz IV noch nichts zu tun hatte.

    Lieben Gruß
    Orlaya
     
    Hallo Beate,

    Deine Schwiegertochter in spe wohnt bei ihrem Vater.

    Hartz IV kannst du nur am Wohnort beantragen. Wenn das Mädel im August in eine andere Stadt zieht, ist die dortige Kommune für sie zuständig. Anders geht es leider nicht. Bei Wohnung in entsprechender Größe dürften keine Schwierigkeiten auftreten und auch die Kaution wird als Darlehn gewährt. Wichtig in diesem Fall ist der Mietvertrag der Wohnung als Vorlage bei der ARGE.

    Umzug muss sie daher aus eigener Tasche zahlen.

    Liebe Grüße
    Meriposa
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Danke schon mal für Eure Tipps.

    Seit Januar wird das Elterngeld als Einkommen genauso wie Kindergeld und Unterhalt bei der Berechnung von Hartz IV mit angerechnet. Dadurch erhält sie kein Hartz IV mehr.
    Auf alle Fälle werde ich ihr den Tipp geben, sie soll sich auch an Jugendamt wenden, vielleicht können die ihr helfen.

    Enkelchen ist im Juli geboren und wird dieses Jahr 1 Jahr alt. Krippenplätze sind hier das geringste Problem, da die Einrichtungen hier im Osten (Brandenburg) vorhanden sind. Wenn man eine Ausbildung/Arbeitsplatz nachweisen kann, bekommt man zu 99,9 % auch einen Platz, man muss ihn nur rechtzeitig beantragen, damit es dann eventuell auch die "Wunsch-Kita" wird.

    Auf alle Fälle wird in der nächsten Woche die Arbeitagentur hier vor Ort angesteuert, um die weitere Verfahrensweise abzustimmen.
    Es wird wohl dahingehen, dass wir die Kaution vorschiesen, ob sie die nun ans Amt zurück zahlt oder an uns bleibt gleich.

    Ich werde Euch aber auf dem Laufenden halten, vielleicht kann ja jemand von den Erfahrungen, die wir jetzt machen werden, profitieren.
    Sollte Euch aber noch was einfallen, bin ich auch weiterhin an Euren Tipps interessiert.

    Ach ja zu BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und Hartz IV kann ich nur sagen, BAB hat Vorrang, denn nur wenn sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat und diese für sie nicht zutreffen, steht ihr Hartz IV zu.

    Danke noch mal an Euch alle. :grins:
     
  • Hallo Beate, es zieht einem die Schuhe aus, wenn man das liest.
    Wie soll das Mädel das alles schaffen, wenn man ihr nur Steine in den Weg legt. Da nicht mehr, dort noch nicht - so geht es doch nun aber auch nicht ! Ich weiß, dass ihr helft, aber darum geht es ja nicht. Eine Antwort nur auf Nachfrage, das ist schon die erste Schweinerei. Statt, dass man eine Lösung sucht, wird sie abgewimmelt. Es muss doch eine Stelle geben, die ihr weiterhilft, verdammt nochmal ! Für solche Probleme wünschte ich mir die DDR zurück. Ich war alleinerziehende Mutter und weiß, wovon ich rede.
    Leider kann ich mir nicht vorstellen, dass sie vom Jugendamt Hilfe bekommt. Ich würde mir einen Termin bei der ARGE holen und dort mal die ganzen Probleme schildern und auch ordentlich auf den Tisch hauen, wenn die sich nicht rühren. Andere bekommen doch auch Geld von denen, wenn sie sich um Ausbildungsplatz oder Arbeit kümmern und umziehen müssen. Vielleicht kannst du es ermöglichen und mit ihr dorthin gehen. Die könnten sich doch mit der ARGE bei euch in Verbindung setzen und gemeinsam eine Lösung finden, ich meine, wenn DIE WOLLEN, geht das auch. Es kann doch nicht sein, dass sie bestraft wird, weil sie eine Ausbildung machen will und nicht zum Dauer-Hartz IV-Empfänger werden will.
    Weißt du, was ich noch machen würde, schreib doch mal an unsere Familienministerin Frau von der Leyen und bitte um baldige Antwort, weil es dringend ist. Wobei ich den Eindruck habe, dass die Behörden nicht mehr interessiert, dass sie innerhalb einer bestimmten Zeit antworten müssen. Aber die erzählt doch immer und überall, wie toll sich gekümmert wird. Vielleicht hilft es ja auch schon, wenn du damit bei der ARGE drohst. Eine andere Möglichkeit wäre noch das Fernsehen. Es gibt doch Sendungen, wo einem geholfen wird - werden kann.
    Ich weiß, dass eine Freundin von Steffi mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hat, aber ich weiß nicht, wie ich momentan an sie herankommen soll.
    Ich drücke dir erstmal die Daumen, dass ihr das bald geregelt kriegt, und die betreffenden Stellen in die Gänge kommen. Du kannst notfalls auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, ich habe damit nur mal gedroht, das hat schon gereicht.

    GLG Christina, die gerne helfen würde, aber auch nicht so richtig weiß, wie.
     
  • Hallo liebe Beate.....

    Durch deinen Beitrag fühle ich mich um einige Jahre zurück versetzt.
    Ich kann mich noch gut daran erinnern wie meine Tochter nach NRW gezogen ist um dort eine Ausbildung zu machen.
    Ach was waren wir zu dem Zeitpunkt dumm und haben uns von Hüh nach Hott zu den verschiedenen Ämtern schicken lassen.
    Überall waren wir falsch und Hilfe haben wir keine bekommen.
    Aber Kopf hoch....am Ende hat es geklappt.

    erst mal etwas negatives....Umzugskosten werden nur mit ganz viel Glück übernommen, weil das Mädel kein Hartz IV bekommt.
    Die Arge an ihrem Wohnort hat nichts mit Ihr zu tuen ...weil sie kein Hartz IV bekommt.
    Ihr habt schon ganz richtig gedacht.....wendet euch an die Arge des neuen Wohnortes.Aber sammelt vorher eure gesamten Informationen.....Ihr könnt dann bedeutend besser argumentieren.
    Auch das Amt sagt leider nicht alles was zustehen kann.
    Seit bestimmt ..aber höflich.Sonst schalten die auf stur und alles wird noch schwieriger.
    Man möchte in manchen Fällen wirklich lieber mit der Faust auf den Tisch hauen....aber das bringt erst mal gar nichts ausser mehr Verdruss.
    Ich halte euch auf jeden Fall die Daumen und würde mich sehr freuen eine positive Nachricht zu hören.
    Nicht vergessen ....der Weg ist schwer und lang...aber nur Durchhalten bringt den Erfolg.

    GLG Elke
     
    Seit Januar wird das Elterngeld als Einkommen genauso wie Kindergeld und Unterhalt bei der Berechnung von Hartz IV mit angerechnet. Dadurch erhält sie kein Hartz IV mehr.
    Das versteh ich immer noch nicht.... :(

    Was für ein Einkommen hat sie denn im Moment? Hat sie vorher gearbeitet und bekommt Elterngeld als "Ausfall" für das Einkommen?

    Normalerweise steht auf der einen Seite der Bedarf (Regelsatz für sie und Kind, KdU, Heizung) und auf der anderen Seite das zur Zeit verfügbare Einkommen (Kindesunterhalt, Kindergeld, Unterhalt für sie, AlG u.ä.).
    Was steht denn bei ihr auf der Einkommensseite, dass es den Bedarf gänzlich deckt (in diesem Fall natürlich im Moment nur die beiden Regelsätze).

    @Gartenfreundin:
    Ich würde mir einen Termin bei der ARGE holen und dort mal die ganzen Probleme schildern und auch ordentlich auf den Tisch hauen, wenn die sich nicht rühren. Andere bekommen doch auch Geld von denen, wenn sie sich um Ausbildungsplatz oder Arbeit kümmern und umziehen müssen.
    Das Problem ist hier aber, dass die Tochter von Beate (warum auch immer) zur Zeit kein Hartz IV bekommt, da sie scheinbar ihren Bedarf selber decken kann. Warum soll das (abgebende) Amt dann tätig werden.
    Wenn Du (als Nicht - Hartz IV - Bezieherin) von Brandenburg nach Niedersachsen ziehst gehst Du doch auch nicht zur Arge um den Umzug bezahlt zu bekommen, oder.

    Es kann doch nicht sein, dass sie bestraft wird, weil sie eine Ausbildung machen will und nicht zum Dauer-Hartz IV-Empfänger werden will.
    Wer bestraft sie denn? Nicht jeder, der eine Ausbildung macht (auch mit Kind) bekommt Hartz IV, genauso wie zur Zeit die Tochter von Beate. Heißt, zur Zeit handelt die Arge hier absolut rechtmäßig (mit den hier vorliegenden Informationen, ich hatte oben ja nach weiteren Infos gefragt).

    Weißt du, was ich noch machen würde, schreib doch mal an unsere Familienministerin Frau von der Leyen
    Ursula von der Leyen ist schon lange keine Familienministerin mehr.

    Eine andere Möglichkeit wäre noch das Fernsehen. Es gibt doch Sendungen, wo einem geholfen wird - werden kann.
    Wie gesagt, zur Zeit sehe ich hier kein Fehlverhalten oder Ermessensfehler der Arge.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Das versteh ich immer noch nicht.... :(

    .....

    Normalerweise steht auf der einen Seite der Bedarf (Regelsatz für sie und Kind, KdU, Heizung) und auf der anderen Seite das zur Zeit verfügbare Einkommen (Kindesunterhalt, Kindergeld, Unterhalt für sie, AlG u.ä.).
    Was steht denn bei ihr auf der Einkommensseite, dass es den Bedarf gänzlich deckt (in diesem Fall natürlich im Moment nur die beiden Regelsätze).

    bis 31.12.2010 war Einkommen: Kindergeld, Unterhalt, Anteil Hartz IV (Elterngeld wurde nicht als Einkommen gezählt, und Arbeitslose bekommen den Grundsatz von 300,- € Elterngeld)

    seit 01.01.2011 wird das Elterngeld auch als Einkommen gezählt und dadurch ist der Anteil Hartz IV weggefallen, daher jetzt Elterngeld + Kindergeld + Unterhalt

    Kosten für Unterkunft und Heizung wurden bei ihr nicht anerkannt, also abgelehnt, da sie bei ihrem Vater wohnt, aber dagegen ist sie anwaltlich in Widerspruch gegangen und bis dass dann entschieden ist kann dauern
     
    bis 31.12.2010 war Einkommen: Kindergeld, Unterhalt, Anteil Hartz IV
    - Unterhalt für sie, für's Kind oder für beide?
    - Was meinst Du mit "Anteil" Hartz IV? Hartz IV ist das was bei Regelbedarf minus Einkommen übrig bleibt...
    - Was kriegt sie denn an Unterhalt?

    Kosten für Unterkunft und Heizung wurden bei ihr nicht anerkannt, also abgelehnt, da sie bei ihrem Vater wohnt,
    Das ist nach der gängigen Rechtssprechung auch ok, nennt sich "Naturalunterhalt". Nicht unbedingt nett, dem Widerspruch wird aber wohl nicht abgeholfen werden.
     
    - Unterhalt für sie, für's Kind oder für beide?
    - Was meinst Du mit "Anteil" Hartz IV? Hartz IV ist das was bei Regelbedarf minus Einkommen übrig bleibt...
    - Was kriegt sie denn an Unterhalt?

    Das ist nach der gängigen Rechtssprechung auch ok, nennt sich "Naturalunterhalt". Nicht unbedingt nett, dem Widerspruch wird aber wohl nicht abgeholfen werden.

    Unterhalt nur für das Kind - 133,- €

    Dann ist mein Anteil Hatz IV = Hartz IV

    Du siehst, ich bin diesbezüglich vollkommen unbeleckt - bisher :(

    Über den Begriff Naturalunterhalt muss ich mich erst mal informieren.

    Wie wird dieser denn berücksichtigt? als fiktives Einkommen, als nicht geltendmachen der Kosten für Wohnung und Heizung :confused:

    Ich glaube, sie hat mir was von beidem erzählt und darum sind sie in Widerspruch gegangen, weil als fiktives Einkommen angesetzt und zusätzlich auch Kosten für Unterkunft und Heizung abgelehnt.

    Für mich besteht ein Logik darin, dass sie keine Kosten für Unterkunft und Heizung bekommt, wenn sie beim Vater wohnt und er dafür aufkommt. Aber ihr wird zusätzlich noch ein fiktives Einkommen durch den Vater (was wirklich nicht kommt) unterstellt und angerechnet. :confused:

    Wie ihr seht es wird immer verworrener, da ist es schon verständlich, dass das Mädel kopflos ist.
     
    ...Über den Begriff Naturalunterhalt muss ich mich erst mal informieren. ... Aber ihr wird zusätzlich noch ein fiktives Einkommen durch den Vater (was wirklich nicht kommt) unterstellt und angerechnet. :confused:

    Hallo Beate,

    na komm, Kopf hoch - wir werden hier mal ein paar Stichworte klären, dann kannst du auch mehr nachlesen bzw. konkreter bei den zuständigen Ämtern nachfragen.

    Hier spuckt auch ganz massiv das Unterhaltsrecht mit rein. Zuerst muss man nämlich von den Unterhaltsverpflichteten den Unterhalt einfordern, erst dann kann man die öffentliche Hand (-> Hartz IV) um Hilfe bitten.
    So und da das Mädel -wenn ich das richtig verstanden habe- noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, stellt sich die ARGE auf den Standpunkt, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind (wie alt ist denn das Mädel?) Die Eltern dürfen ihrer Tochter auch Naturalunterhalt gewähren, als da das überlassene Zimmer und auch ein gefüllter Kühlschrank wären. Insofern bleibt bei der Freundin deines Sohnes sicherlich nur ein sehr geringer Rest ungedeckt. Der eben neuerdings mit dem Elterngeld verrechnet wird.

    Nun muss ich auch nochmal nachfragen, ist denn dein Sohn Vater des Babys? (Vaterschaft anerkannt, Unterhalt fürs Baby kommt von ihm?). Das könnte in den weiteren Überlegungen ebenfalls eine große Rolle spielen. Und wenn dein Sohn der Papa ist, öhm, hat er Einkommen? Die 133,- EUR sehen ja von der Höhe eher wie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt aus. Selbst in der untersten Einkommensgruppe wären bereits 225,- EUR Unterhalt für ein Kind bis sechs Jahre fällig.

    Nochmal zusammengefasst: Bevor die junge Mutter Hartz IV beantragen kann, müssen erst mal die Unterhaltspflichten geklärt sein. Für das Baby ist in erster Linie der Vater des Kindes zuständig. Wenn der nicht zahlungsfähig ist, müssen eigentlich sogar erst die Großeltern des Babys angezapft werden. Wenn die auch nicht zahlen können, ist das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss dran.
    Für die Mutter (Freundin deines Sohnes) ist einerseits der Kindsvater unterhaltsverpflichtet und andererseits sind aber auch ihre Eltern noch nicht aus der Unterhaltspflicht raus, zumindest solange sich das Kind in Schule/Ausbildung/Studium befindet. Hier wäre eher zu diskutieren, ob die Eltern der jungen Mutter im Moment unterhaltspflichtig sind, weil das Mädchen ja zur Zeit eben nicht in Ausbildung ist.

    Lieben Gruß
    Orlaya
     
    Der Vater des Baby hat derzeit kein Einkommen, daher Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
    Die Eltern des Mädels haben selbst kein oder zu geringes Einkommen, Mutter Hartz IV, Vater nicht mehr als 1.000 € (sind leider normale Durchschnittseinkommen hier im Osten)

    Unterhaltspflichten wurden durch die ARGE ja bereits alles geprüft, das sie ja bis 31.12. Hartz IV bekam.

    Durch die Anrechnung vom Elterngeld ist aber ab 01.01. Hartz IV weggefallen. Wie soll sie sich jetzt verhalten, um hier vor Ort eine Wohnung nehmen zu können? Ausbildungsvertrag zum 01.08.2011 liegt vor.
    Theoretisch sage ich, müsste ihr dann hier wieder Hartz IV zustehen, weil ja dann eigene Kosten für Unterkunft und Heizung anfallen.
     
    Wie wird dieser denn berücksichtigt? als fiktives Einkommen, als nicht geltendmachen der Kosten für Wohnung und Heizung :confused:

    Ich glaube, sie hat mir was von beidem erzählt und darum sind sie in Widerspruch gegangen, weil als fiktives Einkommen angesetzt und zusätzlich auch Kosten für Unterkunft und Heizung abgelehnt.

    Für mich besteht ein Logik darin, dass sie keine Kosten für Unterkunft und Heizung bekommt, wenn sie beim Vater wohnt und er dafür aufkommt. Aber ihr wird zusätzlich noch ein fiktives Einkommen durch den Vater (was wirklich nicht kommt) unterstellt und angerechnet. :confused:
    Ist auch nicht einfach zu verstehen.

    Die Unterhaltspflicht ihres Vaters scheint man ja geprüft zu haben und wie Du sagst ist er nicht unterhaltspflichtig /- fähig.
    Die Mutter, selber Hartz IV - Bezieherin ist es auch nicht.

    Die kostenfreie Unterkunft beim Vater meinte ich mit Naturalunterhalt, nicht aber einen gefüllten Kühlschrank u.a.

    Laut Regelsatzverordnung stehen ihr 359 € Regelsatz für sich selbst zu plus 215 € für das Kind. Den Mehrbedarf für Alleinerziehung darf die Arge weglassen, da sie beim Vater wohnt und somt nicht "alleine" ist.

    Das ergibt einen Bedarf von 574 € auf ihrer "Bedarfsseite".
    Dagegen muss sie das gesamte Einkommen (Kindergeld 184 € und Unterhalt 133 €) gegenrechnen. Macht summasummarum 317 € Einkommen.

    Das ergäbe zur Zeit einen Hartz IV - Anspruch von 257 €.

    Somit kann ich mir nicht erklären, warum sie keine Leistungen (mehr) erhält.:confused:
    Hast Du wirklich alle Informationen oder ist es das, was Du evtl. auch nur über "Stille Post" bekommst..:confused:

    Wie schon gesagt, die Nichtübernahme der KdU ist ok, aber was genau wird ihr als fiktives Einkommen angerechnet wenn der Vater nicht unterhaltsfähig ist? Das ist mNn nicht vom Gesetz gedeckt.
    Da das Mädel über 18 ist, greift auch nicht die "gesteigerte" Unterhaltspflicht.

    Mein Tipp: Hin zur Arge, nochmal offiziell einen Antrag stellen und sich die Ablehnung nachvollziehbar begründen lassen, dazu ist die Arge verpflichtet.
     
    Leider kann ich mir nicht vorstellen, dass sie vom Jugendamt Hilfe bekommt.
    Hier und nur hier wird dir geholfen, sind schließlich für Wohl von Kind und Mutter zuständig. Sonst würd ich sie verklagen. In der Regel helfen sie sofort, kompetent und stecken nicht mit der Arge unter einer Decke. Hab dafür gute Beispiele aus dem Bekanntenkreis.
    Ich würde mir einen Termin bei der ARGE holen
    vergiß diesen S....laden. Die sind nur froh, wenn sie einen "Bittsteller" weniger haben. Es gibt sogar in gewissen Fällen Hartz IV plus Bafög. Nur werden sie sauer, wenn das der Kunde weiß. Denn sowas gehört sich einfach nicht zu wissen. Denen ist es lieber, der Bürger ist unwissend und sie können ihm einen vom Pferd erzählen.
    und dort mal die ganzen Probleme schildern und auch ordentlich auf den Tisch hauen, wenn die sich nicht rühren. Andere bekommen doch auch Geld von denen, wenn sie sich um Ausbildungsplatz oder Arbeit kümmern und umziehen müssen. Vielleicht kannst du es ermöglichen und mit ihr dorthin gehen. Die könnten sich doch mit der ARGE bei euch in Verbindung setzen und gemeinsam eine Lösung finden, ich meine, wenn DIE WOLLEN,
    Lachhaft! Hartz IV ist durchs Gesetz legitimierter Betrug.
    geht das auch. Es kann doch nicht sein, dass sie bestraft wird, weil sie eine Ausbildung machen will und nicht zum Dauer-Hartz IV-Empfänger werden will.
    Weißt du, was ich noch machen würde, schreib doch mal an unsere Familienministerin Frau von der Leyen und bitte um baldige Antwort, weil es dringend ist. Wobei ich den Eindruck habe, dass die Behörden nicht mehr interessiert, dass sie innerhalb einer bestimmten Zeit antworten müssen. Aber die erzählt doch immer und überall, wie toll sich gekümmert wird. Vielleicht hilft es ja auch schon, wenn du damit bei der ARGE drohst. Eine andere Möglichkeit wäre noch das Fernsehen. Es gibt doch Sendungen, wo einem geholfen wird - werden kann.
    Ich weiß, dass eine Freundin von Steffi mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hat, aber ich weiß nicht, wie ich momentan an sie herankommen soll.
    Ich drücke dir erstmal die Daumen, dass ihr das bald geregelt kriegt, und die betreffenden Stellen in die Gänge kommen. Du kannst notfalls auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, ich habe damit nur mal gedroht, das hat schon gereicht.

    GLG Christina, die gerne helfen würde, aber auch nicht so richtig weiß, wie.

    LG tina1, die sich sonst gleich vergißt
     
  • Zurück
    Oben Unten